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   LAG Niedersachsen, 24.10.2006 - 1 Sa 118/06   

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https://dejure.org/2006,7628
LAG Niedersachsen, 24.10.2006 - 1 Sa 118/06 (https://dejure.org/2006,7628)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.10.2006 - 1 Sa 118/06 (https://dejure.org/2006,7628)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Oktober 2006 - 1 Sa 118/06 (https://dejure.org/2006,7628)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Weiterbeschäftigung - Betriebsbedingte Kündigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 2 KSchG; § 613a BGB; § 67 ArbGG
    Umfang der Prüfungspflicht des Arbeitgebers hinsichtlich eventuell bestehender Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bei betriebsbedingter Kündigung; Beschränkung der arbeitgeberseitigen Prüfungspflicht von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten vor Ausspruch der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Prüfungspflicht des Arbeitgebers hinsichtlich eventuell bestehender Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bei betriebsbedingter Kündigung; Beschränkung der arbeitgeberseitigen Prüfungspflicht von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten vor Ausspruch der ...

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2; ; BGB § 613a Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2
    Betriebsbedingte Kündigung bei Stilllegung einer Abteilung und fehlender Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen - unternehmensübergreifende Weiterbeschäftigung nur bei Einflussmöglichkeit des Arbeitgebers und früherem Fremdeinsatz des Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 24/04

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Konzernweite Weiterbeschäftigungspflicht?

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.10.2006 - 1 Sa 118/06
    Solche greifbaren Umstände liegen vor, wenn im Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs auf Grund einer vernünftigen betriebswirtschaftlichen Betrachtung davon auszugehen ist, dass zum Ablauf der Kündigungsfrist mit einiger Sicherheit der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes vorliegen werde (BAG 23. November 2004 - 2 AZR 24/04 = EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 135 = AP Nr. 132 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG 18. September 2003 - 2 AZR 139/03 = AP Nr. 12 zu § 1KSchG 1969 Konzern).

    So ist beispielsweise der Entschluss des Arbeitgebers, ab sofort keine Aufträge mehr anzunehmen, allen Arbeitnehmern zum nächstmöglichen Kündigungstermin zu kündigen und zur Abarbeitung der vorhandenen Aufträge keine eigenen Arbeitnehmer mehr oder diese nur noch während der Kündigungsfrist einzusetzen, als unternehmerische Entscheidung grundsätzlich geeignet, ein betriebsbedingtes Erfordernis für eine Kündigung abzugeben (BAG 18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 = BAGE 97, 10 = EzA § 1 KschG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 109; BAG 23. November 2004 - 2 AZR 24/04 aaO).

    Es hat dabei unter bestimmten Voraussetzungen sogar die Prüfung auf Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten in einem anderen Betrieb innerhalb einer Unternehmensgruppe ausgedehnt (BAG 23. November 2004 - 2 AZR 24/04 = EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 135 = AP Nr. 132 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Eine unternehmensübergreifende Weiterbeschäftigungspflicht könne sich daraus ergeben, dass der Vertragspartner des Arbeitnehmers auf Grund rechtlicher Regelungen oder aus faktischen Gründen Einfluss auf einen Einsatz im Betrieb eines anderen Unternehmens nehmen kann (BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 749/00 = EzA § 1 KSchG Wiedereinstellungsanspruch Nr. 7= BB 2002, 2335; BAG 23. November 2004 aaO).

    Es ist dann abzustellen auf die tatsächliche Durchführung des Vertrages, d. h. ob der Arbeitnehmer in der Vergangenheit bereits in den Betrieben anderer Unternehmen der Unternehmensgruppe als Arbeitnehmer eingesetzt wurde (vgl. BAG 23. November 2004 aaO).

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 749/00

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.10.2006 - 1 Sa 118/06
    Eine unternehmensübergreifende Weiterbeschäftigungspflicht könne sich daraus ergeben, dass der Vertragspartner des Arbeitnehmers auf Grund rechtlicher Regelungen oder aus faktischen Gründen Einfluss auf einen Einsatz im Betrieb eines anderen Unternehmens nehmen kann (BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 749/00 = EzA § 1 KSchG Wiedereinstellungsanspruch Nr. 7= BB 2002, 2335; BAG 23. November 2004 aaO).
  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.10.2006 - 1 Sa 118/06
    Das Drittunternehmen habe sich dann durch sein Zutun zurechenbar gebunden (Rost FS Schwerdtner Seite 172; Windbichler Anm. zu BAG AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Konzern).
  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.10.2006 - 1 Sa 118/06
    Der Kläger kann ebensowenig vortragen, dass die Beklagte ein Tochterunternehmen allein mit dem Ziel gegründet hat, auf dieses Montagetätigkeiten zu verlagern ("Rheumaklinikfall" vgl. BAG 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 = EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 124 m. Anm. Thüsing/Stelljes = AP Nr. 124 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung m. Anm. Bengelsdorf).
  • EuGH, 20.11.2003 - C-340/01

    Abler - Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.10.2006 - 1 Sa 118/06
    Die bloße Fortführung der "bauleitenden Montagetätigkeit" durch einen Auftragnehmer stellt keinen Betriebsübergang, sondern grundsätzlich nur eine Funktionsnachfolge dar (zuletzt BAG 24. Mai 2005 - 8 AZR 333/04 = EzA § 613a BGB 2002 Nr. 37 = NZA 2006, 31; EuGH 20. November 2003 Rs C-340/01-Abler- = EzA § 613a BGB 2002 Nr. 13 = AP Nr. 34 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187).
  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 162/05

    Konzernkündigungsschutz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.10.2006 - 1 Sa 118/06
    An dieser Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht bis in die jüngste Zeit festgehalten (BAG 23. März 2006 - 2 AZR 162/05 DB 2005, 2351).
  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.10.2006 - 1 Sa 118/06
    Deshalb ist die Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers grundsätzlich unternehmensbezogen, nicht aber konzernbezogen zu prüfen (vgl. BAG 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 = EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 32; BAG 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 = EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 75= AP Nr. 67 zu § 1 KschG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rz. 537 ff.).
  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.10.2006 - 1 Sa 118/06
    So ist beispielsweise der Entschluss des Arbeitgebers, ab sofort keine Aufträge mehr anzunehmen, allen Arbeitnehmern zum nächstmöglichen Kündigungstermin zu kündigen und zur Abarbeitung der vorhandenen Aufträge keine eigenen Arbeitnehmer mehr oder diese nur noch während der Kündigungsfrist einzusetzen, als unternehmerische Entscheidung grundsätzlich geeignet, ein betriebsbedingtes Erfordernis für eine Kündigung abzugeben (BAG 18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 = BAGE 97, 10 = EzA § 1 KschG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 109; BAG 23. November 2004 - 2 AZR 24/04 aaO).
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.10.2006 - 1 Sa 118/06
    Daraus ergibt sich, dass bei der arbeitgeberbezogenen Prüfung von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten eine Ausdehnung auf andere Unternehmen im Regelfall ausscheidet, soweit nicht ein konzernweiter Versetzungsvorbehalt im Arbeitsvertrag aufgenommen worden ist und dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Verschaffung eines freien und geeigneten Arbeitsplatzes vermitteln kann, den der bisherige Arbeitgeber tatsächlich und rechtlich durchzusetzen vermag (vgl. BAG 18. September 2003 - 2 AZR 79/02 EzA § 17 KSchG Nr. 11= AP Nr. 14 zu § 17 KSchG 1969).
  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 333/04

    Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 24.10.2006 - 1 Sa 118/06
    Die bloße Fortführung der "bauleitenden Montagetätigkeit" durch einen Auftragnehmer stellt keinen Betriebsübergang, sondern grundsätzlich nur eine Funktionsnachfolge dar (zuletzt BAG 24. Mai 2005 - 8 AZR 333/04 = EzA § 613a BGB 2002 Nr. 37 = NZA 2006, 31; EuGH 20. November 2003 Rs C-340/01-Abler- = EzA § 613a BGB 2002 Nr. 13 = AP Nr. 34 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

  • BGH, 21.06.2005 - XI ZR 152/04

    Rückforderung eines überwiesenen Betrages nach Änderung des Empfängerkontos durch

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 30/84

    Betriebsübergang aufgrund Funktionsnachfolge?

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 139/03

    Betriebsbedingte Kündigung in Konzernbetrieb - Kündigung; Konzern;

  • BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 254/83

    Betriebsübergang - Voraussetzungen

  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1110/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Konzern

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 24. Oktober 2006 - 1 Sa 118/06 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
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