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   VGH Bayern, 24.07.2001 - 1 N 00.1574   

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VGH Bayern, 24.07.2001 - 1 N 00.1574 (https://dejure.org/2001,4958)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.07.2001 - 1 N 00.1574 (https://dejure.org/2001,4958)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Juli 2001 - 1 N 00.1574 (https://dejure.org/2001,4958)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Wirksamkeit eines Bebauungsplans; Einräumung eines Anhörungsrechts; Voraussetzungen für die Antragsbefugnis; Berücksichtigung erhöhten Verkehrsaufkommens und möglicher Immissionen; Abfolge von Durchführungsvertrag und Satzungsbeschluss ; Fraglichkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 12; BauGB § 215a; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1
    Bauleitplanung: Durchführungsvertrag als Voraussetzung für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Schwebende Unwirksamkeit des Vertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 260
  • BauR 2001, 1870
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 24.07.2001 - 1 NE 00.1575
    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2001 - 1 N 00.1574
    Zur Begründung macht sie unter Bezugnahme auf ihr Vorbringen im Verfahren 1 NE 00.1575 im wesentlichen geltend:.

    Hinsichtlich der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten der Verfahren 1 N 00.1574 und 1 NE 00.1575, auf die Verfahrensakten der Antragsgegnerin zum streitgegenständlichen Bebauungsplan, auf die vorgelegten Bebauungspläne ... und ... a sowie auf den "Strukturplan Alte Ortsmitte" Bezug genommen.

    Nach den Unterlagen in den Akten des Verfahrens 1 NE 00.1575 wurde die I Wohnbaugesellschaft m.b.H. bereits am 22. September 1998 errichtet.

    Im Hinblick auf die Sachverhaltsdarstellung der Antragsgegnerin im Schriftsatz vom 16. August 2000 (Verfahren 1 NE 00.1575), haben die Antragsteller ihre diesbezügliche Rüge in der mündlichen Verhandlung fallen gelassen.

  • VGH Bayern, 24.03.2000 - 1 NE 99.3343
    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2001 - 1 N 00.1574
    Dies setzt einen wirksamen Durchführungsvertrag voraus (BayVGH vom 24.3.2000 Az. 1 NE 99.3343 m.w.N.; ähnlich SächsOVG a.a.O. und Müller, BauR 1996, 491, 501 ("verbindlicher Durchführungsvertrag"); Reidt, BauR 1998, 909, 916 ("unbedingte Vereinbarung"); a.A. VGH BW a.a.O.).

    Dies hat zur Folge, dass der Bebauungsplan ungültig ist (so auch der bereits zitierte Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 24.3.2000 Az. 1 NE 99.3343 sowie Ernst-Zinkahn-Bielenberg a.a.O., § 12 , Rn. 98; Neuhausen in Brügelmann, BauGB , Stand Juli 2000, § 12 , Rn. 49).

  • BGH, 09.03.1981 - II ZR 54/80

    Verpflichtung einer Vor-GmbH; Umfang der Versicherung über Einlageleistungen bei

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2001 - 1 N 00.1574
    Mit der Eintragung der GmbH in das Handelsregister ist diese als juristische Person entstanden mit der Folge, dass alle für die Vorgesellschaft begründeten Rechte und Verbindlichkeiten im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die GmbH übergegangen sind; einer gesonderten Übertragung des Aktivvermögens oder einer Übernahme der Verbindlichkeiten bedurfte es nicht (BGHZ 80, 129 ; Baumbach/Hueck a.a.O., Rn. 50 und 51; Roth, GmbHG , 2. Aufl., § 11 , Nr. 2.3; Fischer-Lutter-Hommelhoff, GmbH-Gesetz , 12. Aufl., § 11 , Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 8 S 1151/96

    Normenkontrollverfahren: Satzung über einen Vorhabenplan und Erschließungsplan

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2001 - 1 N 00.1574
    Durch diese auf dem Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 (BGBl. I S. 2081) beruhende Fassung der Vorschrift ist zum einen die früher umstrittene Frage der zeitlichen Abfolge von Durchführungsvertrag und Satzungsbeschluss (vgl. einerseits SächsOVG vom 14.7.1994 NVwZ 1995, 181 zu dem bis 30.4. 1993 geltenden § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauZVO: Durchführungsvertrag muss beim Satzungsbeschluss vorliegen; andererseits VGH BW vom 25.11.1996 DVBl 1997, 841 zu dem bis 31.12.1997 geltenden § 7 BauGB-MaßnahmenG : Durchführungsvertrag kann dem Satzungsbeschluss nachfolgen) eindeutig beantwortet worden: Die Verpflichtung des Vorhabenträgers muss "vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 ( BauGB )" vorliegen.
  • OVG Sachsen, 14.07.1994 - 1 S 142/93

    Vereinfachte Planung durch Vorhaben- und Erschließungsplan

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2001 - 1 N 00.1574
    Durch diese auf dem Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 (BGBl. I S. 2081) beruhende Fassung der Vorschrift ist zum einen die früher umstrittene Frage der zeitlichen Abfolge von Durchführungsvertrag und Satzungsbeschluss (vgl. einerseits SächsOVG vom 14.7.1994 NVwZ 1995, 181 zu dem bis 30.4. 1993 geltenden § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauZVO: Durchführungsvertrag muss beim Satzungsbeschluss vorliegen; andererseits VGH BW vom 25.11.1996 DVBl 1997, 841 zu dem bis 31.12.1997 geltenden § 7 BauGB-MaßnahmenG : Durchführungsvertrag kann dem Satzungsbeschluss nachfolgen) eindeutig beantwortet worden: Die Verpflichtung des Vorhabenträgers muss "vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 ( BauGB )" vorliegen.
  • BayObLG, 21.10.1974 - BReg. 2 Z 24/74
    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2001 - 1 N 00.1574
    Hierunter fallen (nur) alltägliche Geschäfte, die mehr oder weniger regelmäßig immer wieder anfallen bzw. mit gewisser Häufigkeit wiederkehren und die zur ungestörten und ununterbrochenen Fortführung der Verwaltung notwendig sind (BayObLG BayVBl. 1974, 706, 707 m.w.N.; Widtmann/Grasser, Bayer. Gemeindeordnung , Stand Januar 2001, Art. 37 , Anm. 3; Bauer/Böhle/Masson/Samper, Bayer. Kommunalgesetze, Stand Januar 2001, Art. 37 , Rn. 3 ff; Hölzl/Hien, Gemeindeordnung u.a., Stand Juni 2000, Art. 37, Erl. II.1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 2 D 36/09

    Anforderungen an eine hinreichende Abwägung im Zusammenhang mit der Aufstellung

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 11. September 2008 - 7 D 74/07.NE -, juris Rn. 57; Bay. VGH, Urteile vom 17. Dezember 2003 - 26 N 03.428 -, juris Rn. 29, und vom 24. Juli 2001 - 1 N 00.1574 -, BRS 64 Nr. 228 = juris Rn. 51, Beschluss vom 24. März 2000 - 1 NE 99.3343 -, juris Rn. 11; VGH C2.

    .-Württ., Urteil vom 29. April 2009 - 8 S 639/08 -, BRS 74 Nr. 237 = juris Rn. 28; Kuschnerus, BauR 2004, 946, 952; zur Bedeutung des Durchführungsvertrags als verbindlichen Entscheidungsgrundlage für die Gemeinde siehe auch: Bay. VGH, Urteile vom 17. Dezember 2003 - 26 N 03.428 -, juris Rn. 29, und vom 24. Juli 2001 - 1 N 00.1574 -, BRS 64 Nr. 228 = juris Rn. 52.

  • OLG Schleswig, 15.03.2013 - 1 Verg 4/12

    Statthaftigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags

    Die Stadt kann einen (wirksamen) vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht erlassen, wenn sich der Vorhabenträger - hier: die Beigeladene - ihr gegenüber nicht verpflichtet, die im Plan zugelassenen Vorhaben innerhalb einer bestimmten Frist zu verwirklichen (vgl. VGH München, Urt. v. 24. Juli 2001, 1 N 00.1574, NVwZ-RR 2002, 260 ff.) oder - jedenfalls - ein dahingehendes verbindliches Vertragsangebot gegenüber der Stadt abgegeben hat (VGH Mannheim, Urt. v. 29. April 2009, 8 S 639/08, DVBl. 2009, 1110 [bei [...] Rn. 28]; Gatz, jurisPR-BVerwG 24/2011 Anm. 1).
  • BVerwG, 06.10.2011 - 4 BN 19.11

    Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Beurteilung

    Diesen Anforderungen wird jedenfalls dann genügt, wenn zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses ein schriftlicher Vertrag vorliegt, der vom Vorhabenträger und - wie hier, weil keine Personenidentität besteht - vom Eigentümer unterschrieben ist, und das förmliche Zustandekommen des Durchführungsvertrags nur noch von der Zustimmungsentscheidung der Gemeindevertretung abhängt (vgl. dazu auch VGH München, Urteil vom 24. Juli 2001 - 1 N 00.1574 - NVwZ-RR 2002, 260 ; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Juni 2011, § 12 Rn. 96 a.E.), mit der der Bürgermeister zur schriftlichen Annahme des Angebots ermächtigt wird.
  • VGH Bayern, 11.05.2018 - 15 N 17.1175

    Normenkontrolle - Unwirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (insb.

    Sind der Vorhabenträger und der Eigentümer der zu überbauenden Flächen nicht personenidentisch und hat der vom Vorhabenträger verschiedene Eigentümer den Durchführungsvertrag nicht mitunterschrieben (vgl. BVerwG, B.v. 6.10.2011 - 4 BN 19.11 - ZfBR 2012, 38 = juris Rn. 3), kann den Anforderungen des § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB allenfalls Genüge getan sein, wenn der Vorhabenträger spätestens im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses eine privatrechtlich gesicherte Befugnis innehat, aufgrund derer er gegenüber dem Eigentümer zur Bebauung der Grundstücke entsprechend den Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes befugt ist (BayVGH, U.v. 24.7.2001 - 1 N 00.1574 - NVwZ-RR 2002, 260 = juris Rn. 57; U.v. 20.4.2011 - 15 N 10.1320 - BayVBl. 2012, 110 = juris Rn. 84; SächsOVG, B.v. 9.4.2008 - 1 BS 448/07 - juris Rn. 5; NdsOVG, U.v. 9.12.2013 - 1 KN 215/11 - BauR 2014, 811 = juris Rn. 28; Krautzberger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautz-berger, BauGB, Stand: Oktober 2017, § 12 Rn. 63).

    Auch wenn ursprünglich ein Gestattungsvertrag zwischen dem Beigeladenen und dem Freistaat in Diskussion gestanden haben mag, ist es - unabhängig von der Frage, ob eine solche rein schuldrechtliche Vereinbarung ohne dingliche Sicherung bzw. ohne qualifizierte Anwartschaftsposition z.B. in der Form eines durch Auflassungsvormerkung abgesicherten Eigentumsübertragungsanspruchs ausgereicht hätte (vgl. BayVGH, U.v. 24.7.2001 - 1 N 00.1574 - NVwZ-RR 2002, 260 = juris Rn. 57; NdsOVG, U.v. 9.12.2013 - 1 KN 215/11 - BauR 2014, 811 = juris Rn. 28; Spieß in Jäde u.a., BauGB/BauNVO, 8. Aufl. 2017, zu § 12 BauGB Rn. 16) - nach dem übereinstimmenden Bekunden der Verfahrensbeteiligten mangels Unterschrift auf Seiten des Freistaats nicht zu einem entsprechenden Vertragsabschluss gekommen.

  • VG München, 02.07.2015 - M 10 K 14.1481

    Keine Beitragspflicht aus Entwässerungsgebührensatzung bei unbebautem

    Nach ständiger Rechtsprechung fehlt eine gesetzliche Voraussetzung für den Erlass eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, wenn beim Satzungsbeschluss kein wirksamer Durchführungsvertrag vorlag; dies hat zur Folge, dass der Bebauungsplan ungültig ist (BayVGH, U. v. 24.7.2001 - 1 N 00.1574 - juris Rn. 67).

    Jedenfalls bei einer Gemeinde von der Größe des Beklagten ist der Abschluss eines Durchführungsvertrags im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans keine derartige laufende Angelegenheit (BayVGH, U. v. 24.7.2001, a. a. O. m. w. N.).

    Auch eine nachträgliche Genehmigung, aufgrund derer aber der Satzungsbeschluss wiederholt werden müsste und der Bebauungsplan erneut in Kraft gesetzt würde (BayVGH, U. v. 24.7.2001, a. a. O., Rn. 67), liegt nicht vor.

    Selbst wenn diese Kenntnis unterstellt wird, kann hieraus nicht auf eine Billigung des Vertragsinhalts geschlossen werden (BayVGH, U. v. 24.7.2001, a. a. O. Rn. 62).

  • VG München, 02.07.2015 - M 10 K 14.1539

    Aufhebung der Herstellungsbeitragsbescheide für die Wasserversorgungsanlage

    Nach ständiger Rechtsprechung fehlt eine gesetzliche Voraussetzung für den Erlass eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, wenn beim Satzungsbeschluss kein wirksamer Durchführungsvertrag vorlag; dies hat zur Folge, dass der Bebauungsplan ungültig ist (BayVGH, U. v. 24.7.2001 - 1 N 00.1574 - juris Rn. 67).

    Jedenfalls bei einer Gemeinde von der Größe des Beklagten ist der Abschluss eines Durchführungsvertrags im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans keine derartige laufende Angelegenheit (BayVGH, U. v. 24.7.2001, a. a. O. m. w. N.).

    Auch eine nachträgliche Genehmigung, aufgrund derer aber der Satzungsbeschluss wiederholt werden müsste und der Bebauungsplan erneut in Kraft gesetzt würde (BayVGH, U. v. 24.7.2001, a. a. O., Rn. 67), liegt nicht vor.

    Selbst wenn diese Kenntnis unterstellt wird, kann hieraus nicht auf eine Billigung des Vertragsinhalts geschlossen werden (BayVGH, U. v. 24.7.2001, a. a. O. Rn. 62).

  • VGH Bayern, 16.02.2006 - 4 N 05.779

    Überprüfbarkeit von Kompetenzrichtlinien

    2 Z 24/74">2 Z 24/74, a.a.O.; U.v. 21.7.1997 - 1Z RR 558/95, NVwZ-RR 1998, 510/512; BayVGH, U.v. 20.9.1950 - Nr. 3 V 58, VGH n.F. 13, 120/123; U.v. 24.7.2001 - 1 N 00.1574 ; anders für die Wirksamkeit einer Prozessvollmacht BVerwG, B.v. 28.8.1989 - 7 B 192.88).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2006 - 7 D 60/04

    Vorhaben- und Erschließungsplan

    - 1 N 00.1574 - , BRS 64 Nr. 228.
  • VGH Bayern, 27.09.2005 - 8 N 03.2750

    Normenkontrolle, vorhabenbezogener Bebauungsplan, isolierte Straßenplanung

    Ein späterer Vertragsschluss würde dem Antragsgegner auch nicht helfen, da nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut der Vertragsschluss vor dem Satzungsbeschluss erfolgen muss (vgl. BayVGH vom 24.7.2001 NVwZ-RR 2002, 260; Krautzberger in Battis/Krautzberger/Löhr a.a.O., RdNr. 16 zu § 12).

    Das Fehlen eines derartigen Durchführungsvertrags führt somit ebenfalls zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans (vgl. BayVGH vom 24.7.2001 a.a.O.; VGH Baden-Württemberg vom 14.11.2002 NVwZ-RR 2003, 407).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 8 S 639/08

    Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses bei vorhabenbezogenem Bebauungsplan

    Das ebenfalls mehrfach genannte Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24.7.2001 (- 1 N 00.1574 - UPR 2002, 38) stellt sich zwar - auch im Leitsatz - auf den Standpunkt, dass bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan vor dem Satzungsbeschluss ein wirksamer Durchführungsvertrag vorhanden sein muss.
  • VGH Bayern, 17.12.2003 - 26 N 03.428

    Bauleitplanung: Voraussetzungen für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan

  • VG Augsburg, 01.12.2021 - Au 4 K 19.2180

    Belastung des Vorhabenträgers mit Kosten für die Herstellung der

  • VGH Bayern, 26.11.2019 - 1 N 16.1809

    Unwirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bei Fehlen einer

  • VG Stuttgart, 20.05.2015 - 2 K 2227/12

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsverpflichtung; Teilnichtigkeit bei

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 7.08

    Bebauungsplan; Festsetzung von immissionswirksamen flächenbezogenen

  • OVG Sachsen, 09.04.2008 - 1 BS 448/07

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans für ein erweitertes Wohngebiet;

  • OVG Sachsen, 13.07.2009 - 1 B 293/09

    Entwicklungsgebot; Abwägung

  • FG Nürnberg, 05.04.2005 - II 3/02

    Zum Recht auf Vorsteuerabzug einer Kommune bei der Planung eines

  • OVG Brandenburg, 30.04.2003 - 3 D 97/00
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 9.08

    Bebauungsplan: Bestimmtheit von immissionswirksamen flächenbezogenen

  • OVG Brandenburg, 30.04.2003 - D 97/00
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