Rechtsprechung
   BSG, 08.08.1995 - 1 RK 21/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2999
BSG, 08.08.1995 - 1 RK 21/94 (https://dejure.org/1995,2999)
BSG, Entscheidung vom 08.08.1995 - 1 RK 21/94 (https://dejure.org/1995,2999)
BSG, Entscheidung vom 08. August 1995 - 1 RK 21/94 (https://dejure.org/1995,2999)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2999) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mutterschaftsgeld - Krankenkasse - Pflichtversichert - Erziehungsgeld - Entbindungsgeld - Krankengeld - Erziehungsurlaub - Arbeitsverhältnis - Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1004
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • Drs-Bund, 23.06.1965 - BT-Drs IV/3652
    Auszug aus BSG, 08.08.1995 - 1 RK 21/94
    Jedenfalls ist in der Begründung zur Vorgängervorschrift der ersten Alternative des § 200 Abs. 1 RVO insbesondere dieser Personenkreis genannt (Schriftlicher Bericht zu BT-Drucks IV/3652 S 9, zu § 200b; ohne Änderung in diesem Punkt als § 200a im Entwurf zum Finanzänderungsgesetz 1967 (FinÄndG).

    nachdem § 200b RVO in der Fassung der BT-Drucks IV/3652 = Gesetz vom 24. August 1965, BGBl I 912 nicht in Kraft getreten war, vgl Art. 5 Nr. 3 des Haushaltssicherungsgesetzes vom 20. Dezember 1965, BGBl I 2065, sowie Art. 6 Nr. 1 des Finanzplanungsgesetzes vom 23. Dezember 1966, BGBl I 697).

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BSG, 08.08.1995 - 1 RK 21/94
    Zwar sind Beiträge und Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht in dem Sinn aufeinander abgestimmt, daß sie sich in allen Fällen gleichwertig gegenüberstehen müssen; vielmehr kann der in der Sozialversicherung verwirklichte Gedanke des sozialen Ausgleichs dazu führen, daß Versicherte mit den gleichen Leistungsansprüchen hohe, niedrige oder gar keine Beiträge zu entrichten haben (zur verfassungsrechtlichen Grenze bei ungleicher Bemessung von Beiträgen und Lohnersatzleistungen vgl BVerfG vom 11. Januar 1995 - 1 BvR 892/88 = WM IV 1995, 1042 = DB 1995, 1084; zur Beitragspflicht ohne voraussichtliche Gegenleistung: BVerfG SozR 4100 § 168 Nr. 21; BVerfGE 53, 313 = SozR aaO Nr. 12).
  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

    Auszug aus BSG, 08.08.1995 - 1 RK 21/94
    Zwar sind Beiträge und Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht in dem Sinn aufeinander abgestimmt, daß sie sich in allen Fällen gleichwertig gegenüberstehen müssen; vielmehr kann der in der Sozialversicherung verwirklichte Gedanke des sozialen Ausgleichs dazu führen, daß Versicherte mit den gleichen Leistungsansprüchen hohe, niedrige oder gar keine Beiträge zu entrichten haben (zur verfassungsrechtlichen Grenze bei ungleicher Bemessung von Beiträgen und Lohnersatzleistungen vgl BVerfG vom 11. Januar 1995 - 1 BvR 892/88 = WM IV 1995, 1042 = DB 1995, 1084; zur Beitragspflicht ohne voraussichtliche Gegenleistung: BVerfG SozR 4100 § 168 Nr. 21; BVerfGE 53, 313 = SozR aaO Nr. 12).
  • BSG, 27.11.1990 - 3 RK 6/88

    Mitgliedschaft in der Krankenversicherung für drei Wochen bei einem ohne

    Auszug aus BSG, 08.08.1995 - 1 RK 21/94
    Danach hängt der Krankengeldanspruch nur insoweit vom Bestehen eines entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses ab, als dieses in der Vergangenheit (nach damaligem Recht höchstens drei Wochen vorher) vorgelegen haben muß (BSGE 68, 11 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 4).
  • BSG, 07.08.1991 - 1 RR 7/88

    Genehmigungsfähigkeit von Satzungsregelungen

    Auszug aus BSG, 08.08.1995 - 1 RK 21/94
    Der Gleichheitssatz verpflichtet die Verwaltung nicht, eine bisherige rechtswidrige Praxis fortzusetzen und auf alle Betroffenen auszudehnen (BSGE 69, 170, 178 = SozR 3-2200 § 321 Nr. 1 S 10 mwN).
  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 7/94

    Krankenversicherung - Studentin - Erziehungsgeld

    Auszug aus BSG, 08.08.1995 - 1 RK 21/94
    Denn § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V erhält beim Bezug von Erziehungsgeld lediglich die Mitgliedschaft; eine Beschäftigung oder ein sonstiger Status des Versicherten wird dabei nicht unterstellt (BSGE 74, 282 [BSG 23.06.1994 - 12 RK 7/94] = SozR 3-2500 § 192 Nr. 2).
  • BSG, 08.03.1995 - 1 RK 10/94

    Krankenversicherung - Krankengeld - Mutterschaftsgeld - Sonderurlaub -

    Auszug aus BSG, 08.08.1995 - 1 RK 21/94
    Bei der Auslegung dieser Vorschrift hat der Senat den darin geforderten Ursachenzusammenhang zwischen den Schutzfristen des MuSchG und der Nichtzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber in den Vordergrund gestellt und einer freiwillig ohne Krankengeldanspruch Versicherten das Mutterschaftsgeld versagt, weil ein Anspruch auf Arbeitsentgelt unabhängig von den Schutzfristen nicht gegeben war (BSG vom 8. März 1995 - 1 RK 10/94, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 29.04.1971 - 3 RK 3/71
    Auszug aus BSG, 08.08.1995 - 1 RK 21/94
    Während der aufrechterhaltenen Mitgliedschaft trat sechs Wochen vor der voraussichtlichen Geburt des zweiten Kindes ein erneuter Versicherungsfall für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld ein (zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls vgl BSGE 40, 211 = SozR 2200 § 200 Nr. 2; BSGE 32, 270 = SozR Nr. 1 zu § 200a RVO).
  • BSG, 10.09.1975 - 3 RK 12/74

    Anspruch auf Mutterschaftsgeld für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung

    Auszug aus BSG, 08.08.1995 - 1 RK 21/94
    Während der aufrechterhaltenen Mitgliedschaft trat sechs Wochen vor der voraussichtlichen Geburt des zweiten Kindes ein erneuter Versicherungsfall für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld ein (zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls vgl BSGE 40, 211 = SozR 2200 § 200 Nr. 2; BSGE 32, 270 = SozR Nr. 1 zu § 200a RVO).
  • Drs-Bund, 20.10.1967 - BT-Drs V/2149
    Auszug aus BSG, 08.08.1995 - 1 RK 21/94
    BT-Drucks V/2149 S 3, und durch Art I § 1 Nr. 6 des II. Teils FinÄndG in die RVO übernommen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2019 - L 16 KR 191/18

    Zahlung von Mutterschaftsgeld; Erhalten gebliebene Pflichtmitgliedschaft; Mehrere

    Das Urteil des BSG vom 8. August 1995 - 1 RK 21/94 sei vollumfänglich auf die Klägerin anzuwenden.

    Ergänzend hat es darauf hingewiesen, dass das BSG im Urteil vom 8. August 1995 - 1 RK 21/94 zwar einen etwas anderen Sachverhalt betroffen habe, jedoch darin ausgeführt worden sei, dass die in § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V angeordnete Erhaltung der Mitgliedschaft nicht bedeute, dass auch der die Mitgliedschaft ursprünglich auslösende Tatbestand aufrecht erhalten werde oder als aufrecht erhalten gelte.

    Das BSG hat in dem Urteil, auf das sich die Beklagte bezieht, einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld verneint bei einer Versicherten, die während des Bezuges von Erziehungsgeld ein weiteres Kind erwartete und mehrere Monate vorher ihr bis dahin ruhendes Arbeitsverhältnis gekündigt hatte ( BSG, Urteil vom 8. August 1995 - 1 RK 21/94 = ">200%20RVO%20Nr.%204#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2200 § 200 RVO Nr. 4; vgl auch Felix in Schlegel-Voelzke, juris-PK § 192 Rdnr 17; Peters, Kasseler Kommentar, § 192 Rdnr 14 ).

  • BSG, 17.02.2004 - B 1 KR 7/02 R

    Anspruch auf Mutterschaftsgeld - unbezahlter Urlaub - Beginn der Schutzfrist -

    Im Urteil vom 8. August 1995 - 1 RK 21/94 (SozR 3-2200 § 200 Nr. 4) ist der Mutterschaftsgeldanspruch nur für den Fall abgelehnt worden, dass in der Zeit, auf die sich das Leistungsbegehren bezog, überhaupt kein Arbeitsverhältnis mehr bestand, weil die Mutter es mehrere Monate vor Beginn der Schutzfrist vor der Geburt des zweiten Kindes gekündigt hatte.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - L 1 KR 322/07

    Krankengeld; selbständiger Erwerbstätigen; Unterbrechung; Einkommensausfall

    Bei abhängig beschäftigten Pflichtversicherten setzt der Bezug von Krankengeld zwar das Versicherungsverhältnis fort, begründet aber nicht eine Versicherung mit einem eigenständigen Krankengeldanspruch (vgl. BSG Urt. v. 8. August 1995 - 1 RK 21/94 -), so dass ein neuer Anspruch auf Krankengeld nach Beendigung der ersten Krankheit und Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit voraussetzt, dass erneut eine pflichtversicherte Beschäftigung aufgenommen wurde.
  • SG Bremen, 17.11.2009 - S 4 KR 165/05

    Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung; Voraussetzung

    Sie ist der Klage unter Verweis auf das Urteil des BSG vom 08.08.1995 (1 RK 21/94) entgegengetreten.

    Die Beklagte hat aber zu Recht auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urt. v. 08.08.1995 - 1 RK 21/94 -) hingewiesen, wonach eine fortbestehende Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V keinen Krankengeldanspruch begründen kann.

  • LSG Berlin, 15.01.2003 - L 15 KR 54/00

    Anspruch auf Erstattung von Mutterschaftsgeld; Vorrangige Verpflichtung zur

    Wie der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 8. August 1995 (1 RK 21/94) entnommen werden könne, komme es in einem Fall wie dem vorliegenden entscheidend darauf an, ob die Schwangere ihre Beziehung zum Arbeitsleben durch Eigenkündigung beendet habe.

    Die in § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V angeordnete Erhaltung der Mitgliedschaft bedeutet demgegenüber nicht, dass auch der die Mitgliedschaft ursprünglich auslösende Tatbestand - die versicherungspflichtige Beschäftigung - aufrecht erhalten wird oder als aufrecht erhalten gilt (BSG, Urteil vom 8. August 1995 - 1 RK 21/94 - SozR 3-2200 § 200 Nr. 4).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1999 - L 16 KR 13/99

    Krankenversicherung

    Er müsse sich wie ein Arbeitsloser auf alle zumutbaren Beschäftigungen verweisen lassen (Hinweise auf BSG 08.08.95 - 1 RK 21/94; BSG 21.09.95 - 11 RAr 35/95).

    Soweit etwa die Beklagte unter Berufung auf das von ihr herangezogene BSG-Urteil vom 08.08.1995 (Az. 1 RK 21/94) meint, die frühere Rechtsprechung des BSG sei nicht mehr anzuwenden, unterliegt sie einem Rechtsirrtum: Denn in dem von der Beklagten genannten Fall ging es um die Gewährung von Mutterschaftsgeld für eine Versicherte, die ihre Beziehung zum Erwerbsleben deutlich abgebrochen hatte und deshalb keine weiteren Leistungen erhalten konnte.

  • LSG Berlin, 04.08.2004 - L 9 KR 114/02

    Gewährung von Krankengeld; Auslegung des Begriffs "Arbeitsunfähigkeit";

    Wie bei § 192 SGB V kann auch aus dem Bestehen der Mitgliedschaft nach § 189 SGB V kein Leistungsanspruch aus § 44 SGB V erwachsen, da insoweit lediglich die Mitgliedschaft erhalten wird (vgl. für § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V: BSG, Urteil vom 08.08.1995, - 1 RK 21/94 -, SozR 3-2200 § 200 RVO Nr. 4).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.01.2012 - L 1 KR 281/11

    Mutterschaftsgeld - Anspruch auf Krankengeld

    Sie gehöre nicht zu den Personengruppen gemäß § 44 Abs. 2 Nrn. 1 bis 4 SGB V. Aufgrund ihrer Arbeitslosmeldung habe die vom Bundessozialgericht - BSG - geforderte fortbestehende Beziehung zum Erwerbsleben (Hinweis auf Urteil des BSG vom 08. August 1995 - 1 RK 21/94) weiter bestanden.
  • LSG Saarland, 21.01.2004 - L 2 KR 17/02

    Ruhen - Krankengeldanspruch - Obliegenheit der Meldung der Arbeitsunfähigkeit -

    Auch aus der zuletzt von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des BSG (Urteil vom 08.08.1995 -1 RK 21/94-) kann Gegenteiliges nicht hergeleitet werden.
  • LSG Brandenburg, 12.11.2003 - L 4 KR 8/02

    Bestehen einer Versicherungspflicht in einer Krankenversicherung; Anspruch auf

    Dass eine Versicherte, die während des Bezuges von Erziehungsgeld ein weiteres Kind erwartet, keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat, wenn mehrere Monate vorher ihr Arbeitsverhältnis beendet wurde, hat aufgrund dieser Gesetzeslage das BSG mit Urteil vom 08. August 1995 - 1 RK 21/94 -, das den Prozessbevollmächtigten der Klägerin im Widerspruchsverfahren zugeleitet worden war, entschieden.
  • LSG Saarland, 19.10.2011 - L 2 KR 73/10

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld - keine Verdrängung des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2007 - L 1 KR 349/05
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht