Rechtsprechung
   LG Gießen, 15.02.2012 - 1 S 338/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21940
LG Gießen, 15.02.2012 - 1 S 338/11 (https://dejure.org/2012,21940)
LG Gießen, Entscheidung vom 15.02.2012 - 1 S 338/11 (https://dejure.org/2012,21940)
LG Gießen, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - 1 S 338/11 (https://dejure.org/2012,21940)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,21940) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.2005 - III ZR 437/04

    Begriff des Aushandelns von Vertragsbedingungen

    Auszug aus LG Gießen, 15.02.2012 - 1 S 338/11
    Ein Aushandeln i. S. v. § 305 Abs. 1 S. 3 BGB ist dann anzunehmen, wenn der Verwender die den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelung ändernde oder ergänzende Bestimmung inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt mit zumindest der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingung zu beeinflussen (BGH v. 19.05.2005, Az. III ZR 437/04, Juris Rdnr. 20; BGH v. 30.09.1987, IVa ZR 6/86, Juris Rdnr. 10).
  • BGH, 30.09.1987 - IVa ZR 6/86

    Verwendung von AGB bei Übernahme in den Vertragstext aus dem Gedächtnis; Annahme

    Auszug aus LG Gießen, 15.02.2012 - 1 S 338/11
    Ein Aushandeln i. S. v. § 305 Abs. 1 S. 3 BGB ist dann anzunehmen, wenn der Verwender die den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelung ändernde oder ergänzende Bestimmung inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt mit zumindest der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingung zu beeinflussen (BGH v. 19.05.2005, Az. III ZR 437/04, Juris Rdnr. 20; BGH v. 30.09.1987, IVa ZR 6/86, Juris Rdnr. 10).
  • BGH, 11.11.2010 - III ZR 57/10

    Vorzeitige Kündigung eines DSL-Vertrags

    Auszug aus LG Gießen, 15.02.2012 - 1 S 338/11
    Die Abgrenzung der Risikobereiche ergibt sich dabei aus dem Vertrag, dem Vertragszweck und den anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen (BGH v. 11.11.2010, Az. III ZR 57/10, Juris Rdnr. 9).
  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00

    Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

    Auszug aus LG Gießen, 15.02.2012 - 1 S 338/11
    Die Qualifizierung als Allgemeine Geschäftsbedingung erfordert nicht, dass die Klausel schriftlich niedergelegt ist; es genügen vielmehr auch vom Kunden beim Vertragsschluss mündlich akzeptierte Formulierungen (BGH v. 12.06.2001, Az. XI ZR 274/00, Juris Rdnr. 11).
  • BGH, 04.05.2016 - XII ZR 62/15

    Zur außerordentlichen Kündbarkeit von langfristigen Fitness-Studioverträgen

    Ein Wohnortwechsel stellt danach grundsätzlich keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung eines Fitnessstudiovertrags dar (ebenso LG Bonn Urteil vom 5. August 2014 - 8 S 103/14 - juris Rn. 12; LG Gießen Urteil vom 15. Februar 2012 - 1 S 338/11 - juris Rn. 3; AG Bremen Urteil vom 16. Oktober 2014 - 10 C 47/14 - juris Rn. 20; Diekmann/Lube MDR 2016, 69, 71; aA AG München Urteil vom 17. Dezember 2008 - 212 C 15699/08 - juris Rn. 19).
  • LG Bonn, 05.08.2014 - 8 S 103/14

    Berufsbedingter Wohnortwechsel kein außerordentlicher Grund zur Kündigung eines

    Der Wohnsitzwechsel der Beklagten als Nutzerin des Fitnessstudios berechtigt diese daher - anders als beispielsweise im Einzelfall eine bei Vertragsschluss nicht vorhergesehene Erkrankung, die eine Nutzung der Geräte ausschließt (vgl. LG Münster Beschl. v. 22.02.2011 - 6 T 48/10, zit. n. juris) - nicht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages (wie hier LG Gießen Urt. v. 15.02.2012 - 1 S 338/11, zit. n. juris).
  • AG Bremen, 16.10.2014 - 10 C 47/14

    Fitnessstudiokündigung (außerordentliche) bei Umzug

    Der Beklagte war wegen des erfolgten Umzugs nach Bremen nicht zur außerordentlichen Kündigung berechtigt (siehe auch AG Aachen, Urteil vom 27. Juni 2012 - 111 C 31/12 -, juris; LG Gießen, Urteil vom 15. Februar 2012 - 1 S 338/11 -, juris; AG Bonn, Urteil vom 12. August 2009 - 104 C 311/09 -, juris; anders AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 29. Oktober 1998 - 716 C 421/98 -, juris).
  • AG Merzig, 10.03.2014 - 3 C 252/13
    Wenn, wie hier, der Kündigungsgrund in der Sphäre des Kündigenden liegt, würde dies nur ausnahmesweise die vorzeitige Vertragsbeendigung rechtfertigen können (BGH vom 11.11.2010 - III ZR 57/10; LG Gießen vom 15.02.2012 - 1 S 338/11 -).
  • AG Hermeskeil, 21.05.2015 - 1 C 76/15
    Ein solches bestehtnicht, wenn der wichtigeGrund einzig im Risikobereich des Kündigendenliegt u nd darauf der Kündigungsgegner keinen Einfluss hat (eingehend dazu LG Gießen,Urteil vom 15.02 . 2012 1 S 338/11) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht