Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 S 2002/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2799
VGH Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 S 2002/07 (https://dejure.org/2009,2799)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.01.2009 - 1 S 2002/07 (https://dejure.org/2009,2799)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - 1 S 2002/07 (https://dejure.org/2009,2799)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2799) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Aufnahme eines nichtdeutschen Ehegatten eines vor 1993 eingereisten Vertriebenen nach GG Art 116 Abs 1 GG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufnahme eines erst nach dem 01.01.1993 nach Deutschland gekommenen nichtdeutschen Ehegatten einer vor dem Stichtag eingereisten Vertriebenen; Vollendung des Erwerbstatbestands des Vertriebenenstatus mit Aufenthaltnahme des nichtdeutschen Ehegatten in Deutschland

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    LPAuswG § 8; LPAuswG § 6 Nr. 2; StAG § 40 a; GG Art. 116 Abs. 1; BVFG § 1 Abs. 2 Nr. 2; BVFG § 7 a.F.; BVFG § 1 Abs. 3; BVFG § 100 Abs. 1; BVFG § 27
    Vertriebenenrecht, Personalausweis, Einziehung, Staatsangehörigkeit, deutsche Staatsangehörigekit, Statusdeutsche, Vertriebene, Aufnahme in Deutschland, Umsiedler, Ehegatte, Kriegsfolgenbereinigungsgesetz, Altfälle, Aufnahmebescheid

  • Judicialis

    GG Art. 116 Abs. 1; ; BVFG § 1 Abs. 2 Nr. 2; ; BVFG § 1 Abs. 3; ; BVFG § 7 a.F.; ; BVFG § 26; ; BVFG § 100 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertriebenenrecht; Aussiedler und Spätaussiedler: Vertriebener; Ehegatte; Umsiedler; Abkömmling; Aufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2001 - 13 S 1784/99

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit - Ehegatte eines Vertriebenen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 S 2002/07
    Denn der Erwerbstatbestand ist erst dann vollendet, wenn der nichtdeutsche Ehegatte in Deutschland Aufenthalt genommen hat (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 18.03.1986 - 9 C 1.86 -, Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 31; aus dem vom Kläger genannten Urteil des VGH Bad.-Württ. vom 14.11.2001 - 13 S 1784/99 -, EzAR 280 Nr. 10 ergibt sich nichts Gegenteiliges).

    Danach lässt sich die Aufnahme des Klägers in Deutschland daraus ableiten, dass er nach seiner Einreise ins Bundesgebiet in der Durchgangsstelle für Aussiedler in Nürnberg registriert und aufgrund der Entscheidung des Beauftragten der Bundesregierung für die Verteilung dem Land Bayern zugewiesen wurde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.11.2001 - 13 S 1784/99 -, EzAR 280 Nr. 10 m.N.).

  • BVerwG, 18.03.1986 - 9 C 1.86

    Verlust des Wohnsitzes - Ehegatte eines Vertriebenen - Nichtdeutscher Ehegatte -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 S 2002/07
    Es ist auch davon auszugehen, dass die Aussiedlung der Ehefrau wesentliche Ursache für die Übersiedlung des Klägers war, denn er war gewillt, die ausreisebedingt unterbrochene eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland wiederaufzunehmen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 18.03.1986 - 9 C 1.86 -, Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 31), und hat dies jedenfalls kurzzeitig auch getan.

    Denn der Erwerbstatbestand ist erst dann vollendet, wenn der nichtdeutsche Ehegatte in Deutschland Aufenthalt genommen hat (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 18.03.1986 - 9 C 1.86 -, Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 31; aus dem vom Kläger genannten Urteil des VGH Bad.-Württ. vom 14.11.2001 - 13 S 1784/99 -, EzAR 280 Nr. 10 ergibt sich nichts Gegenteiliges).

  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90

    Berichtigung des Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 S 2002/07
    Hiernach kommt es zunächst darauf an, dass der Betroffene mit dem Zuzug einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebt und aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden der Schluss berechtigt ist, dass ihm die Aufnahme nicht verweigert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.05.1992 - 1 C 37.90 -, BVerwGE 90, 181 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.12.2000 - 1 C 24.00

    Abkömmlinge; Aufnahmebescheid; Aussiedler; Familienangehörige;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 S 2002/07
    In ihrem unmittelbaren Anwendungsbereich will die Bestimmung dem Personenkreis der §§ 1 bis 3 BVFG - vorbehaltlich der Regelung in den Absätzen 2 bis 8 - den Bestand an vertriebenenrechtlichen Rechtspositionen erhalten, den ihm das Bundesvertriebenengesetz alter Fassung eingeräumt hatte (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.12.2000 - 1 C 24.00 -, Buchholz 412.3 § 94 BVFG a.F. Nr. 1).
  • BVerwG, 23.04.2007 - 5 B 7.07

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides und Einbeziehung der Ehefrau in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 S 2002/07
    Das gesetzlich geregelte Verfahren der Aufnahme, mit dem die Zuwanderung aus den Aussiedlungsgebieten durch Personen, die sich für deutsche Volkszugehörige halten und anstreben, als solche in Deutschland Aufnahme zu finden, gesteuert und begrenzt werden soll, galt nämlich zunächst nach den Bestimmungen des Aussiedleraufnahmegesetzes vom 28.06.1990 (BGBl. I S. 1247) nur für Aussiedler und gilt nunmehr nur für die neu geschaffene rechtliche Kategorie der Spätaussiedler und deren Angehörige (siehe nur BVerwG, Beschluss vom 17.08.2004 - 5 B 72.04 - ; vom 23.04.2007 - 5 B 7.07 - ).
  • BVerwG, 17.08.2004 - 5 B 72.04

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Einordnung von Vertriebenen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 S 2002/07
    Das gesetzlich geregelte Verfahren der Aufnahme, mit dem die Zuwanderung aus den Aussiedlungsgebieten durch Personen, die sich für deutsche Volkszugehörige halten und anstreben, als solche in Deutschland Aufnahme zu finden, gesteuert und begrenzt werden soll, galt nämlich zunächst nach den Bestimmungen des Aussiedleraufnahmegesetzes vom 28.06.1990 (BGBl. I S. 1247) nur für Aussiedler und gilt nunmehr nur für die neu geschaffene rechtliche Kategorie der Spätaussiedler und deren Angehörige (siehe nur BVerwG, Beschluss vom 17.08.2004 - 5 B 72.04 - ; vom 23.04.2007 - 5 B 7.07 - ).
  • BVerwG, 11.11.2003 - 1 C 35.02

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Deutschen-Status; Deutscher ohne deutsche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 S 2002/07
    Denn ein deutscher Volkszugehöriger, der vor Inkrafttreten des Grundgesetzes in das Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31.12.1937 verbracht worden ist, hat nicht i.S.v. Art. 116 Abs. 1 GG "Aufnahme gefunden", wenn er sich dort am 24.05.1949 nicht mehr aufgehalten hat; ob sein Aufenthalt in diesem Gebiet freiwillig oder unfreiwillig geendet hat, ist dabei unerheblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.11.2003 - 1 C 35.02 -, BVerwGE 119, 172).
  • BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 26.00

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedler; Aussiedlungsgebiete; Bindungswirkung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 S 2002/07
    Danach beschränkt sich dies auf Spätaussiedler und deren Angehörige (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.06.2001 - 1 C 26.00 -, BVerwGE 114, 332; vom 20.04.2004 - 1 C 3.03 -, BVerwGE 120, 292).
  • BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 3.03

    Spätaussiedler; Abkömmling; Stichtag; Aufnahme; Verlassen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 S 2002/07
    Danach beschränkt sich dies auf Spätaussiedler und deren Angehörige (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.06.2001 - 1 C 26.00 -, BVerwGE 114, 332; vom 20.04.2004 - 1 C 3.03 -, BVerwGE 120, 292).
  • BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 44.01

    Ehegatten, nichtdeutsche -, Erwerb des Vertriebenenstatus durch -; Kinder, nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 S 2002/07
    Die in § 7 BVFG a.F. geregelte Überleitung des Vertriebenenstatus bedeutet aber nicht, dass das Lebens- und Vertreibungsschicksal und die persönlichen Volkszugehörigkeitsmerkmale des Elternteils auf das Kind übergeleitet oder als in dessen Person bestehend fingiert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.02.2003 - 5 C 44.01 -, NVwZ-RR 2003, 601).
  • BVerwG, 04.04.1995 - 9 C 400.94

    Beurteilung der Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen -

  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 37.81

    Statusdeutscher - Rechtsstellung - Abkömmlinge - Bundesgebiet - Geburt - Eheliche

  • BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 110.95

    Vertriebenenrecht: Bekenntnis zum deutschen Volkstum, Umsiedlung und

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.1999 - 6 S 420/97

    Bescheinigung nach BVFG § 15 - Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage

  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 16.86

    Vertreibung - Vertriebenenstatus - Ausstellung eines Vertriebenenausweises -

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1999 - 6 S 949/96

    Vertriebenenstatus mit Zeitpunkt der sog Administrativumsiedlung

  • BVerwG, 22.10.1973 - VIII C 155.72

    Rechtsmittel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2010 - 12 A 1095/09

    Versagung der Erteilung eines Aufnahmebescheides nach §§ 26 , 27 BVFG in der

    Von einer willkürlichen Verweigerung der Erteilung eines "Aufnahmeverwaltungsaktes, der von der Rechtsprechung nunmehr für erforderlich gehalten wird (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2001 - 1 S 2002/07 - und OVG Rheinland-Pfalz, 7 E 11377/06.OVG, 7 A 11318/08.OVG)", kann daher keine Rede sein.

    Das Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 21. Januar 2009 - 1 S 2002/07 - knüpfte zudem an die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 C 24.00 -, DVBl. 2001, 664, an, § 100 Abs. 1 BVFG in seinem unmittelbaren Anwendungsbereich wolle dem Personenkreis der §§ 1 - 3 BVFG - vorbehaltlich der Regelung in den Absätzen 2 bis 8 - den Bestand an vertriebenenrechtlichen Rechtspositionen, den ihm das Bundesvertriebenengesetz alter Fassung eingeräumt hatte, erhalten, ohne dass dabei auch nur andeutungsweise zum Ausdruck gebracht wird, darunter seien auch außerhalb des eigentlichen Vertriebenenstatus liegende Rechtspositionen zu verstehen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2009 - 12 A 738/09
    Dass sich die Klägerin - entgegen den Feststellungen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Dezember 2000 - 1 C 24.00 - (DVBl. 2001, 664) - über § 100 Abs. 1 BVFG auf § 94 BVFG in der Fassung durch Art. 4 Nr. 4 des Eingliederungsanpassungsgesetzes vom 22. Dezember 1989 (BGBl. I, S. 2398) berufen kann, findet im Urteil des VGH Baden-Württemberg - 1 S 2002/07 - vom 21. Januar 2009, auf das sich die Klägerin bezieht, keine Grundlage.

    § 94 BVFG a. F. zählt aber gerade - anders als es die Klägerin dem Sinne nach einfach unterstellt - nicht zu dem Bestand an vertriebenenrechtlichen Rechtspositionen, auf dessen Aufrechterhaltung § 100 BVFG zielt, so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 22. März 2004 - 5 B 20.04 -, ohne dass - wie bereits ausgeführt - dem Urteil des VGH Baden-Württemberg - 1 S 2002/07 - vom 21. Januar 2009 Gegenläufiges zu entnehmen wäre.

  • VG Köln, 10.04.2013 - 10 K 4974/12

    Nachträgliche Einbeziehung von Familienangehörigen in einen Aufnahmebescheid

    Die strikte Anwendung des Stichtages sei unter Verweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH BW) vom 21.01.2009, Az. 1 S 2002/07, nicht gerechtfertigt und selbst in Bezug auf Familienangehörige unbeachtlich.

    Eine andere Beurteilung ergibt sich nicht aus der von der Klägerin angeführten Entscheidung des VGH BW (Urteil vom 21.01.2009 - 1 S 2002/07 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - 12 A 1003/09

    Erteilung eines Aufnahmebescheides für einen Spätaussiedler bei fehlender

    Einen neuen bzw. weitergehenden Klärungsbedarf zeigt der Kläger auch nicht durch den Verweis auf das Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 21. Januar 2009 - 1 S 2002/07 - auf.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2011 - 12 A 668/10

    Möglichkeit des Bestehens eines weiteren allgemeinen vertriebenenrechtlichen

    Das vom Prozessbevollmächtigten der Klägerin in anderen Verfahren angeführte Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 21. Januar 2009 - 1 S 2002/07 - knüpfte an die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 C 24.00 -, DVBl. 2001, 664, an, § 100 Abs. 1 BVFG in seinem unmittelbaren Anwendungsbereich wolle dem Personenkreis der §§ 1 - 3 BVFG - vorbehaltlich der Regelung in den Absätzen 2 bis 8 - den Bestand an vertriebenenrechtlichen Rechtspositionen, den ihm das Bundesvertriebenengesetz alter Fassung eingeräumt hatte, erhalten, ohne dass dabei auch nur andeutungsweise zum Ausdruck gebracht wird, darunter seien auch außerhalb des eigentlichen Vertriebenenstatus liegende Rechtspositionen zu verstehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2010 - 12 A 2496/09

    Erfordernis einer deutschen Volkszugehörigkeit für einen Anspruch auf Aufnahme

    Das Urteil vom 21. Januar 2009 - 1 S 2002/07 - knüpfte an die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 C 24.00 -, DVBl. 2001, 664, juris, an, § 100 Abs. 1 BVFG in seinem unmittelbaren Anwendungsbereich wolle den Personenkreis der §§ 1 - 3 BVFG - vorbehaltlich der Regelung in den Absätzen 2 bis 8 - den Bestand an vertriebenenrechtlichen Rechtspositionen, den ihm das Bundesvertriebenengesetz alter Fassung eingeräumt hatte, erhalten, ohne dass dabei auch nur andeutungsweise zum Ausdruck gebracht wird, darunter seien auch außerhalb des eigentlichen Vertriebenenstatus liegende Rechtspositionen zu verstehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - 12 A 1002/09

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erteilung einer Übernahmegenehmigung auf

    Einen neuen bzw. weitergehenden Klärungsbedarf zeigt der Kläger auch nicht durch den Verweis auf das Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 21. Januar 2009 - 1 S 2002/07 - auf.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2010 - 12 A 1001/09

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufnahmebescheides i.S.d. §§ 26 ff. BVFG

    Einen neuen bzw. weitergehenden Klärungsbedarf zeigt der Kläger auch nicht durch den Verweis auf das Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 21. Januar 2009 - 1 S 2002/07 - auf.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - 12 A 670/09

    Anforderungen an die Einbeziehung in das Verteilungsverfahren nach Maßgabe der §§

    Einen neuen bzw. weitergehenden Klärungsbedarf zeigt der Kläger auch nicht durch den Verweis auf das Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 21. Januar 2009 - 1 S 2002/07 - auf.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2010 - 12 A 779/10

    Vorliegen der Voraussetzungen der Anerkennung als Spätaussiedler

    Sollte das Urteil vom 21. Januar 2009 - 1 S 2002/07 - (ESVGH 59, 165 ff.) gemeint sein, verhält dieses sich ebenfalls nicht zu der Frage der Anspruchsgrundlage für eine Aufnahme, sondern vielmehr dazu, wie im Rahmen des Artikel 116 Abs. 1 GG die Lücke dadurch, dass das Gesetz in den §§ 26 ff. BVFG nur noch für Spätaussiedler, aber nicht mehr für Personen, die (ausschließlich) Vertriebene sind, ein Aufnahmeverfahren vorsieht, rein tatsächlich geschlossen werden kann.
  • VG Bayreuth, 25.11.2009 - B 4 K 07.328

    Anspruchsvoraussetzungen für eine Spätaussiedlerbescheinigung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht