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   VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03   

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VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03 (https://dejure.org/2003,2292)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.05.2003 - 1 S 254/03 (https://dejure.org/2003,2292)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Mai 2003 - 1 S 254/03 (https://dejure.org/2003,2292)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ausweisung - Sicherheitsrisiko

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung aufgrund einer Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung und der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland; Grundlage und Verbot des Kalifatsstaats; Unzureichende Gefahrenbeseitigung durch ein vereinsrechtliches Verbot; Stellung und Funktion ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 47 Abs. 2 Nr. 4; AuslG § 8 Abs. 1 Nr. 5; AuslG § 48 Abs. 1 Nr. 1; GG Art. 6
    D (A), Türken, Aufenthaltsberechtigung, Ausweisung, Kalifatsstaat, Gebietsemir, Islamisches Zentrum Winnenenden und Umgebung e.V., Vereinsverbot, Terrorismus, Regelausweisung, Besonderer Ausweisungsschutz, Schutz von Ehe und Familie, Freiheitlich Demokratische ...

  • Judicialis

    AuslG § 47 Abs. 2 Nr. 4; ; AuslG § 8 Abs. 1 Nr. 5; ; AuslG § 48 Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 47 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung - Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit, Kalifatsstaat, Gebietsemir, Vereinsverbot, Terrorismusbekämpfungsgesetz, freiheitliche demokratische Grundordnung, Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, schwerwiegender Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Hoher Funktionär des verbotenen Kalifatsstaates darf ausgewiesen werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 251 (Ls.)
  • VBlBW 2003, 477
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03
    Das schließt den Schutz vor Einwirkungen durch Gewalt und Drohungen mit Gewalt auf die Wahrnehmung staatlicher Funktionen ein (BVerwG, Urteil vom 17.3.1981, BVerwGE 62, 36 ff.).

    Der vereinsrechtliche Verbotsgrund der Gefährdung der Sicherheit oder der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland muss sich in seiner Person konkretisiert haben (BVerwGE 62, 36 ff.).

    In Fällen, in denen - wie hier - besonders hochwertige Rechtsgüter auf dem Spiel stehen, kann daher auch schon eine entfernte Möglichkeit eines Schadens die begründete Befürchtung seines Eintritts auslösen (BVerwGE 62, 36 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.4.1996, InfAuslR 1996, 279 ff. m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1996 - 13 S 1027/95

    Ausweisung wegen Beeinträchtigung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03
    In Fällen, in denen - wie hier - besonders hochwertige Rechtsgüter auf dem Spiel stehen, kann daher auch schon eine entfernte Möglichkeit eines Schadens die begründete Befürchtung seines Eintritts auslösen (BVerwGE 62, 36 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.4.1996, InfAuslR 1996, 279 ff. m.w.N.).

    Auch wenn sich der Antragsteller auf Grund seiner langjährigen Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet auf Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 und zusätzlich auf Art. 7 ARB 1/80 berufen kann und deshalb auf Grund von Art. 14 ARB 1/80 nur nach Maßgabe der für Unionsbürger geltenden Grundsätze ausgewiesen werden dürfte, entspricht die Ausweisung aus den oben dargelegten Gründen auch den danach zu stellenden gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen, insbesondere liegt eine im persönlichen Verhalten des Antragstellers begründete tatsächliche und hinreichend schwere konkrete Gefahr vor, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.4.1996, aaO, m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 15.11.2000 - VI 11/99

    Metin Kaplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03
    Seine Adresse wurde, obwohl hohe Funktionäre des Kalifatsstaats ansonsten religiös geprägte Deck- und Aliasnamen trugen und die zugehörigen Klarnamen vielen Angehörigen der Gemeinde nicht bekannt waren (vgl. die Feststellungen des OLG Düsseldorf im Urteil "Kaplan" vom 15.11.2000 - VI 11/99 - [UA S. 19]), in zahlreichen Wohnungen und Moscheen gefunden.

    Welche Bedeutung von der Funktion des Gebietsemirs ausgeht und mit welch innerer Überzeugung ein Gebietsemir in der Vergangenheit für das Rechtssystem (Scharia) des Kalifatsstaats eintrat, ergibt sich auch aus dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.11.2000 (aaO, UA S. 48).

  • BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 4.02

    Demokratie; "Kalifatsstaat"; Menschenwürde; Rechtsstaat; Religionsgemeinschaft;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03
    Das Bundesverwaltungsgericht, das das Verbot des Bundesministeriums des Innern am 8.12.2001 durch Urteil vom 27.11.2002 (6 A 4.02) bestätigt hat, hat festgestellt, dass sich der Kalifatsstaat gegen die in Art. 79 Abs. 3 GG genannten Grundelemente der verfassungsmäßigen Ordnung richtet und dass er sein Ziel, die verfassungsmäßige Ordnung zu untergraben, in kämpferisch-aggressiver Weise verfolgt und sich die Religionsgemeinschaft außerdem gegen den in Art. 1 Abs. 1 GG verankerten Grundsatz der Menschenwürde richtet.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 27.11.2002 (aaO) überzeugend ausgeführt, dass der Herrschaftsanspruch des "Kalifatsstaats" zwangsläufig in Konflikt mit der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland trete, deren Legitimität bestreite und eine eigene Ordnung an deren Stelle setze sowie in diesem Sinne fortlaufend seine Mitglieder schule und indoktriniere.

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03
    Vielmehr können schwerwiegende Gründe auch dann vorliegen, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung von Sicherheit und Ordnung im Vergleich zu dem vom Gesetz bezweckten Schutz des Ausländers ein deutliches Übergewicht hat (BVerwGE 81, 155, 158; 101, 247 ff.).

    Die Ausweisungsgründe sind mithin nicht bereits dann "schwerwiegend" im Sinne des § 48 Abs. 1 AuslG, wenn etwa lediglich eine entfernte Möglichkeit weiterer Störungen besteht (BVerwGE 101, 247 ff.).

  • VG Stuttgart, 17.01.2003 - 12 K 5440/02

    Gebietsemir des Kalifatsstaates für Baden-Württemberg, der auch erster

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17. Januar 2003 - 12 K 5440/02 - wird zurückgewiesen.

    Dieser Antrag wurde durch Beschluss vom 17.1.2003 - 12 K 5440/02 - abgelehnt.

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 12.9.1995, NVwZ 1996, 58 ff.) bedarf es in den Fällen, in denen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes auf spezialpräventive Gesichtspunkte gestützt werden soll, der Feststellung begründeter Anhaltspunkte, dass - unter Berücksichtigung der Pflicht der Widerspruchsbehörde und der Verwaltungsgerichte, das Hauptsacheverfahren beschleunigt zu betreiben - die mit der Ausweisung bekämpfte Gefahr in der Zeitspanne bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens besteht.
  • EuGH, 12.06.1980 - 1/80

    Salmon

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03
    Auch wenn sich der Antragsteller auf Grund seiner langjährigen Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet auf Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 und zusätzlich auf Art. 7 ARB 1/80 berufen kann und deshalb auf Grund von Art. 14 ARB 1/80 nur nach Maßgabe der für Unionsbürger geltenden Grundsätze ausgewiesen werden dürfte, entspricht die Ausweisung aus den oben dargelegten Gründen auch den danach zu stellenden gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen, insbesondere liegt eine im persönlichen Verhalten des Antragstellers begründete tatsächliche und hinreichend schwere konkrete Gefahr vor, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.4.1996, aaO, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 10 S 1230/01

    Ausweisung politisch Verfolgter - Straffälligkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03
    Im Übrigen hat die Antragsgegnerin rechtlich zutreffend darauf hingewiesen, dass selbst dann, wenn wegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses eine Duldung zu erteilen wäre, dies einer Ausweisung nicht von vornherein entgegenstünde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.9.2001, InfAuslR 2002, 26 ff.).
  • BVerwG, 21.08.1995 - 1 B 119.95

    Zulassung einer Grundsatzrevision - Ausweisung und Versagung der Verlängerung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03
    Insbesondere ist die Ausweisung nicht nach Art. 8 EMRK schlechthin untersagt, sondern lediglich an die Voraussetzungen geknüpft, dass dies nur zu einem der in Art. 8 Abs. 2 EMRK zugelassenen Ziel und nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.8.1995, InfAuslR 1995, 393, 394).
  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 A 3.94

    Verbot der Wiking-Jugend bestätigt

  • BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86

    Asylrecht - Ausweisungstatbestand - Gerichtliche Nachprüfung - Rechtmäßiger

  • VG Freiburg, 08.02.2006 - 1 K 1908/04

    Anfechtungsklage gegen einen Ausweisungsbescheid gegen ein Mitglied einer

    Dies schließt den Schutz vor Einwirkungen durch Gewalt und Androhungen mit Gewalt gegen die Wahrnehmung staatlicher Funktionen ein (vgl. BVerwG, Urt. vom 5.5.1998, 1 C 17.97 ; VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 7.5.2003 - 1 S 254/03 = VBlBW 2003, 477; Armbruster, HTK-AusIR / § 47 Abs. 2 Nr. 4 AuslG / Regelausweisung wegen § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG 06/2004, Nr. 2).

    Das BVerwG, das das Verbot des sog. Kalifatstaates des Bundesministeriums des Inneren vom 8.12.2001 bestätigt hat (Urt. vom 27.11.2002 - 6 A 4.02 = NVwZ 2003, 986 ff.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07.05.2003 - 1 S 254/03 -, VBlBW 2003, 477), hat festgestellt, dass sich der Kalifatstaat - einschließlich seiner Teilorganisationen, wozu auch die "Muslim Gemeinde ... e.V." gehört - gegen die in Art. 79 Abs. 3 GG genannten Grundelemente der verfassungsmäßigen Ordnung richtet und dass er sein Ziel, die verfassungsmäßige Ordnung zu untergraben, in kämpferisch-aggressiver Weise verfolgt und sich die Religionsgemeinschaft außerdem gegen den in Art. 1 Abs. 1 GG verankerten Grundsatz der Menschenwürde richtet.

    In wöchentlich erscheinenden Ausgaben der "Beklenen ASR -I Saadet", sowie in der deutschsprachigen, monatlich verteilten Hochglanzbroschüre "D.I.A." - nach Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz Nachfolgepublikation der "Ümmet - i Muhammed" - wird deutlich, dass der Kalifatstaat weiter für das Ziel der Weltherrschaft des Islams unter der Führung eines Kalifen eintritt (so ausdrücklich VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07.05.2003 - 1 S 254/03 - unter Darstellung und Nachweis der entsprechenden Publikationen).

    Bei einer Betätigung für eine Vereinigung muss sich also der vereinsrechtliche Verbotsgrund der Gefährdung der inneren Sicherheit in der Person des Ausländers konkretisiert haben (BVerwG, Urt. vom 2.12.1980, 1 A 3.80 , BVerwGE 62, 36 [39]; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07, 05.2003 - 1 S 254/03 - m.w.N.).

    Bei der Beurteilung der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts ist nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsprinzips zu differenzieren: je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist, desto geringer sind die Anforderungen, die an die Wahrscheinlichkeit gestellt werden können (vgl. BVerwG, Urt. vom 02.12.1980, 1 A 3.80 , BVerwGE 62, 36 [39]; VGH BW, Beschluss v. 07.05.2003 -1 S 254/03 ).

    In Fällen, in denen - wie hier - besonders hochwertige Güter auf dem Spiel stehen, kann daher auch schon eine entfernte Möglichkeit eines Schadens die begründete Befürchtung seines Eintritts auslösen (vgl. BVerwG, Urt. vom 2.12.1980, 1 A 3.80 , BVerwGE 62, 36, 39; VGH BW, Beschluss v. 07.5.2003 -1 S 254/03 ; VGH BW, InfAusIR 1996, 279 ff. m.w.N.).

    Damit hat er zwar nicht eine dem Rang eines Gebietsemirs vergleichbare Stellung innerhalb des Kalifatsstaats inne (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.5.2003 - 1 S 254/03).

  • VG Stuttgart, 21.04.2005 - 12 K 5548/03

    Hoher Funktionär des verbotenen Kalifatsstaates wehrt sich erfolglos gegen seine

    Die dagegen eingelegte Beschwerde des Klägers blieb erfolglos (VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 07.05.2003 -1 S 254/03 -, VBlBW 2003, 477).

    Auf die diesbezüglichen Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in seiner Entscheidung zum Eilverfahren wird Bezug genommen (Beschl. v. 07.05.2003, VBlBW 2003, 477,478).

    Dennoch ist hier aus dem Umständen des Einzelfalles ein schwerwiegender Ausweisungsanlass zu bejahen; auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs im Eilfall wird Bezug genommen (Beschl. v. 07.05.2003, a.a.O., S. 480 f.).

    Auch insoweit wird auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs im Eilverfahren (Beschl. v. 07.05.2003, a.a.O., S. 481 f.) verwiesen.

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 203/06

    Erlöschen des aus Art. 7 Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei (ARB

    Ging die Identifikation des Klägers mit den Zielen der AFID bzw. des "Kalifatstaats" aber so weit, dass er sogar zum Einsatz seines eigenen Lebens bereit gewesen ist, so besteht trotz der längere Zeit zurückliegenden Beteiligung des Klägers an der Planung gewaltsamer Aktionen in der Türkei und des zwischenzeitlich erfolgten Verbots des "Kalifatstaats" im Bundesgebiet die begründete Gefahr, dass er auch weiterhin - wenn auch möglicherweise in anderem Rahmen - für die Ziele der Organisation eintreten wird, denn er hat sich bislang nicht nach außen erkennbar von der AFID bzw. dem "Kalifatstaat" distanziert und eine Abkehr von den Zielen dieser Organisationen nicht bekundet (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.11.2004 - 13 S 2394/04 -, InfAuslR 2005, 31 ff.; Beschl. v. 7.5.2003 - 1 S 254/03 -, juris; Discher, a. a. O., Rn. 606; Hailbronner, a. a. O., Rn. 32).
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 24 B 03.3295

    Terrorverdacht: Ausweisung von Tunesier rechtmäßig

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg führt in einem Beschluss vom 7. Mai 2003 (1 S 254/03) aus: "Ob eine derartige Gefährdung vorliegt, ist unter Rückgriff auf den im allgemeinen Polizeirecht entwickelten Gefahrbegriff zu bestimmen.

    In Fällen, in denen - wie hier - besonders hochwertige Rechtsgüter auf dem Spiel stehen, kann daher auch schon eine entfernte Möglichkeit eines Schadens die begründete Befürchtung seines Eintritts auslösen (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Mai 2003, 1 S 254/03).

  • VGH Hessen, 03.12.2007 - 11 UE 765/07

    Zur Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Unterstützung des

    Vielmehr können dann im Einzelfall solche schwerwiegenden Gründe geprüft und festgestellt werden (so VGH Mannheim, Beschluss vom 07.05.2003 - 1 S 254/03 -, juris Rdnr. 31; Hailbronner, AuslR, § 56 AufenthG, Rdnr. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2011 - 11 S 207/11

    Ausweisungsschutz für drittstaatsangehörigen Ausländer; Gewaltkriminalität;

    Es sind somit qualifizierte Anforderungen an die Feststellung einer Wiederholungsgefahr zu stellen, weshalb konkrete Anhaltspunkte dafür ausgemacht werden müssen, dass auch in Zukunft bedeutsame Gefahren für ein wichtiges Schutzgut ernsthaft zu besorgen sind (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.05.2003 - 1 S 254/03 - VBlBW 2003, 474).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2004 - 13 S 2394/04

    Ausweisung eines staatenlosen Palästinensers wegen Mitgliedschaft in der HuT

    Zwar ist auch nach Auffassung des Senats bereits wegen der Teilnahme des Antragstellers an der Konferenz in England und seiner aktiven Mitwirkung bei der Diskussionsveranstaltung in München davon auszugehen, dass der Antragsteller jedenfalls im Jahr 2002 mindestens ein Sympathisant der HuT war und deren Ziele gebilligt hat; eine herausragende Funktion in dieser Vereinigung, die nunmehr nach ihrem Verbot eine entsprechende Distanzierung verlangen würde (siehe dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7.5.2003 - 1 S 254/03 -, VBlBW 2003, 477), liegt hier aber offensichtlich nicht vor.
  • VG Köln, 27.08.2003 - 3 K 629/02

    Türkei, Asylberechtigte, Asylanerkennung, Widerruf, Kalifatsstaat, Straftäter,

    vgl. VGH BW, Beschluss vom 07.05.2003 - 1 S 254/03 -, ebenfalls eine Wiederholungsgefahr bejahend (betreffend den Gebietsemir für Baden- Württemberg).
  • VGH Hessen, 10.01.2006 - 12 TG 1911/05

    Ausländer; Organisation Kalifatstaat; Unterstützung; Zugehörigkeit;

    Bei einer sonstigen Betätigung für eine verbotene Vereinigung muss sich demnach der vereinsrechtliche Verbotsgrund der Gefährdung der inneren Sicherheit nach polizeirechtlichen Grundsätzen in der Person des Ausländers konkretisiert haben (BVerwG, a.a.O.; ferner Urteil vom 31.05.1994 - 1 C 5.93 - BVerwGE 96, 86, 92; Bay. VGH, Beschluss vom 09.11.2005 - 24 CS 05.2621 -, juris-Ausdruck Rz. 91; VGH Mannheim, Beschluss vom 18.11.2004 - 13 S 2394/04 -, InfAuslR 2005, 31, 33; VGH Mannheim, Beschluss vom 07.05.2003 - 1 S 254/03 -, EZAR 032 Nr. 20; Hailbronner, a.a.O., § 54 AufenthG Rn. 41).
  • VG Frankfurt/Main, 14.03.2007 - 1 E 5342/06

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung wegen passiver Mitgliedschaft in einer

    Die Gerichte hatten sich nur mit Fällen zu beschäftigen, in denen der Ausländer in herausragender Weise für eine verfassungsfeindliche Organisation tätig war (vgl. VGH Mannheim, Beschluss v. 07.05.2003 - 1 S 254/03 -, juris; VG Augsburg, Urt. v. 14.01.2002 - Au 1 K 00.963 -, juris; VG Ansbach, Beschluss v. 28.06.2005 - AN 5 S 05.00846 -, juris).
  • VG München, 09.09.2008 - M 4 K 08.2158

    Ausweisung; Terrorismus; Volksverhetzung; HAMAS

  • VG Karlsruhe, 30.09.2008 - 5 K 2790/07

    Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilung

  • VG Stuttgart, 08.09.2004 - 4 K 2859/04

    Ermessensfehlerhafte Ausweisungsverfügung

  • VG Saarlouis, 27.07.2011 - 10 K 2228/10

    Ausländerrecht: Versagungsgrund einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund Kontakten zu

  • VG Bremen, 31.10.2005 - 4 K 1083/05

    Aufenthaltsrechtliche Maßnahmen gegen sogenannten "Hassprediger"

  • VG Karlsruhe, 16.03.2011 - 4 K 551/09

    Ausweisung und Abschiebungsandrohung in Bezug auf Iran

  • VGH Bayern, 09.03.2005 - 24 CS 04.2677

    Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Ausweisung, Regelausweisung, Sicherheit der

  • VG München, 16.02.2009 - M 25 K 08.5807

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings wegen Tätigkeit für KONGRA GEL;

  • VG Saarlouis, 12.05.2011 - 10 K 750/10

    Ausweisung; Ausweisungsschutz, schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit

  • VG München, 26.08.2009 - M 9 K 08.4559

    Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V.; Ausweisung wegen Gefährdung der

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2006 - 13 S 2284/05

    Berufungszulassung, ernstliche Zweifel, Ausweisung, Nachschieben von Gründen,

  • VG Köln, 18.05.2004 - 12 L 1343/03

    D (A), Türken, Kalifatsstaat, Ausweisung, Straftäter, Freiheitsstrafe,

  • VG Köln, 24.10.2019 - 12 L 1942/19
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