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   OLG Hamm, 14.11.2005 - 1 Ss 439/05   

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https://dejure.org/2005,18759
OLG Hamm, 14.11.2005 - 1 Ss 439/05 (https://dejure.org/2005,18759)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.11.2005 - 1 Ss 439/05 (https://dejure.org/2005,18759)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. November 2005 - 1 Ss 439/05 (https://dejure.org/2005,18759)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefährdung des Straßenverkehrs durch Umfahren eines hervorstehenden Gullideckels mit konkreter Personengefährdung; Darlegungspflicht des Tatgerichts in Bezug auf die tatsächlichen Voraussetzungen einer Vorbelastung; Zulässigkeit der Verwertung entsprechender ...

  • Judicialis

    StPO § 267

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267
    Vorbelastung; Darlegung; Tatgericht; Prüfung durch das Revisionsgericht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2005 - 1 Ss 439/05
    Es ist nämlich allein Aufgabe des Tatrichters, das Ergebnis der Beweisaufnahme festzustellen und zu würdigen (vgl. BGHSt 21, 149 (151)).

    Soweit die Revision rügt, das Tatgericht habe die Aussagen der Zeugen K. und Krawczyk nicht ausreichend gewürdigt, verkennt der Angeklagte, dass insofern nicht eine fehlerhafte Rechtsanwendung gerügt wird, sondern - unzulässig - die allein dem Tatrichter vorbehaltene Beweiswürdigung (zu vgl. BGHSt 21, 149 (151)) und damit die Richtigkeit der Urteilsfeststellungen.

  • OLG Hamm, 20.11.1997 - 3 Ss 1114/97

    Straßenverkehrsgefährdung durch rücksichtsloses Überholen, Vorsatz,

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2005 - 1 Ss 439/05
    Insoweit hat das Landgericht ausreichende Feststellungen zu der Motivlage des Angeklagten getroffen (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.11.1997 - 3 Ss 1114/97 -).

    Das Landgericht hätte die sich aus dem Verkehrszentralregister ergebenden Vorbelastungen des Angeklagten wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in zwei Fällen, der Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit verkehrswidrigen Reifen in zwei Fällen, des Überholens im Überholverbot und des Verursachens eines Unfalls durch verkehrswidriges Wenden auf der Straße nur dann zu seinem Nachteil verwenden dürfen, wenn es die Rechtskraft der zugrunde liegenden Bußgeldbescheide bzw. der zugrundeliegenden gerichtlichen Bußgeldentscheidungen mitgeteilt hätte (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.11.1997 - 3 Ss 1114/97 -, Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl. § 46 Rdnr. 38 f.).

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2005 - 1 Ss 439/05
    Andernfalls ist dem Revisionsgericht die Überprüfung nicht möglich, ob die entsprechende Vorbelastungen überhaupt noch gegen den Angeklagten verwertbar i.S.d. §§ 13 a StVZO, 29 StVG, 51 BZRG gewesen sind (zu vgl. BGH NZV 1993, 485 (488)).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2005 - 1 Ss 439/05
    Es genügt, dass sie denkgesetzlich möglich sind und von der subjektiven Gewißheit des Tatrichters getragen werden (zu vgl. BGHSt 10, 208 ff.).
  • OLG Hamm, 19.12.2000 - 4 Ss 1134/00

    fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs durch falsches Überholen, Aufhebung,

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2005 - 1 Ss 439/05
    Auch zu der inneren Tatseite des Angeklagten hat das Landgericht zutreffend ausgeführt, dass er aus Gleichgültigkeit von vornherein hat Bedenken gegen seine Verhaltensweise nicht aufkommen lassen und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das damit verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkannt hat (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.12.2000 - 4 Ss 1134/00 -).
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