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   OLG Hamm, 29.09.2005 - 1 Ss 400/05   

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https://dejure.org/2005,11633
OLG Hamm, 29.09.2005 - 1 Ss 400/05 (https://dejure.org/2005,11633)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.09.2005 - 1 Ss 400/05 (https://dejure.org/2005,11633)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. September 2005 - 1 Ss 400/05 (https://dejure.org/2005,11633)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung der Uneinsichtigkeit des Angeklagten als straferschwerend; Negative Sozialprognose wegen eines uneinsichtigen Verhaltens des Angeklagten; Zulässigkeit der straferschwerenden Bewertung der Schulduneinsichtigkeit; Straferschwerende Anlastung einer zulässigen ...

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - Ns 103 Js 333/04 (VIII) 9/05
  • OLG Hamm, 29.09.2005 - 1 Ss 400/05
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.04.1988 - 1 StR 43/88

    Ursächlichkeit des Täuschungsverhaltens für den Schadenseintritt - Auswirkungen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2005 - 1 Ss 400/05
    Nach ständiger Rechtsprechung darf aber ein Prozessverhalten, das sich - wie hier - im Rahmen einer zulässigen Verteidigungsstrategie hält, dem Angeklagten nicht strafschärfend angelastet werden, weil sonst sein Recht, sich zu verteidigen, mittelbar in Frage gestellt wird (BGH StV 2002, S.74, wistra 1988, 303).
  • BGH, 15.09.1999 - 2 StR 392/99

    Voraussetzungen von Jugendstrafe; Zulässiges Verteidigungsverhalten; Schlüsse aus

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2005 - 1 Ss 400/05
    Anhaltspunkte dafür, dass das vom Landgericht beanstandete Prozessverhalten des Angeklagten auf einer rechtsfeindlichen Gesinnung beruht und damit die Grenze angemessener Verteidigung eindeutig überschritten wird, sind von der Strafkammer nicht festgestellt worden (vgl. dazu BGH StV 1999, S. 657).
  • BGH, 12.03.1991 - 5 StR 2/91

    Strafzumessung - Strafschärfung - Verdecken der eigenen Täterschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2005 - 1 Ss 400/05
    An ein solches Verhalten allein dürfen deshalb strafschärfende Erwägungen nicht angeknüpft werden (BGH StV 1991, S. 255).
  • OLG Hamm, 07.05.2007 - 2 Ss 171/07

    Strafantrag; Strafverfolgungsbegehren; Auslegung; Beleidigung; Bewertung einer

    Nach ständiger Rechtsprechung darf ein Prozessverhalten, das sich - wie im vorliegenden Fall - im Rahmen einer zulässigen Verteidigungsstrategie hält, dem Angeklagten nicht strafschärfend zur Last gelegt werden, weil sonst sein Recht, sich zu verteidigen, mittelbar in Frage gestellt wird (vgl. BGH StV 2002, 74; wistra 1998, 303; OLG Hamm, Beschluss vom 29. September 2005 in 1 Ss 400/05).
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