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   OLG Zweibrücken, 04.05.2001 - 1 Ss 80/01   

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https://dejure.org/2001,4771
OLG Zweibrücken, 04.05.2001 - 1 Ss 80/01 (https://dejure.org/2001,4771)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04.05.2001 - 1 Ss 80/01 (https://dejure.org/2001,4771)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04. Mai 2001 - 1 Ss 80/01 (https://dejure.org/2001,4771)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anhörbogen; Versendung; PC; Computer; Kennzeichenanzeige; Kennzeichen; Unbekannt; Halter; Fahrer; Zeugenfragebogen; Aktenvermerk

  • Judicialis

    OWiG § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 1
    Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung eines Anhörungsbogens nach Änderung des Verfahrensganges ohne Aktenvermerk

Verfahrensgang

  • AG Ludwigshafen - 5389 Js 32430/00
  • OLG Zweibrücken, 04.05.2001 - 1 Ss 80/01

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 483
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 02.11.1999 - Ss 472/99

    Übersendung eines Anhörungsbogens, der aufgrund einer Individualentscheidung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.05.2001 - 1 Ss 80/01
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Übersendung eines Anhörbogens, der mittels einer EDV-Anlage gefertigt worden ist, verjährungsunterbrechende Wirkung zukommt (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG), ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (OLG Köln, DAR 2000, 131 m.w.N.; OLG Frankfurt VRs 50, 220).

    Die Verwaltungsbehörde muss von einer solchen Individualentscheidung ihres Sachbearbeiters in den Akten Zeugnis ablegen.(vgl. hierzu Senat Beschluss vom 22. März 2001 - 1 Ss 27/01; OLG Köln DAR 2000, 131).

  • OLG Köln, 20.03.1998 - Ss 112/98
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.05.2001 - 1 Ss 80/01
    Etwas anderes kann nur in Betracht kommen, wenn bei einer Kennzeichenanzeige dem Halter sogleich ein Anhörungsbogen (als Betroffener) zugesandt worden ist (obwohl sich erst später herausstellt, dass er der Fahrer war, vgl. OLG Köln VRS 95, 119 m.w.N., KK-Weller aaO Rdn. 31 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.1972 - 5 StR 54/72

    Raub eines Kraftwagens auf der Straße - Nahe Beziehung einer Tat zur Benutzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.05.2001 - 1 Ss 80/01
    Voraussetzung dafür aber ist, dass die Verwaltungsbehörde den Betroffenen bereits konkret verdächtigt (BGHSt 24, 320;OLG Frankfurt am Main VRS 60, 213;; OLG Hamburg DAR 1999, 176; NZV 1999, 95; KK-Weidler OWiG, 2. Aufl. § 33 Rdn. 23).
  • BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05

    Verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens

    Dem Beschluss des OLG Dresden lässt sich aber, wie auch den Beschlüssen des OLG Düsseldorf vom 11. September 1996 (DAR 1996, 240 12 (LS)), des HansOLG vom 21. Januar 1997 (NZV 1997, 286 und der Vorlegung nachfolgend DAR 2006, 223), des OLG Köln vom 2. November 1999 (DAR 2000, 131) und des OLG Zweibrücken vom 4. Mai 2001 (DAR 2002, 89) die jeweils tragende Rechtsansicht entnehmen, dass in allen Fällen, in denen die Anordnung der Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens auf einer Individualentscheidung eines Sachbearbeiters der Verwaltungsbehörde nach Kenntnisnahme der Personalien eines der Ordnungswidrigkeit Verdächtigen beruht, die dahingehende Verfügung des Sachbearbeiters in der Akte handschriftlich mit Unterschrift oder Namenskürzel dokumentiert sein muss.
  • OLG Dresden, 27.04.2004 - Ss OWi 128/04

    Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung des Anhörungsbogens bei

    EDV-Anlage gefertigt worden ist, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (vgl. OLG Köln DAR 2000, 31 m.w.N.; OLG Zweibrücken NZV 2001, 483; Göhler, a.a.O., § 33 Rdn. 46 m.w.N.).

    Die von der Rechtsprechung für den Fall der Versendung für Anhörbögen mit Hilfe eines Computerprogrammes entwickelten Grundsätze, die darauf abstellen, dass lediglich die Wiederholung des einmal betätigten Verwaltungswillens entbehrlich ist (vgl. KK-Weller, OWiG, 2. Aufl., § 33 Rdn. 31), können darauf nicht angewendet werden (vgl. OLG Zweibrücken NZV 2001, 483).

    Von einer solchen Individualentscheidung ihres Sachbearbeiters muss die Verwaltungsbehörde in den Akten Zeugnis ablegen (OLG Köln DAR 2000, 131; OLG Zweibrücken NZV 2001, 483).

  • OLG Dresden, 11.05.2004 - Ss OWi 172/04

    Verfolgungsverjährung - Unterbrechung der Verjährung

    In" der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG) nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung hat, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat (OLG Köln, VRS 66, 362; Göhler, OWiG 13. Aufl., § 33 Rdn. 11, 45) oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV-Anlage gefertigt worden ist, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (vgl. OLG Köln, DAR 2000, 31 m.w.N.; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483; Göhler, a.a.O. § 33 Rdn. 46 m.w.N.).

    Die von der Rechtsprechung für den Fall der Versendung von Anhörbögen mit Hilfe eine Computerprogramms entwickelten Grundsätze, die darauf abstellen, dass lediglich die Wiederholung des einmal betätigten Verwaltungswillens entbehrlich ist (vgl. KK-Weller, OWiG, 2. Aufl., § 33 Rdn. 31), können darauf nicht angewendet werden (vgl. OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483).

    Von einer solchen Individualentscheidung ihres Sachbearbeiters muss die Verwaltungs-benorde in den Akten Zeugnis ablegen (OLG Köln, DAR 2000, 131; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483; OLG Dresden Beschluss vom 27. April 2004 - Ss (OWi) 128/04 - ).

  • OLG Hamburg, 10.01.2006 - I-88/05

    Verjährungsunterbrechung bei nicht unterzeichneter Anordnung der Übersendung des

    Denn nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung - der auch das Hanseatische Oberlandesgericht folgt (Beschluss vom 21. Februar 1997, NZV 1997, 286) - hat die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens i.S.d. § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat (HansOLG Hamburg, a.a.O.; OLG Hamm, NStZ 1981, 225; OLG Düsseldorf, DAR 1996, 507), oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV-Anlage gefertigt worden ist, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (OLG Dresden, DAR 2004, 534; OLG Dresden, DAR 2005, 570, 571; OLG Köln, DAR 2000, 131; OLG Köln, VRS 66, 362, 363; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483; OLG Frankfurt, VRS 50, 220, 222; vgl. auch Göhler, 13. Aufl., § 33, Rn. 45 und Gübner, NZV 1998, 230, 232).

    Hier hat die zuständige Sachbearbeiterin am 31. August 2004 in den Ablauf eingegriffen, indem sie die Betroffenen ausgewechselt hat (so auch OLG Dresden, DAR 2004, 534 und DAR 2005, 570, 571; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483).

  • OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss OWi 156 Z/05

    Vorlage zum BGH im Bußgeldverfahren: Verfolgungsverjährungsunterbrechung durch

    Die von der Rechtsprechung für den Fall der Versendung von Anhörungsbogen mit Hilfe eines Computerprogramms entwickelten Grundsätze, die darauf abstellten, dass lediglich die Wiederholung des einmal betätigten Verwaltungswillens entbehrlich sei, könnten auf den vorliegenden Fall nicht angewandt werden (so auch OLG Köln NZV 2001, 314; OLG Zweibrücken NZV 2001, 483).
  • OLG Hamburg, 10.01.2006 - 3 Ss 64/05
    Denn nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung - der auch das Hanseatische Oberlandesgericht folgt (Beschluss vom 21. Februar 1997, NZV 1997, 286) - hat die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens i.S.d. § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat (HansOLG Hamburg, a.a.O.; OLG Hamm, NStZ 1981, 225; OLG Düsseldorf, DAR 1996, 507), oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV- Anlage gefertigt worden ist, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (OLG Dresden, DAR 2004, 534; OLG Dresden, DAR 2005, 570, 571; OLG Köln, DAR 2000, 131; OLG Köln, VRS 66, 362, 363; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483; OLG Frankfurt, VRS 50, 220, 222; vgl. auch Göhler, 13. Aufl., § 33, Rn. 45 und Gübner, NZV 1998, 230, 232).

    Hier hat die zuständige Sachbearbeiterin am 31. August 2004 in den Ablauf eingegriffen, indem sie die Betroffenen ausgewechselt hat (so auch OLG Dresden, DAR 2004, 534 und DAR 2005, 570, 571; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483).

  • OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 2 Ss OWi 120 Z/05

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Unterbrechung der Verjährung durch automatisierte

    In der Rspr. ist anerkannt, dass eine vom programmierten Ablauf einer EDV-gesteuerten Vorgangsverwaltung abweichende, durch einen Sachbearbeiter der Behörde individuell erfolgende Anordnung der Anhörung die Verjährung gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG nur unterbricht, wenn die Anordnung sich, durch Unterschrift oder Handzeichen abgezeichnet, bei den Akten befindet (OLG Köln NZW 2001, 314; OLG Zweibrücken NZV 2001, 483; OLG Dresden DAR 2004, 534; vgl. auch KG VRS 100, 134 [135]).
  • AG Neuss, 26.01.2006 - 18 OWi 82/05
    Diese Unterlassung verhindert eine Verjährungsunterbrechung nach Maßgabe der Entscheidungen OLG E2, 27.4.2004 ( DAR 2004, 534-535 ) und OLG Y , 4.5.2001 ( DAR 2002, 89-90 ).
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