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   KG, 18.07.2007 - (4) 1 Ss 261/06 (147/07)   

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https://dejure.org/2007,13321
KG, 18.07.2007 - (4) 1 Ss 261/06 (147/07) (https://dejure.org/2007,13321)
KG, Entscheidung vom 18.07.2007 - (4) 1 Ss 261/06 (147/07) (https://dejure.org/2007,13321)
KG, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - (4) 1 Ss 261/06 (147/07) (https://dejure.org/2007,13321)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsnatur des Bankrottstraftatbestandes gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 7b Strafgesetzbuch (StGB); Strafbarkeit eines aus fachlichen oder finanziellen Gründen zur Erstellung einer Bilanz nicht in der Lage seienden Täters wegen Bankrotts

  • Judicialis

    StGB § 283

  • streifler.de

    Bilanzierungspflicht und Unvermögen zur Bilanzerstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3449
  • NStZ 2008, 406
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 496/91

    Verletzung der Bilanzierungspflicht - Steuerberater - Straftat - Steuerstrafrecht

    Auszug aus KG, 18.07.2007 - 1 Ss 261/06
    Ferner ist eine Strafbarkeit wegen Verletzung der Pflicht zur rechtzeitigen Bilanzierung regelmäßig auch nur dann gegeben, wenn die Bilanzierungspflicht vor Eintritt der objektiven Bedingung der Strafbarkeit nach § 283 Abs. 6 StGB, also vor Zahlungseinstellung oder vor Insolvenzeröffnung bzw. deren Ablehnung mangels Masse, versäumt wurde (vgl. BGH wistra 1992, 145, 146; KG, Beschluss vom 26. Februar 2001 - (5) 1 Ss 241/00 (34/00) - bei juris - m.w.N.).
  • BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02

    Vorsätzliche Unterlassung der Konkursantragstellung (Überschuldung;

    Auszug aus KG, 18.07.2007 - 1 Ss 261/06
    § 283 Abs. 1 Nr. 7 b StGB ist ein echtes Unterlassungsdelikt; eine Strafbarkeit entfällt daher, wenn der Täter aus fachlichen oder finanziellen Gründen zur Erstellung einer Bilanz nicht in der Lage war (vgl. BGH NStZ 2003, 546, 548; KG, wistra 2002, 313 bei juris; jeweils m.w.N.).
  • KG, 13.03.2002 - 1 Ss 243/01

    Verantwortlichkeit des faktischen und des förmlich bestellten Geschäftsführers

    Auszug aus KG, 18.07.2007 - 1 Ss 261/06
    § 283 Abs. 1 Nr. 7 b StGB ist ein echtes Unterlassungsdelikt; eine Strafbarkeit entfällt daher, wenn der Täter aus fachlichen oder finanziellen Gründen zur Erstellung einer Bilanz nicht in der Lage war (vgl. BGH NStZ 2003, 546, 548; KG, wistra 2002, 313 bei juris; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.12.1978 - 3 StR 408/78

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die

    Auszug aus KG, 18.07.2007 - 1 Ss 261/06
    Dass die Bilanzen für die Geschäftsjahre 2000 und 2001 im Nachhinein doch noch erstellt wurden (UA S. 6), beseitigt den Erörterungsmangel nicht, da diese Tatsache nicht belegt, dass und ggf. in welchem Umfang auch schon zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt finanzielle Mittel zur Erstellung der Bilanzen zur Verfügung standen (vgl. BGHSt 28, 231, 232; KG a.a.O.).
  • KG, 26.02.2001 - 1 Ss 241/00
    Auszug aus KG, 18.07.2007 - 1 Ss 261/06
    Ferner ist eine Strafbarkeit wegen Verletzung der Pflicht zur rechtzeitigen Bilanzierung regelmäßig auch nur dann gegeben, wenn die Bilanzierungspflicht vor Eintritt der objektiven Bedingung der Strafbarkeit nach § 283 Abs. 6 StGB, also vor Zahlungseinstellung oder vor Insolvenzeröffnung bzw. deren Ablehnung mangels Masse, versäumt wurde (vgl. BGH wistra 1992, 145, 146; KG, Beschluss vom 26. Februar 2001 - (5) 1 Ss 241/00 (34/00) - bei juris - m.w.N.).
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