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   LG Limburg, 23.08.2019 - 1 O 239/17   

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https://dejure.org/2019,38210
LG Limburg, 23.08.2019 - 1 O 239/17 (https://dejure.org/2019,38210)
LG Limburg, Entscheidung vom 23.08.2019 - 1 O 239/17 (https://dejure.org/2019,38210)
LG Limburg, Entscheidung vom 23. August 2019 - 1 O 239/17 (https://dejure.org/2019,38210)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - gefährliches Ausweichmanöver unterlassen

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Versicherer wirft Geschädigtem vor, gefährliches Ausweichmanöver unterlassen zu haben - Erhöhung des Schmerzensgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus LG Limburg, 23.08.2019 - 1 O 239/17
    Sachverständigenkosten gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist (BGH, Urteil vom 22. Juli 2014 - VI ZR 357/13 -, Rn. 9, juris).

    Angesichts des geringen Betrags liegen die hiermit pauschal abgerechneten Auslagen nicht erkennbar erheblich über den üblichen Preisen (BGH, Urteil vom 22. Juli 2014 - VI ZR 357/13 -, Rn. 17, juris), die von Sachverständigen üblicherweise bei der Erstellung von Schadensgutachten in Rechnung gestellt werden.

  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus LG Limburg, 23.08.2019 - 1 O 239/17
    Genügt ein Verkehrsteilnehmer dieser Wartepflicht nicht und kommt es deshalb zu einem Unfall, hat er in der Regel, wenn keine Besonderheiten vorliegen, in vollem Umfang oder doch zumindest zum größten Teil für die Unfallfolgen zu haften (BGH, Urteil vom 07. Februar 2012 - VI ZR 133/11 -, Rn. 8, juris; Grüneberg Haftungsquoten, A. Unfälle zwischen Kfz und Kfz Rn. 227, beck-online m. w. N.).

    Allenfalls bei Verkehrsverstößen des entgegenkommenden Unfallgegners (späte Gelb- bzw. beginnende Rotphase) oder im Fall einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung wird regelmäßig eine Mithaftung beider Unfallbeteiligter anzunehmen sein (BGH, Urteil vom 07. Februar 2012 - VI ZR 133/11 -, Rn. 8, juris).

  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision

    Auszug aus LG Limburg, 23.08.2019 - 1 O 239/17
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Verkehrsteilnehmer, der sich selbst regelgerecht verhält, grundsätzlich darauf vertrauen, dass andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls die Verkehrsregeln einhalten, z.B. sein Vorfahrtsrecht beachten (BGH, Urteil vom 25. März 2003 - VI ZR 161/02 -, Rn. 16, juris).
  • BGH, 24.03.1959 - VI ZR 91/58

    Haftungsverteilung bei Unfall eines Motorradfahrers aufgrund falscher Reaktion

    Auszug aus LG Limburg, 23.08.2019 - 1 O 239/17
    Soweit der BGH bereits einen derartigen Fall zu entscheiden hatte, lag diesem erkennbar ein völlig anderer Sachverhalt zugrunde (BGH NJW 1959, 1367, 1368, beck-online: dem geradeaus fahrenden Rollerfahrer stand auf seiner Fahrbahnseite ausreichend Platz zur Weiterfahrt zur Verfügung).
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