Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 15.09.1999 - 1 RE-Miet 2/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3641
OLG Braunschweig, 15.09.1999 - 1 RE-Miet 2/99 (https://dejure.org/1999,3641)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 15.09.1999 - 1 RE-Miet 2/99 (https://dejure.org/1999,3641)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 15. September 1999 - 1 RE-Miet 2/99 (https://dejure.org/1999,3641)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3641) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HausTWG § 2; VerbrKrG § 7
    Haustürgeschäfte; Verwirkung des Widerrufsrechts

  • rechtsportal.de

    HausTWG § 2 ; VerbrKrG § 7
    Haustürgeschäfte; Verwirkung des Widerrufsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schuldrecht BT, Mietrecht, Zum Widerrufsrecht des Mieters im Anwendungsbereich des HWiG

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 63
  • NZM 1999, 996
  • ZMR 2000, 16
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 09.02.1994 - 4 W RE 456/93

    Mietrecht; Anwendung des HausTWG auf Mieterhöhungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.09.1999 - 1 REMiet 2/99
    Das Landgericht ... hat die Sache dem Oberlandesgericht vorgelegt zur Einholung eines Rechtsentscheides über folgende Rechtsfrage: "Ist im Falle des Widerrufs einer Willenserklärung, die zum Abschluss eines Mietvertrages über Wohnraum geführt hat, nach Maßgabe der Vorschriften des Gesetzes über den Widerruf von Haustürgeschäften (HWiG) § 7 Abs. 2 S. 3 VerbrKrG analog anzuwenden, mit der Folge, dass das Widerrufsrecht spätestens ein Jahr nach Abgabe der betreffenden Willenserklärung erlischt?" Das Landgericht hält, dem Rechtsentscheid des OLG Koblenz vom 09.02.1994 folgend (NJW 1994, 1418 = MDR 1994, 475 = WuM 1994, 25), das HausTWG für auf den Vertragsschluss zwischen den Parteien anwendbar.

    Der Senat folgt dem Landgericht und dem Rechtsentscheid des OLG Koblenz vom 09.02.1994 a.a.O. Auf die Ausführungen in diesem Rechtsentscheid, denen sich der Senat anschließt, wird Bezug genommen.

  • OLG Hamm, 18.01.1999 - 31 U 146/98

    Zur Frist für einen Widerruf nach dem Haustürwiderrufsgesetz

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.09.1999 - 1 REMiet 2/99
    Der Senat ist mit dem OLG Hamm (MDR 1999, 537) der Auffassung, dass die in der genannten Vorschrift bestimmte Jahresfrist im Rahmen des Instituts der Verwirkung herangezogen werden kann.
  • BGH, 17.10.2018 - VIII ZR 94/17

    Kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht des Mieters nach Zustimmung zu einer

    Hintergrund der Erstreckung des Verbraucherwiderrufs auf die Wohnraummiete ist vielmehr die Rechtsprechung zu dem früher geltenden Haustürwiderrufsgesetz, dessen Anwendungsbereich sich grundsätzlich auch auf Wohnraummietverträge erstreckte (siehe etwa OLG Koblenz [Rechtsentscheid], NJW 1994, 1418; OLG Braunschweig [Rechtsentscheid], NZM 1999, 996; LG Münster, WuM 2001, 610; jeweils zu § 1 HWiG in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung).
  • BGH, 17.05.2017 - VIII ZR 29/16

    Widerruf einer in Haustürsituation geschlossenen Modernisierungsvereinbarung:

    Dass dieses auf einer Haustürsituation resultierende Schutzbedürfnis auch bei einem Abschluss oder einer Änderung von Wohnraummietverträgen bestehen kann, steht außer Frage (vgl. nur OLG Koblenz, NJW 1994, 1418, 1419; OLG Braunschweig, NJW-RR 2000, 63, 64 [jeweils zu § 1 HWiG]).
  • LG München I, 20.01.2016 - 15 S 3363/15

    Modernisierungsvereinbarung als Haustürgeschäft, deren Widerruf und dessen Folgen

    Die Rechtsprechung und herrschende Meinung ging aber davon aus, dass § 312 BGB a.F. auch auf Mietverhältnisse anzuwenden ist (OLG Koblenz, Rechtsentscheid in Mietsachen vom 09.02.1994, NJW 1994, 1418; OLG Braunschweig, Rechtsentscheid in Mietsachen vom 15.09.1999 NZM 1999, 996; Palandt/Grüneberg, 67. Aufl. 2008, § 312 BGB, Rn. 7 m.w.Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht