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   OVG Schleswig-Holstein, 29.06.1994 - 1 L 28/93   

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OVG Schleswig-Holstein, 29.06.1994 - 1 L 28/93 (https://dejure.org/1994,7903)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.06.1994 - 1 L 28/93 (https://dejure.org/1994,7903)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. Juni 1994 - 1 L 28/93 (https://dejure.org/1994,7903)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baumarkt; Eingeschränktes Gewerbegebiet; Gewerbegebiet; Städtebaulicher Grund

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 2 A 178/90
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.1994 - 1 L 28/93
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.1994 - 1 L 28/93
    Im Sinne dieser Vorschrift sind Einzelhandelsbetriebe eine bestimmte Nutzungsart (siehe BVerwG, Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 77.84 -, BRS 47 Nr. 58); sie stellen einen städtebaulich eigenständigen gewerblichen Nutzungstypus dar.

    Demnach verlangt § 1 Abs. 9 BauNVO (nur), daß es besondere Gründe gerade für die gegenüber § 1 Abs. 5 BauNVO noch feinere Ausdifferenzierung geben muß (dazu BVerwG, Urt. v. 22.05.1987, aaO).

  • BVerwG, 22.12.1989 - 4 NB 32.89

    Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung eines Baugebiets bei Gliederung in einem

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.1994 - 1 L 28/93
    Mit dem Ausschluß bestimmter Arten von Einzelhandelsbetrieben ist die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebietes als Gewerbegebiet nicht in Frage gestellt, da auch nach der einschränkenden Festsetzung alle weiteren in einem Gewerbegebiet zulässigen Anlagen dort betrieben werden können (zum Erfordernis der Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung bei den Gliederungsmöglichkeiten nach § 1 Abs. 4 bis Abs. 9 BauNVO BVerwG, Beschl. v. 22.12.1989 - 4 NB 32.89 -, BRS 49 Nr. 74).
  • BVerwG, 18.12.1989 - 4 NB 26.89

    Ausschluß des "isolierten Einzelhandels"

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.1994 - 1 L 28/93
    Die Differenzierung von Einzelhandel allgemein und Einschränkungen auf die vorgenommenen bestimmten Einzelhandelsarten ist ein geeignetes Differenzierungsmerkmal für die Anwendbarkeit des § 1 Abs. 9 BauNVO (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1989 - 4 NB 26.89 -, BRS 49 Nr. 75).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.1989 - 3 S 1278/88

    Baugebietsgliederung nach Störungsgraden; Ausschluß von Handelsbetrieben;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.1994 - 1 L 28/93
    Die Vorschrift des § 1 Abs. 9 BauNVO soll es als milderes Mittel eines Nutzungsausschlusses nach § 1 Abs. 5 BauNVO ermöglichen, weniger belastende, dem Planungskonzept aber gleichwohl genügende differenzierte Ausschlußregelungen zu treffen ("Verzicht auf den "groben Klotz" eines Nutzungsausschlusses nach § 1 Abs. 5" VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 06.12.1989 - 3 S 1278/88 -, BRS 49 Nr. 73).
  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 N 1.85

    Heilung des Fehlens der dem Bebauungsplan beizufügenden Begründung mangels

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.1994 - 1 L 28/93
    Die Unvollständigkeit der Begründung eines Bebauungsplanes wird als unbeachtlich angesehen, während eine Nichtbegründung zur Plannichtigkeit führen kann, dieser Fehler jedoch heilbar ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.1986 - 4 N 1.85 -, BVerwGE 74, 47).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 N 4.86

    Ausschluß von Vergnügungsstätten im Kerngebiet)

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.1994 - 1 L 28/93
    Die Bestimmung des § 1 Abs. 9 BauNVO gestattet es demnach, einzelne Unterarten von Nutzungen mit planerischen Festsetzungen zu erfassen (grundlegend zu den Differenzierungsmöglichkeiten in Anwendung des § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO BVerwG, Beschl. v. 22.05.1987 - 4 N 4.86 -, BVerwGE 77, 308).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1998 - 1 L 66/96

    Ausschluß von Betrieben des Einzelhandels im Gewerbegebiet)

    Daß auf der Grundlage dieser Regelungen ein Ausschluß bestimmter Arten von Einzelhandelsbetrieben, wie er in Ziff. 1 der textlichen Festsetzungen erfolgt ist, im Grundsatz möglich ist, wird auch von der Klägerin nicht in Frage gestellt und ist im übrigen durch die Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 77.84 -, BRS 47 Nr. 58; OVG Münster, Urt. v. 10.11.1988 - 11 a NE 4/87 -, NVwZ 1989, 679; Urt. d. Senats v. 29.06.1994 - 1 L 28/93 -, SchlHA 1995, 240).

    Nicht zweifelhaft ist ferner, daß trotz des in Ziff. 1 erfolgten Ausschlusses bestimmter Arten von Einzelhandelsbetrieben die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebiets als Gewerbegebiet gewahrt geblieben ist (Urt. d. Senats v. 29.06.1994, a.a.O.).

    Die Bereitstellung von Flächen für einen bestimmten Bedarf ist ein schutzwürdiger städtebaulicher Belang, der es - soweit das durch konkrete städtebauliche Gegebenheiten bedingt ist - rechtfertigen kann, einzelne in dem Baugebiet an sich zulässige Nutzungen auszuschließen, die andere zulässige Nutzungen verdrängen (so für die hier vorliegende Fallgestaltung, die Verdrängung des klassischen Gewerbes durch großflächigen Einzelhandel: OVG Münster, Urt. v. 10.11.1988 - 11 a NE 4/87 -, a.a.O.; Urt. d. Senats v. 29.06.1994 - 1 L 28/93 -, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 03.05.1993 - 4 NB 13.93 -, Buchholz 406.12, § 1 BauNVO Nr. 16; s. auch § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 8 BauGB).

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2001 - 1 L 107/97

    Bauvorbescheid für einen Lebensmittel-Discount-Markt; Ausweisung eines

    Nach dieser Vorschrift ist es - anders als im Fall des § 1 Abs. 5 BauNVO , wonach bestimmte Arten von Nutzungen insgesamt nicht zugelassen werden können (vgl. Fickert/Fieseler, a.a.O., § 1 Rn. 100) - zulässig, bestimmte "Unterarten" von Nutzungen in einem Baugebiet nach dem Kriterium der Zentrenrelevanz der (jeweiligen) Nutzungen auszuschließen (ebenda, § 1 Rn. 126 mit Hinw. auf BVerwG, Urt. v. 22.05.1987, 4 C 77.84, BVerwGE 77, 317 = BRS 47 Nr. 58; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 18.12.1989, 4 NB 26.89, BRS 49 Nr. 75; OVG Münster, Urt. v. 10.11.1988, 11a NE 4/87, NVwZ 1989, 679 und Urt. v. 22.06.1998, NVwZ 1999, 79 ; Urt. des Senats vom 29.06.1994, 1 L 28/93, SchlHA 1995, 240, vom 07.05.1998, 1 L 66/96, NordÖR 1999, 362 und vom 14.09.2000, 1 K 13/99, UA S. 7 f.).
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   OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.1994 - 1 L 28/93   

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OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.1994 - 1 L 28/93 (https://dejure.org/1994,25384)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.02.1994 - 1 L 28/93 (https://dejure.org/1994,25384)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Februar 1994 - 1 L 28/93 (https://dejure.org/1994,25384)
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