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   LAG Hamm, 07.11.2005 - 1 Sa 1110/05   

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https://dejure.org/2005,8157
LAG Hamm, 07.11.2005 - 1 Sa 1110/05 (https://dejure.org/2005,8157)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07.11.2005 - 1 Sa 1110/05 (https://dejure.org/2005,8157)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07. November 2005 - 1 Sa 1110/05 (https://dejure.org/2005,8157)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Sozialauswahl; Unterhaltspflichten; Lohnsteuerkarteneinträge; Interessensausgleich mit Namensliste

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 Abs. 5 KSchG
    Sozialauswahl; Unterhaltspflichten; Lohnsteuerkarteneinträge; Interessensausgleich mit Namensliste

  • IWW

    KSchG § 1 Abs. 5

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Prüfungsmaßstab der groben Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl; Gewichtung der Kriterien Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten sowie Schwerbehinderung; Überprüfbarkeit der Bestimmung des Kreises der ...

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grob fehlerhafte Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung aufgrund Interessensausgleich mit Namensliste - Nichtberücksichtigung von Unterhaltspflichten bei Übernahme von Angaben der Lohnsteuerkarte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.08.2004 - 5 Sa 93/04

    Kündigung, außerordentlich, Betriebsratsanhörung, Vorverfahren, Steuerkarte,

    Auszug aus LAG Hamm, 07.11.2005 - 1 Sa 1110/05
    Dass das Bundesarbeitsgericht bei Abfindungsregelungen in Sozialplänen das Abstellen auf Eintragungen in der Lohnsteuerkarte für rechtlich bedenkenfrei gehalten hat (BAG v. 12.03.1997 - NZA 1997, 1058) und es für die Ordnungsgemäßheit der Betriebsratsanhörung auch genügen kann, wenn die Zahl der unterhaltsberechtigten Personen entsprechend den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte angegeben wird (LAG Köln v. 29.07.2004 - 5 Sa 63/04 - LAG Schleswig-Holstein vom 10.08.2004 - NZA-RR 2004, 582; für den Insolvenzfall: LAG Hamm v. 01.08.1997 - LAGE § 102 BetrVG 1972 Nr. 62), hindert die Feststellung der groben Fehlerhaftigkeit nicht.
  • LAG Köln, 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04

    Gerichtliche Überprüfung der Herausnahme von Leistungsträgern aus der

    Auszug aus LAG Hamm, 07.11.2005 - 1 Sa 1110/05
    Indem die Beklagte die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte für die Feststellung der Unterhaltspflichten herangezogen hat, hat sie die Sozialauswahl grob fehlerhaft getroffen, wobei davon auszugehen ist, dass der eingeschränkte Prüfungsmaßstab des § 1 Abs. 5 Satz 2 KSchG nicht nur für die Gewichtung der Unterhaltspflichten, sondern bereits für die Ermittlung gilt, ob und welche Unterhaltspflichten bestehen (vgl. LAG Köln v. 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04 -).
  • BAG, 12.03.1997 - 10 AZR 648/96

    Sozialpläne dürfen auch Praktikabilitätsgesichtspunkten Rechnung tragen

    Auszug aus LAG Hamm, 07.11.2005 - 1 Sa 1110/05
    Dass das Bundesarbeitsgericht bei Abfindungsregelungen in Sozialplänen das Abstellen auf Eintragungen in der Lohnsteuerkarte für rechtlich bedenkenfrei gehalten hat (BAG v. 12.03.1997 - NZA 1997, 1058) und es für die Ordnungsgemäßheit der Betriebsratsanhörung auch genügen kann, wenn die Zahl der unterhaltsberechtigten Personen entsprechend den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte angegeben wird (LAG Köln v. 29.07.2004 - 5 Sa 63/04 - LAG Schleswig-Holstein vom 10.08.2004 - NZA-RR 2004, 582; für den Insolvenzfall: LAG Hamm v. 01.08.1997 - LAGE § 102 BetrVG 1972 Nr. 62), hindert die Feststellung der groben Fehlerhaftigkeit nicht.
  • LAG Köln, 29.07.2004 - 5 Sa 63/04

    Interessenausgleich, Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 07.11.2005 - 1 Sa 1110/05
    Dass das Bundesarbeitsgericht bei Abfindungsregelungen in Sozialplänen das Abstellen auf Eintragungen in der Lohnsteuerkarte für rechtlich bedenkenfrei gehalten hat (BAG v. 12.03.1997 - NZA 1997, 1058) und es für die Ordnungsgemäßheit der Betriebsratsanhörung auch genügen kann, wenn die Zahl der unterhaltsberechtigten Personen entsprechend den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte angegeben wird (LAG Köln v. 29.07.2004 - 5 Sa 63/04 - LAG Schleswig-Holstein vom 10.08.2004 - NZA-RR 2004, 582; für den Insolvenzfall: LAG Hamm v. 01.08.1997 - LAGE § 102 BetrVG 1972 Nr. 62), hindert die Feststellung der groben Fehlerhaftigkeit nicht.
  • LAG Düsseldorf, 04.11.2004 - 11 Sa 957/04

    Berücksichtigung von sog. Doppelverdienst im Rahmen der sozialen Auswahl nach § 1

    Auszug aus LAG Hamm, 07.11.2005 - 1 Sa 1110/05
    Auf die Eintragungen in der Lohnsteuerkarte kann sich der Arbeitgeber deshalb in diesem Zusammenhang nicht verlassen (LAG Düsseldorf v. 04.11.2004 - DB 2005, 454; HK-Dorndorf, Kündigungsschutzgesetz, 4. Aufl. § 1 Rn 1047; KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 678 d; Linck, AR-Blattei 1020.1.2 Rn. 85; APS/Kiel, Kündigungsschutzgesetz, 2. Aufl. § 1 Rn. 725; Kleinebrink, DB 2005, 2524 m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2002 - 8 Sa 1450/01

    Ermessensspielraum bei Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 07.11.2005 - 1 Sa 1110/05
    Der Arbeitgeber muss deshalb, wenn er nicht ohnehin über weitere Personalunterlagen verfügt, bei den vergleichbaren Arbeitnehmern nachfragen, ob (weitere) Unterhaltspflichten bestehen (HK-Dorndorf a. a. O.; LAG Niedersachsen a. a. O.; LAG Rheinland-Pfalz v. 08.03.2002 - AiB 2004, 443; Gaul/Lunk, NZA 2004, 187; Bütefisch a. a. O. S. 240 f.; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1106; MüKo-BGB/Hergenröder 4. Aufl. § 1 KSchG Rn. 389; B. Preis, DB 1998, 1764; a. A. Fischermeier, NZA 1997, 1094 m. w. N.; ErfK/Ascheid 6. Aufl. § 1 Rn. 488; Berkowsky, Die betriebsbedingte Kündigung 5. Aufl. § 6 Rn. 188 m. w. N.).
  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 405/06

    Sozialauswahl - grobe Fehlerhaftigkeit

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 7. November 2005 - 1 Sa 1110/05 - aufgehoben.
  • LAG Hamm, 04.05.2011 - 2 Sa 2343/10

    Ermittlung des pfändbaren Arbeitseinkommens durch Arbeitgeberin bei Eintragung

    Schließlich geht das Arbeitsgericht auch zu Recht davon aus, dass den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte keine verbindlichen Aussagen zum Bestehen von Unterhaltsverpflichtungen entnommen werden können, weil diese Eintragungen nur der familienbezogenen Zielsetzung des Steuerrechts Rechnung tragen und keine Feststellungen zu Unterhaltspflichten enthalten (vgl. dazu LAG Hamm, Urteil vom 07.11.2005 - 1 Sa 1110/05, Juris, Rn. 61, 62 m.w.N.).
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