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   OLG Köln, 14.03.2017 - III-1 RVs 295/16   

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https://dejure.org/2017,52168
OLG Köln, 14.03.2017 - III-1 RVs 295/16 (https://dejure.org/2017,52168)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.03.2017 - III-1 RVs 295/16 (https://dejure.org/2017,52168)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. März 2017 - III-1 RVs 295/16 (https://dejure.org/2017,52168)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Umfang des Verschlechterungsverbots im Jugendstrafverfahren Zulässigkeit der Verhängung einer Jugendstrafe im Berufungsverfahren nach Aufhebung der erstinstanzlich angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Berufung gegen Urteil des Jugendschöffengerichts

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 05.09.1989 - Ss 441/89
    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2017 - 1 RVs 295/16
    Die von der Staatsanwaltschaft erklärte Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch ist wirksam; die tatrichterlichen Schuldfeststellungen bilden eine tragfähige Grundlage für die Bemessung der Rechtsfolgen (vgl. dazu BGHSt 43, 293, 300 = NJW 1998, 913, 915; BGH NStZ 1994, 130; st. Senatsrechtsprechung; vgl. SenE VRS 77, 452, 453).
  • BGH, 24.07.2001 - 4 StR 268/01

    Beweiswürdigung; Schuldunfähigkeit; Einsichtsfähigkeit; Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2017 - 1 RVs 295/16
    Die Verhängung von Strafe stellt eine im Verhältnis zur Maßregel der Unterbringung schwerwiegendere Sanktion dar, die nach allgemeinen Grundsätzen dem Verbot der reformatio in peius des § 331 Abs. 1 StPO unterliegt (vgl. zu einer entsprechenden Konstellation BGH, Beschluss v. 24.07.2001, 4 StR 268/01, zitiert nach juris Rn. 8).
  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 334/93

    Wohnungsabwesenheit zum Brandstiftungszeitpunkt - § 306 Nr. 2 StGB aF (§ 306a

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2017 - 1 RVs 295/16
    Die von der Staatsanwaltschaft erklärte Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch ist wirksam; die tatrichterlichen Schuldfeststellungen bilden eine tragfähige Grundlage für die Bemessung der Rechtsfolgen (vgl. dazu BGHSt 43, 293, 300 = NJW 1998, 913, 915; BGH NStZ 1994, 130; st. Senatsrechtsprechung; vgl. SenE VRS 77, 452, 453).
  • BGH, 23.08.2000 - 2 StR 171/00

    Verbot der reformatio in peius (Verschlechterungsverbot)

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2017 - 1 RVs 295/16
    Das in §§ 331 Abs. 1, 358 Abs. 2 StPO verankerte Verbot der reformatio in peius ist jedoch nicht Bestandteil des materiellen Strafrechts, sondern begründet eine wegen Eingriffs in eine zugunsten des Angeklagten wirkende Teilrechtskraft der oberen Bestrafungsgrenze ein Verfahrenshindernis (vgl. BGH, Beschluss v. 23.08.2000, 2 StR 171/00, zitiert nach juris Rn. 7; vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 331 Rn. 2, 24, m.w.N.).
  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 92/05

    Vollstreckung und Gewahrsamsverhältnisse bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2017 - 1 RVs 295/16
    Eine Analogie setzt nach gesicherter Rechtsauffassung voraus, dass das Gesetz eine Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. BGHZ 170, 187 ff, zitiert nach juris Rn. 15 m.w.N.; Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 5. Aufl., S 365 f).
  • BGH, 04.11.1997 - 1 StR 273/97

    BGH beanstandet Verurteilung eines Theaterintendanten wegen Untreue durch

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2017 - 1 RVs 295/16
    Die von der Staatsanwaltschaft erklärte Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch ist wirksam; die tatrichterlichen Schuldfeststellungen bilden eine tragfähige Grundlage für die Bemessung der Rechtsfolgen (vgl. dazu BGHSt 43, 293, 300 = NJW 1998, 913, 915; BGH NStZ 1994, 130; st. Senatsrechtsprechung; vgl. SenE VRS 77, 452, 453).
  • BayObLG, 06.11.2002 - 5St RR 279/02

    Prüfung der "genügenden Entschuldigung" vor Verwerfung der Berufung nach § 329

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2017 - 1 RVs 295/16
    Soweit die Staatsanwaltschaft die von ihr im Einzelnen ausgeführte Rüge als "Verletzung formellen Rechts" bezeichnet, handelt es sich um eine unschädliche Falschbezeichnung, denn die Revisionsbegründung ist so auszulegen, dass der mit der Revision erstrebte Erfolg eintreten kann (vgl. BayObLG [06.11.02] NStZ-RR 2003, 87; Meyer-Goßner, StPO, 59. Auflage, § 344 Rn. 10).
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