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   KG, 19.09.2011 - (2) 1 Ss 361/11 (53/11)   

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https://dejure.org/2011,21450
KG, 19.09.2011 - (2) 1 Ss 361/11 (53/11) (https://dejure.org/2011,21450)
KG, Entscheidung vom 19.09.2011 - (2) 1 Ss 361/11 (53/11) (https://dejure.org/2011,21450)
KG, Entscheidung vom 19. September 2011 - (2) 1 Ss 361/11 (53/11) (https://dejure.org/2011,21450)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 116a StPO, § 132 Abs 1 StPO
    Strafverfahren: Erlöschen einer Ernennung eines Verteidigers zum Zustellungsbevollmächtigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortbestehen der Funktion des Zustellungsbevollmächtigten trotz Niederlegung des Wahlmandats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 116a; StPO § 132 Abs. 1
    Fortbestehen der Funktion des Zustellungsbevollmächtigten trotz Niederlegung des Wahlmandats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 245
  • NStZ 2012, 175
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.06.1967 - 5 StR 147/67

    Zulässigkeit einer allgemeinen Sachrüge gegen eine aufgrund Nichterscheinens des

    Auszug aus KG, 19.09.2011 - 1 Ss 361/11
    Sie führt nur zur Prüfung, ob Verfahrensvoraussetzungen fehlen oder Verfahrenshindernisse vorliegen, da das Berufungsurteil keinen sachlich-rechtlichen Inhalt hat (vgl. BGHSt 21, 242, 243).
  • OLG Dresden, 24.05.2006 - 2 Ss 104/06
    Auszug aus KG, 19.09.2011 - 1 Ss 361/11
    Ein nicht ordnungsgemäß im Sinne des § 186 Abs. 2 ZPO vorgenommener Aushang macht jedoch die öffentliche Zustellung unwirksam (vgl. OLG Dresden StraFo 2006, 375, Senat StraFo 2009, 240).
  • OLG Koblenz, 01.06.2004 - 1 Ss 311/03

    Verwerfung einer Rechtsbeschwerde als unbegründet

    Auszug aus KG, 19.09.2011 - 1 Ss 361/11
    Sie gilt für die gesamte Dauer des Verfahrens und kann insbesondere nicht durch einseitige Verzichtserklärung des Bevollmächtigten vor Abschluß des Verfahrens zum Erlöschen gebracht werden (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 2004, 373, 375; OLG Düsseldorf VRS 71, 369, 370).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.1986 - 5 Ss OWi 273/86
    Auszug aus KG, 19.09.2011 - 1 Ss 361/11
    Sie gilt für die gesamte Dauer des Verfahrens und kann insbesondere nicht durch einseitige Verzichtserklärung des Bevollmächtigten vor Abschluß des Verfahrens zum Erlöschen gebracht werden (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 2004, 373, 375; OLG Düsseldorf VRS 71, 369, 370).
  • OLG Hamburg, 24.06.2021 - 2 Ws 52/21

    Ladungsvollmacht des Verteidigers

    Denn der Wahlverteidiger legt durch einen Antrag auf Bestellung als Pflichtverteidiger konkludent sein Mandat nieder, wodurch das zivilrechtlich begründete Geschäftsbesorgungsverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Beschuldigten und damit auch die im Rahmen des Wahlverteidigermandats erteilte - rechtsgeschäftliche - Zustellungsvollmacht, erlischt (vgl. OLG Düsseldorf StV 1982, 127; OLG Köln NStZ-RR 1999, 334; MüKo/Thomas/Kämpfer, StPO, § 145a Rdn. 10; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 145a Rdn. 12; SK/Wohlers, StPO, 5. Aufl., § 145a Rdn. 18; KMR/Staudinger, StPO, § 145a Rdn. 9; einschränkend KG NStZ 2012, 175, danach soll dies nicht gelten, wenn der Beschuldigte den Wahlverteidiger ausdrücklich als Zustellungs- und Ladungsbevollmächtigten benannt hat).
  • KG, 15.04.2013 - 3 StE 6/11

    Androhung von Zwangsmaßnahmen in der Ladung eines im Ausland lebenden Angeklagten

    Auf die Frage, ob eine Ladungsempfangsvollmacht in der Regel durch die Mandatsniederlegung erlischt (vgl. zum Meinungsstand OLG Koblenz VRS 71 [1986], 203 und NStZ-RR 2004, 373; OLG Düsseldorf StraFo 1998, 227; KG [2. Senat] NStZ 2012, 175), kommt es daher nicht an.
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2023 - 12 Qs 38/23

    Erteilung einer Zustellungsvollmacht

    Vor Abschluss des Verfahrens kann diese vom Vollmachtgeber nämlich nicht einseitig zum Erlöschen gebracht werden (KG, Beschluss vom 19. September 2011 -1 Ss 361/11, juris Rn. 7; OLG Koblenz, Beschluss vom 1. Juni 2004 - 1 Ss 311/03, NStZ-RR 2004, 373, 375; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juli 1986 - 5 Ss [OWi] 237/86-197/86 I, VRS 71, 369, 370; Claus in SSW-StPO, 5. Aufl., § 37 Rn. 43; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 116a Rn. 6; Lind in LR-StPO, 27. Aufl., § 116a Rn. 29; Graf in KK-StPO, 9. Aufl., § 116a Rn. 9).
  • OLG Hamburg, 08.03.2023 - 1 Rev 31/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Da dem Angeklagten bereits wegen fehlender Belehrung nach § 35a Satz 2 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung vom 7. Juni 2022 zu gewähren ist, kommt es nicht mehr darauf an, dass im vorliegenden Fall die Ausführung der öffentlichen Zustellung wegen Fehlens des nach § 186 Abs. 2 Satz 4 ZPO n.F. (§ 186 Abs. 2 Satz 5 ZPO a.F.) vorgeschriebenen Hinweises mangelhaft war (vgl. dazu OLG Nürnberg, Beschl. v. 9. Aug. 2021 - 3 Ws 684/21 - Rn. 28, NStZ-RR 2022, 24-25, "juris"; OLG Stuttgart, Beschl. v. 5. Feb. 2007 - 5 Ws 291/06 - "juris"; vgl. auch: KG, Beschl. v. 19. Sept. 2011 - (2) 1 Ss 361/11 (53/11) - Rn. 8, "juris"; OLG Stuttgart, Beschl. v. 5. Feb.
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2021 - 12 Qs 20/21

    Notwendige Verteidigung bei Vollzug von Auslieferungshaft im Ausland

    Der Antrag auf Bestellung eines Pflichtverteidigers enthält nämlich die implizite Erklärung, die Wahlverteidigung werde mit der Beiordnung enden (OLG München, Beschluss vom 6. März 1992 - 1 Ws 161/92, wistra 1992, 237; KG, Beschluss vom 19. September 2011 - (2) 1 Ss 361/11 (53/11), juris Rn. 7; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 142 Rn. 40).
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