Rechtsprechung
LG Krefeld, 14.09.2007 - 1 S 33/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich behaupteter während der Verwahrzeit am Verwahrgegenstand aufgetretener Schäden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Werkstattrecht - Mit Herausgabe des Fahrzeugs endet die Obhutspflicht
Verfahrensgang
- AG Krefeld, 21.02.2007 - 1 C 373/06
- LG Krefeld, 14.09.2007 - 1 S 33/07
Rechtsprechung
LG Paderborn, 11.06.2007 - 1 S 33/07 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- AG Paderborn, 07.02.2007 - 54 C 929/05
- LG Paderborn, 11.06.2007 - 1 S 33/07
Rechtsprechung
LG Bad Kreuznach, 11.07.2007 - 1 S 33/07 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Aachen, 19.08.2010 - 8 O 483/09
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen des Überfahrens eines Hundes mit einem …
Die Entschädigung für einen sogenannten Schockschaden setzt voraus, dass eine schwere gesundheitliche Beeinträchtigung eingetreten ist, dass es sich bei dem Getöteten um einen nahen Angehörigen des an seiner Gesundheit Geschädigten handelt und dass der Schock im Hinblick auf seinen Anlass verständlich ist (… Grüneberg in: Palandt, BGB, 69. Auflage 2010, Vorb v § 249 Rn. 40; LG Bad Kreuznach, Urt. v. 11.07.2007, Az. 1 S 33/07, zitiert nach: www.juris.de).Dies erscheint auf den ersten Blick sehr formal, ist aber sachlich dadurch gerechtfertigt, dass andernfalls eine Abgrenzung nur noch schwer möglich und eine weitläufige, dogmatisch nicht mehr begründbare Ausdehnung des Anspruchs die Folge wäre (vgl. auch LG Bad Kreuznach, Urt. v. 11.07.2007, Az. 1 S 33/07, zitiert nach: www.juris.de ).
Dies hätte eine mit den Regeln der Zurechnung nicht mehr vereinbare Ausdehnung des Schmerzensgeldanspruchs zur Folge (LG Bad Kreuznach, Urt. v. 11.07.2007, Az. 1 S 33/07, zitiert nach: www.juris.de).
- LG Münster, 18.03.2014 - 4 O 331/13 Deshalb setzt die Zurechnung der psychischen Beeinträchtigung wie Trauer und Schmerz über die Gesundheitsbeeinträchtigung hinaus voraus, dass der psychisch vermittelte Gesundheitsschaden auf die Verletzung oder den Verlust von Angehörigen oder sonst dem Betroffen nahestehenden Menschen zurückführbar ist (…Grüneberg in: Palandt, BGB, 69. Auflage 2010, Vorb. v. § 249 Rn. 40; LG Bad Kreuznach, Urt. v. 11.07.2007, Az. 1 S 33/07).
Rechtsprechung
LG Landau/Pfalz, 28.09.2007 - 1 S 33/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- urteile-network.de
Schwacke-Mietpreisspiegel, UE-Tarif, Vollkaskoversicherung
- captain-huk.de
Die beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif - …
Auszug aus LG Landau/Pfalz, 28.09.2007 - 1 S 33/07
Nach der Rechtsprechung der Kammer (…a.a.O.; so auch OLG Köln, Urteil vom 02.03.2007, Az. 19 U 181/06) ist es gerechtfertigt, den auf der Grundlage des Automietpreisspiegels errechneten Betrag um eine Pauschale von 20 % zu erhöhen, um den besonderen betriebswirtschaftlichen Anforderungen an den Unfallersatztarif, Rechnung zu tragen. - BGH, 04.04.2006 - VI ZR 338/04
Zulässigkeit der Beitreibung abgetretener Forderungen durch ein …
Auszug aus LG Landau/Pfalz, 28.09.2007 - 1 S 33/07
Demgegenüber ist eine Sicherungsabtretung wirksam und die klageweise Geltendmachung der sicherungshalber abgetretenen Forderung zulässig (BGB NJW 2006, 1726), etwas anderer gilt nur dann, wenn es in Wahrheit darum geht, dem Geschädigten die Verfolgung und Durchsetzung seiner Ansprüche zielbewusst abzunehmen - so lag es hier indes nicht. - BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Auszug aus LG Landau/Pfalz, 28.09.2007 - 1 S 33/07
Im Rahmen der Prüfung der betriebswirtschlichten Rechfertigung eines Unfallersatztarifs ist es nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 12.06.2007, Az. VI ZR 161/06) nicht erforderlich, die Kalkulation des konkreten Unternehmens nachzuvollziehen; vielmehr kann sich die Prüfung im Lichte des § 287 ZPO darauf beschränken, ob spezifische Leistungen bei der Vermietung an Unfallgeschädigte allgemein einen Aufschlag rechtfertigen, wobei auch ein pauschaler Aufschlag auf den Normaltarif in Betracht kommt.