Rechtsprechung
OLG Hamm, 29.09.2005 - 1 Ss 400/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewertung der Uneinsichtigkeit des Angeklagten als straferschwerend; Negative Sozialprognose wegen eines uneinsichtigen Verhaltens des Angeklagten; Zulässigkeit der straferschwerenden Bewertung der Schulduneinsichtigkeit; Straferschwerende Anlastung einer zulässigen ...
- Judicialis
StGB § 46
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46
Strafzumessung; Strafschärfung; Verteidigungsverhalten des Angeklagten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund - Ns 103 Js 333/04 (VIII) 9/05
- OLG Hamm, 29.09.2005 - 1 Ss 400/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.04.1988 - 1 StR 43/88
Ursächlichkeit des Täuschungsverhaltens für den Schadenseintritt - Auswirkungen …
Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2005 - 1 Ss 400/05
Nach ständiger Rechtsprechung darf aber ein Prozessverhalten, das sich - wie hier - im Rahmen einer zulässigen Verteidigungsstrategie hält, dem Angeklagten nicht strafschärfend angelastet werden, weil sonst sein Recht, sich zu verteidigen, mittelbar in Frage gestellt wird (BGH StV 2002, S.74, wistra 1988, 303). - BGH, 15.09.1999 - 2 StR 392/99
Voraussetzungen von Jugendstrafe; Zulässiges Verteidigungsverhalten; Schlüsse aus …
Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2005 - 1 Ss 400/05
Anhaltspunkte dafür, dass das vom Landgericht beanstandete Prozessverhalten des Angeklagten auf einer rechtsfeindlichen Gesinnung beruht und damit die Grenze angemessener Verteidigung eindeutig überschritten wird, sind von der Strafkammer nicht festgestellt worden (vgl. dazu BGH StV 1999, S. 657). - BGH, 12.03.1991 - 5 StR 2/91
Strafzumessung - Strafschärfung - Verdecken der eigenen Täterschaft
Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2005 - 1 Ss 400/05
An ein solches Verhalten allein dürfen deshalb strafschärfende Erwägungen nicht angeknüpft werden (BGH StV 1991, S. 255).
- OLG Hamm, 07.05.2007 - 2 Ss 171/07
Strafantrag; Strafverfolgungsbegehren; Auslegung; Beleidigung; Bewertung einer …
Nach ständiger Rechtsprechung darf ein Prozessverhalten, das sich - wie im vorliegenden Fall - im Rahmen einer zulässigen Verteidigungsstrategie hält, dem Angeklagten nicht strafschärfend zur Last gelegt werden, weil sonst sein Recht, sich zu verteidigen, mittelbar in Frage gestellt wird (vgl. BGH StV 2002, 74; wistra 1998, 303; OLG Hamm, Beschluss vom 29. September 2005 in 1 Ss 400/05).