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OLG Hamm, 29.09.2005 - 1 Ss OWi 683/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Identifizierung des Täters anhand eines von der Geschwindigkeitsmessanlage gefertigten Beweisfotos; Voraussetzungen einer prozessordnungsgmäßen Verweisung auf ein Beweisfoto; Eröffnung der Überprüfung der Geeignetheit eines Beweisfotos durch die ...
- Judicialis
StPO § 267
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267
Täteridentifizierung; Lichtbild; Bezugnahme; ordnungsgemäße Bezugnahme
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95
Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus …
Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2005 - 1 Ss OWi 683/05
Der Bundesgerichtshof hat in seiner hierzu ergangenen Grundsatzentscheidung vom 19. Dezember 1995 (BGHSt 41, 376 ff.), ausgeführt, dass die Urteilsgründe dem Rechtsbeschwerdegericht die Möglichkeit der Prüfung der Geeignetheit des Fotos zur Identifizierung des Betroffenen eröffnen müssen. - OLG Hamm, 25.04.2000 - 1 Ss OWi 321/00
Täteridentifizierung, Lichtbild, Foto, Anforderungen an Urteilsgründe, Abgleich …
Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2005 - 1 Ss OWi 683/05
Mit diesen Ausführungen wird nur der Beweiserhebungsvorgang, aufgrund dessen der Tatrichter seine Überzeugung von der Identität des Betroffenen als Fahrer gebildet hat, beschrieben, nicht aber deutlich und zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht, dass das Lichtbild zum Inhalt der Urteilsgründe gemacht worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 25. April 2000 - 1 Ss OWi 321/2000 - vom 11. Dezember 2003 - 1 Ss OWi 465/03 -).