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   OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 1 L 484/02   

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https://dejure.org/2003,15474
OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 1 L 484/02 (https://dejure.org/2003,15474)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.06.2003 - 1 L 484/02 (https://dejure.org/2003,15474)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - 1 L 484/02 (https://dejure.org/2003,15474)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    LSA-KAG § 10; ; VwGO § 79 I Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LSA-KAG § 10; VwGO § 79 Abs. 1 Nr. 1
    Beleihung Dritter, Zuständigkeitsmangel, Heilung, Ermessen, Beurteilungsspielraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Heranziehung zur Zahlung von Hausanschlusskosten für Abwasserbeseitigung; Aufhebungsanspruch bei Ungültigkeit des Kostenfestsetzungsbescheids wegen sachlicher Unzuständigkeit der Stadtwerke; Behördeneigenschaft aufgrund tatsächlicher Aufgabenwahrnehmung; Zueigenmachen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2003, 907
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.1979 - XVI A 2693/78
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 1 L 484/02
    Da es nach dem Wortlaut des § 6 Abs. 1 AO nicht darauf ankommt, ob die Stelle die Aufgabe wahrnehmen darf, sondern nur darauf, ob die Stelle die Aufgabe tatsächlich wahrnimmt, hängt die Behördeneigenschaft nicht davon ab, ob die Aufgabenübertragung zulässig gewesen ist (Stelkens/u. a., a. a. O.; Pencereci/Bluhm, LKV 1998, 172; a. A.: OVG NW, NJW 1980, 1406).
  • OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 482/09

    Benutzungsgebührenrecht; Unzulässige Erhebung von Wasser- und Abwassergebühren

    Dass ein Verwaltungsakt nicht in jedem Fall aufzuheben sei (OVG LSA, Urteil vom 24.06.2003, 1 L 484/02), müsse auch gelten, wenn der Beklagte auf einen Widerspruch eine Nichtabhilfeentscheidung getroffen habe.

    Daher kann der Beklagte für seinen Rechtsstandpunkt auch nichts aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 24.06.2003 herleiten (1 L 484/02, DÖV 2003, S. 907).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2019 - 2 S 929/17

    "Behörde" i.S.v. VwVfG BW § 1 Abs 2; Zuständigkeit des Betriebsleiters eines

    Demzufolge ist die Frage, ob die Stelle, die Aufgaben der Verwaltung wahrnimmt, für den Erlass von Verwaltungsakten oder den Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen zuständig ist, eine Frage der Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen dieses Handelns, nicht jedoch eine Frage des Behördenbegriffs (so für § 1 Abs. 4 VwVfG: SächsOVG, Urteil vom 30.04.2002 - 5 B 107/01 -, juris, Rn. 50 m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.06.2003 - 1 L 484/02 -, juris, Rn. 23; Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 1, Rn. 233; Funke-Kaiser, in: Obermayer/Funke-Kaiser, VwVfG, 5. Aufl. 2018, § 1, Rn. 77a m.w.N.; wohl auch Schönenbroicher, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2014, § 1, Rn. 48).
  • VG Weimar, 08.05.2009 - 3 K 972/07

    Rechtmäßigkeit einer vollständigen Übertragung von Geschäften auch bzgl. der

    Auch das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (Urteil vom 24.06.2003 - 1 L 484/02 - [...], Rdnr. 21) hat - trotz der speziellen Regelung in Sachsen-Anhalt3 - betont, dass die abschließende Entscheidungskompetenz der abgabenerhebenden Körperschaft nicht in Frage gestellt werden dürfe, dass die sachsen-anhaltinische Regelung über die Mithilfe Privater bei der Abgabenerhebung also keine Beleihung von Dritten zur Festsetzung der Abgabe enthalte.

    Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt verweist in seiner Entscheidung vom 24.06.2003 (a.a.O. Rdnr. 26) auf einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.04.1996 (- 6 B 77/95 -Jur is, Rdnr. 6), wonach auch ein bloß zurückweisender Widerspruchsbescheid den Ausgangsbescheid "gestalte" (diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird aber von der Kommentarliteratur als verfehlt kritisiert; vgl. Brenner in Sodan/Ziekow, VwGO, Großkommentar, 2. Auflage, § 79 Rdnr. 25; Happ in Eyermann, VwGO, Kommentar, 12. Auflage, § 79 Rdnr. 11; Pietzcker in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Oktober 2008, § 79 Rdnr. 4).

  • VG Weimar, 08.05.2009 - 3 K 970/07

    Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheides bei Verlagerung der Erstellung eines

    Auch das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (Urteil vom 24.06.2003 - 1 L 484/02 - [...], Rdnr. 21) hat - trotz der speziellen Regelung in Sachsen-Anhalt (3) - betont, dass die abschließende Entscheidungskompetenz der abgabenerhebenden Körperschaft nicht in Frage gestellt werden dürfe, dass die sachsen-anhaltinische Regelung über die Mithilfe Privater bei der Abgabenerhebung also keine Beleihung von Dritten zur Festsetzung der Abgabe enthalte.

    Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt verweist in seiner Entscheidung vom 24.06.2003 (a.a.O. Rdnr. 26) auf einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.04.1996 (- 6 B 77/95 - [...], Rdnr. 6), wonach auch ein bloß zurückweisender Widerspruchsbescheid den Aus- gangsbescheid "gestalte" (diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird aber von der Kommentarliteratur als verfehlt kritisiert; vgl. Brenner in Sodan/Ziekow, VwGO , Großkommentar, 2. Auflage, § 79 Rdnr. 25; Happ in Eyermann, VwGO , Kommentar, 12. Auflage, § 79 Rdnr. 11; Pietzcker in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , Stand: Oktober 2008, § 79 Rdnr. 4).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2012 - 4 L 160/09

    Nichtigkeit eines Anschlussbeitragsbescheides

    Offen bleiben kann danach, ob selbst eine entgegen § 10 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA erfolgte Beitragsfestsetzung durch die privatrechtliche GmbH dazu geführt hätte, diesen Bescheid als Nichtakt anzusehen oder ihn als nichtig zu betrachten (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 24. Juni 2003 - 1 L 484/02 -, zit. nach JURIS).
  • VG Magdeburg, 11.09.2018 - 9 A 300/16

    Schmutzwasseranschlussbeiträge für Hinterliegergrundstücke sowie für Grundstücke,

    Insoweit ist der Rechtsprechung des OVG LSA hinsichtlich der Rechtsfolgen eines auf § 10 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA beruhenden (Zuständigkeits-) Fehlers lediglich zu entnehmen, dass ein Mangel der Abgabensatzung im Hinblick auf die Aufgabenübertragung an Dritte jedenfalls dann zur Rechtswidrigkeit des Beitragsbescheides, wenn die Satzung entweder überhaupt keine Ermächtigungsregelung zur Vornahme von Hilfstätigkeiten enthält oder wenn sie mit generalisierenden und lediglich pauschalen Aussagen den Anforderungen des § 10 Abs. 1 KAG LSA nicht gerecht wird, weil sie eine hinreichend verlässliche Bestimmung des übertragenen Aufgabenkreises nicht zulässt (vgl. OVG LSA, U. v. 24.06.2003 - 1 L 484/02 - juris).
  • VG Saarlouis, 13.06.2013 - 3 L 542/13

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Erhebung der Abwassergebühr durch Privaten

    Um einen Nichtverwaltungsakt handelt es sich insbesondere dann, wenn ein in Form eines Verwaltungsaktes erlassenes Schreiben eines Privaten aus rechtlichen Gründen der Behörde oder dem Rechtsträger, für den der Private tätig geworden ist, nicht zugerechnet werden kann.(Vgl. nur OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.06.2003 -1 L 484/02-, DÖV 2003, 907, zit. nach juris; sowie dieser Rechtsprechung folgend bereits Urteil der Kammer vom 15.07.2005 - 11 K 6/04.) Ein solcher Nichtakt eines Privaten kann auch nicht durch einen hierauf bezogenen Widerspruchsbescheid in einen Verwaltungsakt umgestaltet werden.(Vgl. im Übrigen zur Umgestaltungs-Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts zuletzt das Urteil vom 23.08.2011 - 9 CE 2/11 -, BVerwGE 140, 245 = NVwZ 2012, 506, juris.).
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