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   OLG Hamm, 27.11.2003 - 1 Ss OWi 740/03   

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https://dejure.org/2003,7920
OLG Hamm, 27.11.2003 - 1 Ss OWi 740/03 (https://dejure.org/2003,7920)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.11.2003 - 1 Ss OWi 740/03 (https://dejure.org/2003,7920)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. November 2003 - 1 Ss OWi 740/03 (https://dejure.org/2003,7920)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrslexikon.de

    Konkludenter Widerspruch des Betroffenen gegen das Beschlussverfahren durch den Wunsch nach weiteren Ermittlungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen schlüssig erklärten Widerspruch; Bestreiten des im Bußgeldbescheid zu Grunde gelegten Sachverhaltes; Erkennbares Anstreben einer Überprüfung des Sachverhalts oder einer ergänzenden Beweisaufnahme

  • Judicialis

    OWiG § 72

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 72
    Widerspruch; schriftliches Verfahren; schlüssiger Widerspruch; Auslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    OWiG: Schriftliches Verfahren - Widerspruch gegen schriftliches Verfahren: Wie deutlich muss sich der Betroffene erklären?

Verfahrensgang

  • AG Dortmund - 96 OWi 164 Js 23/03
  • OLG Hamm, 27.11.2003 - 1 Ss OWi 740/03
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 28.10.1981 - 5 Ss OWi 367/81
    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2003 - 1 Ss OWi 740/03
    Diese Unterstellung wird jedoch wieder beseitigt, wenn einer der Beteiligten durch sein Verhalten zu erkennen gibt, dass er mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren nicht einverstanden ist (vgl. OLG Düsseldorf VRS 62, 291; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 72 Rdnr. 13).
  • BayObLG, 30.10.1996 - 2 ObOWi 744/96
    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2003 - 1 Ss OWi 740/03
    Ein schlüssig erklärter Widerspruch gegen eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren durch Beschluss ist in jeder Äußerung des Betroffenen zu sehen, aus der hervorgeht, dass der Betroffene mit einer Entscheidung allein aufgrund des bis dahin aktenkundigen Sachverhalts nicht einverstanden ist, sondern vielmehr eine weitere Klärung des Tathergangs in einer Hauptverhandlung wünscht (BayObLG VRS 92, 425; OLG Hamm VRS 58, 46; OLG Hamm, Beschluss vom 03.07.2001 - 1 Ss OWi 545/2001 -).
  • OLG Hamm, 03.07.2001 - 1 Ss OWi 545/01

    Widerspruch des Betroffenen gegen Entscheidung ohne Hauptverhandlung, Auslegung,

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2003 - 1 Ss OWi 740/03
    Ein schlüssig erklärter Widerspruch gegen eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren durch Beschluss ist in jeder Äußerung des Betroffenen zu sehen, aus der hervorgeht, dass der Betroffene mit einer Entscheidung allein aufgrund des bis dahin aktenkundigen Sachverhalts nicht einverstanden ist, sondern vielmehr eine weitere Klärung des Tathergangs in einer Hauptverhandlung wünscht (BayObLG VRS 92, 425; OLG Hamm VRS 58, 46; OLG Hamm, Beschluss vom 03.07.2001 - 1 Ss OWi 545/2001 -).
  • OLG Hamm, 11.05.1979 - 1 Ss OWi 1110/79
    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2003 - 1 Ss OWi 740/03
    Ein schlüssig erklärter Widerspruch gegen eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren durch Beschluss ist in jeder Äußerung des Betroffenen zu sehen, aus der hervorgeht, dass der Betroffene mit einer Entscheidung allein aufgrund des bis dahin aktenkundigen Sachverhalts nicht einverstanden ist, sondern vielmehr eine weitere Klärung des Tathergangs in einer Hauptverhandlung wünscht (BayObLG VRS 92, 425; OLG Hamm VRS 58, 46; OLG Hamm, Beschluss vom 03.07.2001 - 1 Ss OWi 545/2001 -).
  • OLG Jena, 18.05.2005 - 1 Ss 105/05

    Verfahren

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  • OLG Hamm, 31.03.2006 - 4 Ss OWi 206/06

    Beschlußverfahren, Widerspruch, keine Zustimmung, Schweigen ist keine Zustimmung,

    Auch ist es nicht erforderlich, den schon bei den Akten befindlichen Widerspruch nach Erhalt des Hinweisschreibens nach § 72 Abs. 1 S. 2 OWiG nochmals zu erklären (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27.11.2003 - 1 Ss OWi 740/03 - Thüringer OLG, VRS 109, 123).
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