Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 22.02.2000 - 1 Ss 23/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12392
OLG Koblenz, 22.02.2000 - 1 Ss 23/00 (https://dejure.org/2000,12392)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.02.2000 - 1 Ss 23/00 (https://dejure.org/2000,12392)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. Februar 2000 - 1 Ss 23/00 (https://dejure.org/2000,12392)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,12392) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesamtstrafe; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Einzelstrafe; Nachträglich; Gesamtstrafenbildung

  • Judicialis

    StGB § 55

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55
    Berücksichtigung einer Gesamtstrafe ohne Festsetzung von Einzelstrafen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.02.2000 - 1 Ss 23/00
    (vgl. BGHSt 41, 374; 43, 34; 44, 179).

    In solchen Fällen ist dem Angeklagten ein Härteausgleich für den Nachteil zu gewähren, der daraus entsteht, dass Einzelstrafen fehlerhaft nicht festgesetzt wurden und deshalb in eine nachträgliche Gesamtstrafe nicht einbezogen werden können (vgl. BGHSt 43, 36; 44, 179, 182; Tröndle/Fischer, § 55 StGB, Rdnr. 5).

  • BGH, 26.03.1997 - 2 StR 107/97

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe, wenn das frühere Urteil auf eine

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.02.2000 - 1 Ss 23/00
    (vgl. BGHSt 41, 374; 43, 34; 44, 179).

    Eine solche Gesamtstrafe, der keine konkret bestimmten Einzelstrafen zugrunde liegen, muss bei einer späteren Gesamtstrafenbildung unberücksichtigt bleiben, weil andernfalls die Vorschrift des § 55 StGB bei der Bildung einer Gesamtstrafe entgegen dem Gesetz zweimal angewendet würde (vgl. BGHSt 43, 34, 35 f.).

  • BGH, 06.12.1995 - 3 StR 550/95

    Erneute Bildung einer Gesamtstrafe, wenn bei einer früheren Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.02.2000 - 1 Ss 23/00
    (vgl. BGHSt 41, 374; 43, 34; 44, 179).

    Die fehlende Einzelstrafe hat daher bei der Bildung der Gesamtstrafe außer Betracht zu bleiben (vgl. BGHSt 41, 374, 375; LK-Rissing-van Saan, § 55 StGB, Rdnr. 26).

  • BGH, 26.03.1997 - 3 StR 421/96

    Grundsätze der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit (keine Verletzung dieser

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.02.2000 - 1 Ss 23/00
    In solchen Fällen ist dem Angeklagten ein Härteausgleich für den Nachteil zu gewähren, der daraus entsteht, dass Einzelstrafen fehlerhaft nicht festgesetzt wurden und deshalb in eine nachträgliche Gesamtstrafe nicht einbezogen werden können (vgl. BGHSt 43, 36; 44, 179, 182; Tröndle/Fischer, § 55 StGB, Rdnr. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht