Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 08.04.1997 - 1 Ss 64/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5474
OLG Koblenz, 08.04.1997 - 1 Ss 64/97 (https://dejure.org/1997,5474)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.04.1997 - 1 Ss 64/97 (https://dejure.org/1997,5474)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. April 1997 - 1 Ss 64/97 (https://dejure.org/1997,5474)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,5474) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betrug; Vermögensschaden; Vermögensgefährdung; Wirtschaftliche Betrachtungsweise; Vermögensminderung; Geschäftsführer; Vertretungsmacht; Auftrag; Prozeßgefahr

  • Judicialis

    StGB § 263

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263
    Begriff der Vermögensgefährdung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.02.1968 - 5 StR 694/67
    Auszug aus OLG Koblenz, 08.04.1997 - 1 Ss 64/97
    In Betracht zu ziehen ist daher ein sog. Eingehungsbetrug (vgl. nur Lackner LK 10. Aufl. § 263 Rdnr. 222), bei dem eine Vermögensbeschädigung dann gegeben ist, wenn der vertragliche Anspruch auf die Leistung des Täuschenden, bzw. des von ihm Vertretenen - hier Aufgabe einer Werbeanzeige durch die Werbefirma - nach objektiv-individuellem Maßstab in seinem Wert hinter der Verpflichtung zur Gegenleistung des Getäuschten - hier Zahlung des Werklohns von 496, 11 DM - zurückbleibt (BGHSt 16, 220, 221; 22, 88, 89; 23, 301, 302; Lackner LK a.a.O.).

    So ist es strafrechtlich ohne Belang, ob der durch Täuschung herbeigeführte Vertrag nach § 123 BGB anfechtbar ist (BGHSt 21, 384, 386; 22, 88, 89; 23, 301, 302).

    Selbst eine Unterschrift, die keine schuldrechtliche Willenserklärung verkörpert, sondern nur äußerlich eine Vertragsurkunde und damit den Schein eines Vertrags entstehen läßt, steht dem Eintritt eines Vermögensschadens nicht entgegen (BGHSt 22, 88, 89).

    Entscheidend bleibt auch bei einem nicht wirksam zustandegekommenen Vertragsverhältnis der Wertvergleich von Leistung und Gegenleistung (BGHSt 22, 88, 89).

  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.04.1997 - 1 Ss 64/97
    Das ist nicht nur bei einer objektiven Minderwertigkeit der erlangten Gegenleistung der Fall, sondern beispielsweise schon dann, wenn die Gegenleistung nicht oder nicht in vollem Umfang zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck verwendet werden kann (BGH a.a.O.; BGHSt 16, 321).

    In einem solchen Fall steht nach den in BGHSt 16, 321 aufgezeigten Grundsätzen die Minderwertigkeit der Gegenleistung außer Frage.

  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.04.1997 - 1 Ss 64/97
    In Betracht zu ziehen ist daher ein sog. Eingehungsbetrug (vgl. nur Lackner LK 10. Aufl. § 263 Rdnr. 222), bei dem eine Vermögensbeschädigung dann gegeben ist, wenn der vertragliche Anspruch auf die Leistung des Täuschenden, bzw. des von ihm Vertretenen - hier Aufgabe einer Werbeanzeige durch die Werbefirma - nach objektiv-individuellem Maßstab in seinem Wert hinter der Verpflichtung zur Gegenleistung des Getäuschten - hier Zahlung des Werklohns von 496, 11 DM - zurückbleibt (BGHSt 16, 220, 221; 22, 88, 89; 23, 301, 302; Lackner LK a.a.O.).
  • BGH, 28.11.1967 - 5 StR 556/67

    Provisionsvertreter - § 263 StGB, Vermögensschaden, persönlicher

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.04.1997 - 1 Ss 64/97
    So ist es strafrechtlich ohne Belang, ob der durch Täuschung herbeigeführte Vertrag nach § 123 BGB anfechtbar ist (BGHSt 21, 384, 386; 22, 88, 89; 23, 301, 302).
  • BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69

    Abonnement - § 263 StGB, individueller Schadenseinschlag, Vermögensgefährdung,

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.04.1997 - 1 Ss 64/97
    Die von der Generalstaatsanwaltschaft zur Begründung ihres Verwerfungsantrags herangezogene Entscheidung in BGHSt 23, 300, 302, 303 besagt nichts anderes.
  • BGH, 06.04.1954 - 5 StR 74/54
    Auszug aus OLG Koblenz, 08.04.1997 - 1 Ss 64/97
    Zum Tatbestand gehört, daß erstrebter Vorteil und Schaden einander entsprechen, d. h. dieselbe Vermögensverfügung des Getäuschten, die den Täter oder einen Dritten - vorliegend die Werbefirma - bereichern soll, muß den Schaden unmittelbar herbeiführen; das eine muß gleichsam die Kehrseite des anderen sein (BGHSt 6, 115; Lackner LK a.a.0. Rdnr. 265; Tröndle, StGB, 48. Aufl., § 263 Rdnr. 39).
  • OLG Zweibrücken, 07.01.1994 - 1 Ss 140/93

    Zulässigkeit; Sprungrevision; Annahmeberufung; Verfahren; Berufung; Landgericht;

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.04.1997 - 1 Ss 64/97
    Berufung und Revision stehen damit auch in den Fällen des § 313 StPO grundsätzlich wahlweise zur Verfügung, ohne daß die Sprungrevision einer vorherigen Einlegung der Berufung und deren Annahme bedarf (OLG Koblenz, Beschluß vom 23. November 1995 -2 Ss 329/95 - OLG Zweibrücken StV 1994, 119, 120; OLG Karlsruhe StV 1994, 292, 293; BayObLG StV 1994, 364; OLG Düsseldorf StV 1995, 70; a.A. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO § 336 Rdnr. 21).
  • BayObLG, 29.04.1994 - 2St RR 59/94

    Berufung; Revision; Übergang; Berufungsführer; Landgericht;

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.04.1997 - 1 Ss 64/97
    Berufung und Revision stehen damit auch in den Fällen des § 313 StPO grundsätzlich wahlweise zur Verfügung, ohne daß die Sprungrevision einer vorherigen Einlegung der Berufung und deren Annahme bedarf (OLG Koblenz, Beschluß vom 23. November 1995 -2 Ss 329/95 - OLG Zweibrücken StV 1994, 119, 120; OLG Karlsruhe StV 1994, 292, 293; BayObLG StV 1994, 364; OLG Düsseldorf StV 1995, 70; a.A. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO § 336 Rdnr. 21).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.1994 - 2 Ss 232/94
    Auszug aus OLG Koblenz, 08.04.1997 - 1 Ss 64/97
    Berufung und Revision stehen damit auch in den Fällen des § 313 StPO grundsätzlich wahlweise zur Verfügung, ohne daß die Sprungrevision einer vorherigen Einlegung der Berufung und deren Annahme bedarf (OLG Koblenz, Beschluß vom 23. November 1995 -2 Ss 329/95 - OLG Zweibrücken StV 1994, 119, 120; OLG Karlsruhe StV 1994, 292, 293; BayObLG StV 1994, 364; OLG Düsseldorf StV 1995, 70; a.A. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO § 336 Rdnr. 21).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.1994 - 2 Ss 113/93
    Auszug aus OLG Koblenz, 08.04.1997 - 1 Ss 64/97
    Berufung und Revision stehen damit auch in den Fällen des § 313 StPO grundsätzlich wahlweise zur Verfügung, ohne daß die Sprungrevision einer vorherigen Einlegung der Berufung und deren Annahme bedarf (OLG Koblenz, Beschluß vom 23. November 1995 -2 Ss 329/95 - OLG Zweibrücken StV 1994, 119, 120; OLG Karlsruhe StV 1994, 292, 293; BayObLG StV 1994, 364; OLG Düsseldorf StV 1995, 70; a.A. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO § 336 Rdnr. 21).
  • OLG Koblenz, 23.11.1995 - 2 Ss 329/95
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht