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   BSG, 15.12.1993 - 1 RK 20/93   

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BSG, 15.12.1993 - 1 RK 20/93 (https://dejure.org/1993,6693)
BSG, Entscheidung vom 15.12.1993 - 1 RK 20/93 (https://dejure.org/1993,6693)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 1993 - 1 RK 20/93 (https://dejure.org/1993,6693)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 12/85

    Beiladung eines Leistungsträgers - Erstattungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 15.12.1993 - 1 RK 20/93
    Zwar hat das BSG entschieden, daß Arbeitsunfähigkeit jedenfalls nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dann nicht (mehr) vorliegt, wenn der Versicherte andere Tätigkeiten verrichten kann, die seiner bisherigen Erwerbstätigkeit nach Art und Entgelt entsprechen (BSGE 61, 66 [BSG 09.12.1986 - 8 RK 12/85] = SozR 2200 § 182 Nr. 104).

    Es kommt vielmehr auch und gerade auf die Art der zu verrichtenden Arbeiten an, insbesondere, welches Maß an körperlichen oder nervlichen Belastungen mit ihnen verbunden sind und inwieweit die Lebensweise des Versicherten durch sie mitbeeinflußt wird (vgl BSG 61, 66, 72).

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BSG, 15.12.1993 - 1 RK 20/93
    Sie gilt aber wegen der insoweit unveränderten Rechtslage auch für § 49 SGB V (idF des GRG und des RRG 1992), denn mit § 49 (Abs. 1) Nr. 3 SGB V hat der Gesetzgeber die bisherige Regelung des § 183 Abs. 6 RVO vollinhaltlich in das SGB V übernommen (vgl BT-Drucks 11/2237, S 181 zu § 48 des Entwurfs des GRG; so auch Balzer in: SGB für die Praxis, Gesetzliche Krankenversicherung, SGB V § 49 Rz 17; Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, SGB V § 49 Rz 29; vgl auch Höfler in: KassKomm, SGB V § 49 Rz 7).
  • BSG, 15.11.1984 - 3 RK 21/83

    Arbeitsunfähigkeit - Zuletzt ausgeübte Erwerbstätigkeit - Bedingungen des

    Auszug aus BSG, 15.12.1993 - 1 RK 20/93
    Der 3. Senat des BSG hat deshalb den Begriff der "ähnlichen Tätigkeiten" durch "gleichgeartete Tätigkeiten" ersetzt, um deutlich zu machen, daß - jedenfalls in der ersten Blockfrist - der Kreis der in Betracht kommenden Verweisungstätigkeiten grundsätzlich sehr eng ist (BSGE 57, 227, 229 [BSG 15.11.1984 - 3 RK 21/83]).
  • BSG, 10.03.1987 - 3 RK 31/86

    Krankengeld - Arbeitslosenhilfe - Dauer der Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 15.12.1993 - 1 RK 20/93
    Diese einschränkende Auslegung des § 183 Abs. 6 RVO aF ergibt sich, wie der 3. Senat des BSG in seinem Urteil vom 10. März 1987 (BSGE 61, 193 [BSG 10.03.1987 - 3 RK 31/86] = SozR 2200 § 183 Nr. 52) im einzelnen dargelegt hat, und wovon auch die Beklagte ausgeht, aus der Gesetzesentwicklung im Zusammenhang mit der Ruhensregelung des § 118 Abs. 1 Nr. 2 AFG, die bestimmt, daß der Anspruch auf Arbeitlosengeld während der Zeit ruht, für die dem Arbeitslosen ein Anspruch auf Krankengeld zuerkannt ist.
  • BSG, 19.06.1963 - 3 RK 35/59

    Zur Rechtmäßigkeit einer Befreiung von Feuerwehrleuten der amerikanischen

    Auszug aus BSG, 15.12.1993 - 1 RK 20/93
    Dem kann die Beklagte jetzt nicht entgegenhalten, daß die Klägerin ihre Erwerbsfähigkeit - bei unveränderter Fortdauer ihres körperlichen Zustandes - allein wegen des Verlustes ihres Arbeitsplatzes eingebüßt habe und folglich überhaupt nicht arbeitsunfähig gewesen sei (Hinweis auf BSGE 19, 178 [BSG 19.06.1963 - 3 RK 35/59]).
  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 11/02 R

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - zuletzt ausgeübte Beschäftigung -

    Das gilt auch für den gegen die BA gerichteten Anspruch auf Leistungsfortzahlung nach § 126 SGB III (früher § 105b AFG), der den Krankengeldanspruch in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit verdrängt, weil insoweit durch § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V dessen Ruhen angeordnet ist (zu entsprechenden früheren Regelungen vgl BSG vom 15. Dezember 1993 - 1 RK 20/93 - USK 93103 = EEK I/1157; BSG SozR 4100 § 105b Nr. 3 S 9; BSGE 61, 193 = SozR 2200 § 183 Nr. 52).
  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 23/02 R

    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen, zuletzt ausgeübte Beschäftigung, Beurteilung

    Das gilt auch für den gegen die BA gerichteten Anspruch auf Leistungsfortzahlung nach § 126 SGB III (früher § 105b AFG), der den Krankengeldanspruch in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit verdrängt, weil insoweit durch § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V dessen Ruhen angeordnet ist (zu entsprechenden früheren Regelungen vgl BSG vom 15. Dezember 1993 - 1 RK 20/93 - USK 93103 = EEK I/1157; BSG SozR 4100 § 105b Nr. 3 S 9; BSGE 61, 193 = SozR 2200 § 183 Nr. 52).
  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 32/01 R

    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen, zuletzt ausgeübte Beschäftigung, Beurteilung

    Das gilt auch für den gegen die Bundesanstalt für Arbeit (BA) gerichteten Anspruch auf Leistungsfortzahlung nach § 126 SGB III (früher § 105b Arbeitsförderungsgesetz - AFG), der den Krankengeldanspruch in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit verdrängt, weil insoweit durch § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V dessen Ruhen angeordnet ist (zu entsprechenden früheren Regelungen vgl BSG vom 15. Dezember 1993 - 1 RK 20/93 - USK 93103 = EEK I/1157; BSG SozR 4100 § 105b Nr. 3 S 9; BSGE 61, 193 = SozR 2200 § 183 Nr. 52).
  • LSG Brandenburg, 19.02.2003 - L 4 KR 13/02

    Anspruch auf Krankengeld; Zur einschränkenden Auslegung der Ruhensregelung des §

    Diese Vorschrift ist aber einschränkend dahin auszulegen, dass das Ruhen nur den Arbeitslosengeld- oder Arbeitslosenhilfebezug gemäß § 126 Sozialgesetzbuch Drittes Buch - SGB III - (§ 198 SGB III i.V. mit § 126 SGB III) erfasst (BSG, Urteil vom 15. Dezember 1993, Aktenzeichen 1 RK 20/93, SozSich 1994, 465- 466 zu § 49 Abs. 1 Nr. 3 SGB V in der bis zum 31. Dezember 1996 geltenden Fassung).

    Dies ist nicht Sinn und Zweck der Vorschriften gewesen (vgl. zu der Rechtslage nach der RVO und dem AFG: BSG, Urt. v. 15. Dezember 1993, Aktenzeichen 1 RK 20/93, a.a.O.; Urt. v. 10. März 1987, Aktenzeichen 3 RK 31/86, SozR 2200 § 183 Nr. 52).

  • LSG Brandenburg, 19.02.2003 - L 4 KR 44/01

    Neueröffnung der Frist zur Einlegung der Berufung nach Nichtzulassung der

    Diese Vorschrift ist aber einschränkend dahin auszulegen, dass das Ruhen nur den Arbeitslosengeld- oder Arbeitslosenhilfebezug gemäß § 126 Sozialgesetzbuch Drittes Buch - SGB III - (§ 198 SGB III i.V. mit § 126 SGB III) erfasst (BSG, Urteil vom 15. Dezember 1993, Aktenzeichen 1 RK 20/93, SozSich 1994, 465- 466 zu § 49 Abs. 1 Nr. 3 SGB V in der bis zum 31. Dezember 1996 geltenden Fassung).

    Dies ist nicht Sinn und Zweck der Vorschriften gewesen (vgl. zu der Rechtslage nach der RVO und dem AFG: BSG, Urt. v. 15. Dezember 1993, Aktenzeichen 1 RK 20/93, a.a.O.; Urt. v. 10. März 1987, Aktenzeichen 3 RK 31/86, SozR 2200 § 183 Nr. 52).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2000 - L 16 KR 29/00

    Krankenversicherung

    Wird nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit das Beschäftigungsverhältnis gelöst und die zuletzt innegehabte Arbeitsstelle aufgegeben, ändert sich der Vergleichsmaßstab allerdings dahin, daß abstrakt auf die Art der zuletzt ausgeübten Tätigkeit abzustellen ist (BSG wie vor; BSG Urt.v. 15.12.1993 - 1 RK 20/93 -, Urteilssammlung der Krankenkassen -USK- 93103).

    Allerdings hat das BSG in seiner Rechtsprechung zum Krg-Anspruch wiederholt die Einschränkung gemacht, daß die o.g. Grundsätze zur Verweisbarkeit "jedenfalls im Rahmen einer ersten Blockfrist" Geltung hätten (vgl. BSGE 57, 227, 229; 61, 66, 71; Urt.v. 15.12.1993 - 1 RK 20/93 -, a.a.O.).

  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 20/02 R

    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen, zuletzt ausgeübte Beschäftigung, Beurteilung

    Das gilt auch für den gegen die Bundesanstalt für Arbeit gerichteten Anspruch auf Leistungsfortzahlung nach § 126 SGB III (früher § 105b Arbeitsförderungsgesetz - AFG), der den Krankengeldanspruch in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit verdrängt, weil insoweit durch § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V dessen Ruhen angeordnet ist (zu entsprechenden früheren Regelungen vgl BSG vom 15. Dezember 1993 - 1 RK 20/93 - USK 93103 = EEK I/1157; BSG SozR 4100 § 105b Nr. 3 S 9; BSGE 61, 193 = SozR 2200 § 183 Nr. 52).
  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 5/01 R

    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen, zuletzt ausgeübte Beschäftigung, Beurteilung

    Das gilt auch für den gegen die Bundesanstalt für Arbeit (BA) gerichteten Anspruch auf Leistungsfortzahlung nach § 126 SGB III (früher § 105b Arbeitsförderungsgesetz - AFG), der den Krankengeldanspruch in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit verdrängt, weil insoweit durch § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V dessen Ruhen angeordnet ist (zu entsprechenden früheren Regelungen vgl BSG vom 15. Dezember 1993 - 1 RK 20/93 - USK 93103 = EEK I/1157; BSG SozR 4100 § 105b Nr. 3 S 9; BSGE 61, 193 = SozR 2200 § 183 Nr. 52).
  • LSG Hessen, 28.11.1996 - L 14 KR 955/93

    Krankengeldanspruch - "dieselbe" Krankheit - Austausch des einen und später des

    Der Senat brauchte dabei nicht zu entscheiden, ob eine - einschränkende - Interpretation von § 48 Abs. 1 SGB V dann erforderlich ist, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, bezogen auf das zunächst Arbeitsunfähigkeit festgestellt worden ist (hier die Tätigkeit der Klägerin im Service) und der Versicherte sich nunmehr mit dem vorhandenen Restleistungsvermögen dem Arbeitsmarkt - und das heißt auch für andere Tätigkeiten - zur Verfügung stellt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 15. Dezember 1993 - 1 RK 20/93 - und insbesondere Urteil des BSG vom 28. September 1993 - 1 RK 46/92 -).
  • SG Gelsenkirchen, 05.07.2021 - S 43 KR 651/17

    Kommissionierer darf bei Arbeitsunfähigkeit nicht auf eine andere Tätigkeit

    Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass für eine Tätigkeit als Kommissionierer oft eine duale Ausbildung als Fachkraft für Lagerlogistik oder zum Fachlagerist erforderlich ist (vgl. Bundesagentur für Arbeit: Zugangsvoraussetzungen Kommissionierer/in, https://berufenet.arbeitsagentur.de) Der Kläger konnte daher nur auf eine ähnlich geartete Tätigkeit verwiesen werden, die den Bedingen des bisherigen Arbeits- und BeschäftigungsverhäItnisses im Wesentlichen entsprechen (vgl. BSG, Urteil vom 15.12.1993, Az. : 1 RK 20/93).

    Es kommt vielmehr auch und gerade auf die Art der zu verrichtenden Arbeiten an, insbesondere, welches Maß an körperlichen oder nervlichen Belastungen mit ihnen verbunden sind und inwieweit die Lebensweise des Versicherten durch sie mit beeinflusst wird (BSG; Urteil vom15.12.1993, a.a.O.).

  • LSG Berlin, 20.08.2003 - L 9 KR 280/01

    Dauer des Krankengeldanspruchs bei Arbeitsunfähigkeit; Ruhen des Anspruchs bei

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1999 - L 16 KR 13/99

    Krankenversicherung

  • LSG Niedersachsen, 16.05.2001 - L 4 KR 62/00
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