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   OLG Jena, 17.12.2003 - 1 Ss 318/03   

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https://dejure.org/2003,18156
OLG Jena, 17.12.2003 - 1 Ss 318/03 (https://dejure.org/2003,18156)
OLG Jena, Entscheidung vom 17.12.2003 - 1 Ss 318/03 (https://dejure.org/2003,18156)
OLG Jena, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - 1 Ss 318/03 (https://dejure.org/2003,18156)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    StGB § 47 Abs. 1
    Strafverfahren, Strafzumessung, kurzzeitige Freiheitsstrafe, Urteilsgründe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründungserfordernis beim Ausspruch von kurzzeitigen Freiheitsstrafen; Strafzumessung als Sache des Tatrichters

  • Judicialis

    StGB § 47 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 03.02.1994 - 1 Ss 402/93

    Schädliche kurzfristige Freiheitsstrafe; Schuldangemessene Sanktion;

    Auszug aus OLG Jena, 17.12.2003 - 1 Ss 318/03
    Dem Gebot, die näheren Umstände der Vortaten festzustellen und darzulegen, wenn es auf sie entscheidend ankommt, ist dabei gerade bei Annahme der Ausnahmevoraussetzungen des § 47 StGB Rechnung zu tragen (LR-Hanack, StPO, 24. Aufl., § 337 Rdnr. 223; OLG Frankfurt StV 1995, 27, 28f.).
  • OLG Köln, 26.09.1997 - Ss 503/97

    Auswirkungen einer unterlassenen Vereidigung des als Zeugen vernommenen

    Auszug aus OLG Jena, 17.12.2003 - 1 Ss 318/03
    Hinzu kommt, dass selbst bei Wiederholungstätern sich die Unerlässlichkeit einer Freiheitsstrafe nicht schematisch bejahen lässt (OLG Schleswig NJW 1982, 116; OLG Köln StV 1984, 378 ff. und StV 1999, 8).
  • OLG Köln, 28.03.1984 - 3 Ss 68/84
    Auszug aus OLG Jena, 17.12.2003 - 1 Ss 318/03
    Hinzu kommt, dass selbst bei Wiederholungstätern sich die Unerlässlichkeit einer Freiheitsstrafe nicht schematisch bejahen lässt (OLG Schleswig NJW 1982, 116; OLG Köln StV 1984, 378 ff. und StV 1999, 8).
  • OLG Schleswig, 27.04.1981 - 1 Ss 176/81
    Auszug aus OLG Jena, 17.12.2003 - 1 Ss 318/03
    Hinzu kommt, dass selbst bei Wiederholungstätern sich die Unerlässlichkeit einer Freiheitsstrafe nicht schematisch bejahen lässt (OLG Schleswig NJW 1982, 116; OLG Köln StV 1984, 378 ff. und StV 1999, 8).
  • BGH, 29.09.1993 - 2 StR 403/93

    Gründe für die Annahme eines minder schweren Falles der Vergewaltigung -

    Auszug aus OLG Jena, 17.12.2003 - 1 Ss 318/03
    Deshalb bedarf es auch der Aufhebung der in Bezug auf die Strafe getroffenen Feststellungen gemäß § 353 Abs. 2 StPO (vgl. BGH MDR 1993, 6, 7; BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 8 (Gründe)).
  • OLG Hamm, 14.07.2009 - 2 Ss 197/09

    Untreue; Fremdgeld; Einzahlung; Geschäftskonto; Feststellungen;

    Als Ausnahmevorschrift bedarf die Anwendung des § 47 StGB einer eingehenden und nachprüfbaren Begründung (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. Dezember 2003, 1 Ss 318/03; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. August 2004, 2 Ss 127/04; jeweils zitiert nach juris), die in dem angefochtenen Urteil nicht in ausreichendem Maß vorhanden ist.
  • OLG Jena, 19.03.2004 - 1 Ss 2/04

    Strafzumessung

    Werden Vorbelastungen zum Nachteil eines Angeklagten berücksichtigt, so sind diese im Urteil regelmäßig (zu Ausnahmen siehe Senatsbeschlüsse vom 03.11.2003, 1 Ss 150/02 und vom 10.11.2003, 1 Ss 245/03) so genau mitzuteilen, dass dem Revisionsgericht die Nachprüfung ermöglicht wird, ob und inwieweit die Vorstrafen noch verwertet werden dürfen und ob sie im Hinblick auf ihre Bedeutung und Schwere für den Strafausspruch richtig bewertet worden sind (siehe etwa Senatsbeschlüsse vom 08.09.2003, 1 Ss 230/02; vom 03.11.2003, 1 Ss 150/02; vom 17.12.2003, 1 Ss 318/03).
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