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   BSG, 25.10.1978 - 1 RA 13/78   

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https://dejure.org/1978,1050
BSG, 25.10.1978 - 1 RA 13/78 (https://dejure.org/1978,1050)
BSG, Entscheidung vom 25.10.1978 - 1 RA 13/78 (https://dejure.org/1978,1050)
BSG, Entscheidung vom 25. Oktober 1978 - 1 RA 13/78 (https://dejure.org/1978,1050)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Bemessungszeitraum für Übergangsgeld bei Einkommen eines plichtversicherten Selbständigen während einer AU

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rehabilitation - Übergangsgeld - Berechnung - Vorausgehende Arbeitsunfähigkeit - Beginn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1979, 167
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.04.1978 - 11 RA 39/77

    SGG § 146 ist auf Übergangsgeld iSd AVG § 17 idF des RehaAnglG nicht mehr

    Auszug aus BSG, 25.10.1978 - 1 RA 13/78
    Hat der pflichtversicherte Selbständige während der einer Reha-Maßnahme unmittelbar vorausgehenden AU noch Arbeitseinkommen erzielt und Beiträge entrichtet, so sind Bemessungszeitraum für die Berechnung des Übergangsgeldes je nach dem für den Betreuten günstigeren Ergebnis die zwölf Kalendermonate entweder vor Beginn der AU oder vor Beginn der Maßnahme (Anschluß an BSG 27.04.1978 11 RA 39/77 = SozR 2200 § 1241 Nr. 6).
  • BSG, 13.12.2000 - B 5 RJ 42/99 R

    Abkommenszeiten nach Beitragserstattung

    Die Verfallswirkung einer Beitragserstattung gilt nunmehr ausnahmslos, sie erfaßt das Versicherungsverhältnis in seiner Gesamtheit und damit auch Ansprüche aus fremden Beitragszeiten ungeachtet dessen, daß die während dieser Zeit entrichteten Beiträge nicht erstattet worden sind (vgl BSG Urteil vom 4. Oktober 1979 - 1 RA 13/78 = BSGE 49, 63, 65 = SozR 2200 § 1303 Nr. 14).
  • LAG Niedersachsen, 27.07.2000 - 5 Ta 799/99

    Voraussetzungen für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage gemäß

    Das LAG Berlin (28.08.78 - 9 Ta 7/78 - BB 1979, 167 f.) hat eine analoge Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO damit begründet, der Norm liege der Gedanke zugrunde, dass eine Partei, die ihren Rechtsstreit durch einen Vertreter führen lasse, in jeder Weise so zu behandeln sei, als wenn sie den Prozess selbst geführt habe.
  • LAG Berlin, 19.01.1987 - 9 Ta 14/86

    Kündigungsschutzklage; Zulässigkeit; Nachträglich; Frist; Klageerhebung

    Im übrigen müßte sich in einem Verfahren gemäß § 5 KSchG der Arbeitnehmer ein etwaiges Verschulden seines Prozeßbevollmächtigten in entsprechender Anwendung von § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen (vgl. LAG Berlin vom 28.8.1978, BB 1979, 167 = AP Nr. 2 zu § 5 KSchG 1969), wobei allerdings dieser Frage im vorliegenden Verfahren deshalb keine rechtserhebliche Bedeutung zukommt, weil der Kläger jedenfalls die zweiwöchige Ausschlußfrist des § 5 Abs. 3 KSchG nicht beachtet hat.
  • BSG, 27.04.1978 - 11 RA 39/77

    SGG § 146 ist auf Übergangsgeld iSd AVG § 17 idF des RehaAnglG nicht mehr

    BSG 1978-10-25 1 RA 13/78 Anschluß BSG 1982-03-10 5b/5 RJ 160/80 Vergleiche BSG 1991-03-06 13/5 RJ 52/90 Anschluß BSG 1991-03-06 13/5 RJ 52/90 Fortführung DAngVers 1978, 270, Tessmer (Anmerkung).
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