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   OLG Köln, 13.04.2010 - III-1 RVs 58/10   

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https://dejure.org/2010,16880
OLG Köln, 13.04.2010 - III-1 RVs 58/10 (https://dejure.org/2010,16880)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.04.2010 - III-1 RVs 58/10 (https://dejure.org/2010,16880)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. April 2010 - III-1 RVs 58/10 (https://dejure.org/2010,16880)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Aufklärungshilfe

  • Wolters Kluwer

    Sicherstellung eines Aufklärungserfolges i.R.d. Betäubungsmittelgesetzes (BtMG); Nachvollziehbare Begründung durch das Tatgericht bei Nennung der Namen und Anschriften der Hintermänner durch den Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 Nr. 1; StGB § 49 Abs. 2
    Voraussetzungen der Aufklärungshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.08.2002 - 1 StR 309/02

    Strafmilderung oder Absehen von Strafe bei § 31 Nr. 1 BtMG

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2010 - 1 RVs 58/10
    Der Tatrichter ist rechtlich nicht gehindert, einen Aufklärungserfolg auch dann zu bejahen, wenn es für die Richtigkeit der Angaben des Angeklagten keine weiteren Beweismittel gibt (BGH NStZ 2003, 162).

    Liegen Angaben des Angeklagte vor, die - möglicherweise - Grundlage der Annahme eines Aufklärungserfolgs sein können, so ist deren Bewertung nachvollziehbar darzulegen, um dem Revisionsgericht die Prüfung zu ermöglichen, ob ein Aufklärungserfolg zutreffend angenommen oder abgelehnt worden ist (BGH NStZ 2003, 162).

    Bei der Prüfung eines Aufklärungserfolges im Sinne des § 31 Nr. 1 BtMG ist auf den Zeitpunkt der erneuten Hauptverhandlung abzustellen (BGH NStZ 2003, 162).

  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 171/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Aufklärungshilfe); Verfall des

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2010 - 1 RVs 58/10
    Nach dieser Vorschrift kann sich der Täter Strafmilderung verschaffen, wenn er die Tat über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus offen legt und die Offenbarung zu einem Aufklärungserfolg führt (BGH NStZ-RR 2009, 320 mit Nachweisen).

    Maßgebend hierfür ist die aus der Hauptverhandlung gewonnene Überzeugung des Tatgerichts, dass zum einen die Darstellung des Angeklagten über die Beteiligung anderer an der Tat zutrifft und zum anderen dessen Angaben wesentlich zu einem voraussichtlich erfolgreichen Abschluss der Strafverfolgung beitragen (BGH NStZ-RR 2009, 320 mit Nachweisen).

  • BGH, 18.12.2001 - 1 StR 444/01

    Strafrahmenverschiebung bei Betäubungsmitteldelikten (Menge des Rauschgiftes und

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2010 - 1 RVs 58/10
    Die Aufklärungshilfe nach § 31 Nr. 1 BtMG begründet einen vertypten Milderungsgrund, der allein oder zusammen mit anderen Milderungsgründen einen minder schweren Fall ergeben kann (BGH NStZ-RR 1996, 181 ; NJW 2002, 908; Weber, BtMG, 3. Auflage, § 31 Rn. 158, 159).

    Wird der Regelstrafrahmen totz Vorliegens der Voraussetzungen des § 31 BtMG angewendet, kann eine nach § 49 Abs. 2 StGB mögliche Milderung des an sich anzuwendenden Strafrahmens nicht allein mit der Begründung versagt werden, die Menge des verstrickten Rauschgifts sei zu hoch; maßgeblich ist auch das Gewicht des Aufklärungserfolgs (BGH NJW 2002, 908).

  • BGH, 23.10.2008 - 3 StR 413/08

    Aufklärungserfolg (Grundlage für den Nachweis von Taten Dritter);

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2010 - 1 RVs 58/10
    Ein solcher Erfolg ist dann gegeben, wenn der Aufklärungsgehilfe durch die Mitteilung seines Wissens die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass gegen den von ihm Belasteten voraussichtlich mit Erfolg ein Strafverfahren geführt werden kann (BGH a.a.O.; BGH NStZ-RR 2009, 58; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 11; § 30 II Strafrahmenwahl 4).
  • BGH, 14.02.1989 - 1 StR 808/88

    Voraussetzungen der Strafmilderung; Erfolgsaussicht eines gegen einen Dritten

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2010 - 1 RVs 58/10
    Ein solcher Erfolg ist dann gegeben, wenn der Aufklärungsgehilfe durch die Mitteilung seines Wissens die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass gegen den von ihm Belasteten voraussichtlich mit Erfolg ein Strafverfahren geführt werden kann (BGH a.a.O.; BGH NStZ-RR 2009, 58; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 11; § 30 II Strafrahmenwahl 4).
  • BGH, 05.10.1995 - 4 StR 479/95

    Umfassendes Geständnis - Offenbarung des gesamten Wissens - Vertypter

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2010 - 1 RVs 58/10
    Die Aufklärungshilfe nach § 31 Nr. 1 BtMG begründet einen vertypten Milderungsgrund, der allein oder zusammen mit anderen Milderungsgründen einen minder schweren Fall ergeben kann (BGH NStZ-RR 1996, 181 ; NJW 2002, 908; Weber, BtMG, 3. Auflage, § 31 Rn. 158, 159).
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