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   KG, 17.02.2009 - (4) 1 Ss 547/08 (17/09)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,30385
KG, 17.02.2009 - (4) 1 Ss 547/08 (17/09) (https://dejure.org/2009,30385)
KG, Entscheidung vom 17.02.2009 - (4) 1 Ss 547/08 (17/09) (https://dejure.org/2009,30385)
KG, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - (4) 1 Ss 547/08 (17/09) (https://dejure.org/2009,30385)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragbarkeit der für eine Aussetzung des Strafrestes bei einer zeitigen Freiheitsstrafe entwickelten Prüfungsmaßstäbe auf eine Strafaussetzung zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.04.2003 - 1 AR 266/03

    Vollstreckung der beiden Strafreste zur Bewährung (Sicherheitsinteressen der

    Auszug aus KG, 17.02.2009 - 1 Ss 547/08
    16 Die von der Strafkammer somit herangezogenen, von der Rechtsprechung für die Reststrafaussetzung nach § 57 StGB entwickelten Rechtsgrundsätze lassen sich nicht in jedem Fall ohne Nachteil für den Angeklagten auf die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 1, 3 StGB übertragen (vgl. zu den unterschiedlichen Prüfungsmaßstäben BGH NStZ-RR 2003, 200).
  • BVerfG, 16.06.2005 - 2 BvR 841/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prognoseentscheidung bei vorzeitiger

    Auszug aus KG, 17.02.2009 - 1 Ss 547/08
    18 Bei der Kriminalprognose gemäß § 57 Abs. 1 StGB können zudem Verhaltensweisen, die nach allgemeinem Verständnis als (lediglich) unredlich, rücksichtslos und sozialschädlich angesehen werden, oder in anderer Weise auf eine gegenüber der Rechtsordnung feindliche oder gleichgültige Einstellung schließen lassen, ohne dass notwendigerweise bereits die Schwelle zur Strafbarkeit überschritten sein müsste, (nachteilig) berücksichtigt werden (vgl. BVerfG NStZ-RR 2005, 280, 281 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ws 168/04

    Unschuldsvermutung; Prognoseentscheidung; Berücksichtigung

    Auszug aus KG, 17.02.2009 - 1 Ss 547/08
    Dem entspricht es, dass die Prognose ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung schon dann als ungünstig bewertet werden kann, wenn die hohe Wahrscheinlichkeit einer zwischenzeitlich begangenen weiteren Tat des Verurteilten besteht, ohne dass diese also für das Vollstreckungsgericht feststehen oder gar rechtskräftig abgeurteilt sein müsste (vgl. BVerfG NJW 1994, 377; OLG Hamm aaO. und NStZ 2004, 685; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2005, 248, 249).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 1706/92

    Umfang und Auswirkungen der Unschuldsvermutung bei der Aufhebung einer

    Auszug aus KG, 17.02.2009 - 1 Ss 547/08
    Dem entspricht es, dass die Prognose ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung schon dann als ungünstig bewertet werden kann, wenn die hohe Wahrscheinlichkeit einer zwischenzeitlich begangenen weiteren Tat des Verurteilten besteht, ohne dass diese also für das Vollstreckungsgericht feststehen oder gar rechtskräftig abgeurteilt sein müsste (vgl. BVerfG NJW 1994, 377; OLG Hamm aaO. und NStZ 2004, 685; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2005, 248, 249).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 3 Ws 343/05

    Strafrestaussetzung: Beachtung der Unschuldsvermutung bei der

    Auszug aus KG, 17.02.2009 - 1 Ss 547/08
    Dem entspricht es, dass die Prognose ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung schon dann als ungünstig bewertet werden kann, wenn die hohe Wahrscheinlichkeit einer zwischenzeitlich begangenen weiteren Tat des Verurteilten besteht, ohne dass diese also für das Vollstreckungsgericht feststehen oder gar rechtskräftig abgeurteilt sein müsste (vgl. BVerfG NJW 1994, 377; OLG Hamm aaO. und NStZ 2004, 685; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2005, 248, 249).
  • OLG Köln, 19.11.2008 - 2 Ws 463/08

    Höhe der Anwaltsgebühren des Beistands eines Verfallsbeteiligten

    Auszug aus KG, 17.02.2009 - 1 Ss 547/08
    Gleichwohl ist es zur Gewinnung einer hinreichenden Erkenntnisgrundlage in bestimmten Fällen von Gesetzes wegen (§ 454 Abs. 2 StPO), in anderen Fällen aufgrund gerichtlicher Aufklärungspflicht (vgl. KG, Beschluss vom 17. September 2008 - 2 Ws 463/08 - m.w.N.) geboten, zusätzlich zu diesen Erkenntnissen des Vollzugs ein Sachverständigengutachten zur Kriminalprognose einzuholen, um das Ergebnis der vollzuglichen Behandlung des Verurteilten verlässlich beurteilen zu können.
  • KG, 01.09.2008 - 1 Ss 207/08

    Strafaussetzung: Begründungsanforderungen an positive Bewährungsentscheidung bei

    Auszug aus KG, 17.02.2009 - 1 Ss 547/08
    Die erneut mit der Sache befasste Kammer wird im Hinblick darauf, dass bei der Prognoseentscheidung nach § 56 Abs. 1 StGB im Falle eines Bewährungsversagens unter anderem einer Gegenüberstellung der Lebensverhältnisse des Angeklagten zur Tatzeit und zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung Gewicht zukommt (vgl. nur Senat, Urteil vom 1. September 2008 - [4] 1 Ss 207/08 [114/08] - m.w.N.), in den Blick nehmen und darlegen müssen, ob der Angeklagte B... die nach den bisherigen Feststellungen "im Jahr 2007" gefundene Anstellung als Koch vor oder nach dem Tatgeschehen vom 11. Juli 2007 angetreten hat, ob diese Tätigkeit fortbesteht und welche Folgen sie für die Lebensführung des Angeklagten bejahendenfalls hat.
  • OLG Hamm, 07.07.1988 - 1 Ws (L) 8/88

    Leugnen der Schuld; Nichtverarbeitung der Schuld; Prognostische Gesichtspunkte;

    Auszug aus KG, 17.02.2009 - 1 Ss 547/08
    Ebenso wie dem Angeklagten im Erkenntnisverfahren, ist es auch dem im Strafvollzug untergebrachten Verurteilten zwar unbenommen, die Tat oder Taten (weiterhin) in Abrede zu stellen; er nimmt damit dem Vollstreckungsgericht aber die Möglichkeit festzustellen, ob er sich aktiv mit den Ursachen und Folgen der Straffälligkeit auseinandergesetzt hat, einen Wandel seines Charakters vollzogen oder seine Einstellung zur Rechtsordnung geändert hat, was wiederum zu einem negativen Prognoseurteil führen kann (vgl. KG, Beschluss vom 17. Juli 2008 - 2 Ws 300-301/08 - m.w.N.; s.a. OLG Hamm NStZ 1989, 27, 28).
  • KG, 25.01.2019 - 161 Ss 163/18

    Anforderungen an Bewährungsprognose und Reststrafenaussetzung

    Anzumerken ist im Übrigen, dass die Rechtsgrundsätze zur Aufarbeitung der Straftaten für die Reststrafenaussetzung nach § 57 StGB entwickelt worden sind und sich nicht in jedem Fall ohne Nachteil für den Angeklagten auf die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 1 StGB übertragen lassen (vgl. KG, Beschluss vom 17. Februar 2009 - [4] 1 Ss 547/08 [17/09] - juris Rdn. 16 ff.).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2014 - 3 Ws 382/14

    Strafvollstreckung: Anforderungen an die Kriminalprognose nach mehrfachem

    Diese müssen aber zu Lasten des Verurteilten gehen (vgl. etwa OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, 384; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 144; KG, Beschl. v. 17.02.2009 - (4) 1 Ss 547/08 (17(09) - juris mwN).
  • KG, 25.01.2019 - 5 Ss 81/18
    Anzumerken ist im Übrigen, dass die Rechtsgrundsätze zur Aufarbeitung der Straftaten für die Reststrafenaussetzung nach § 57 StGB entwickelt worden sind und sich nicht in jedem Fall ohne Nachteil für den Angeklagten auf die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 1 StGB übertragen lassen (vgl. KG, Beschluss vom 17. Februar 2009 - [4] 1 Ss 547/08 [17/09] - juris Rdn. 16 ff.).
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