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   BGH, 28.04.1992 - 1 StR 148/92   

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https://dejure.org/1992,4450
BGH, 28.04.1992 - 1 StR 148/92 (https://dejure.org/1992,4450)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1992 - 1 StR 148/92 (https://dejure.org/1992,4450)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1992 - 1 StR 148/92 (https://dejure.org/1992,4450)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Versuch der räuberischen Erpressung - Nötigung mehrerer Personen zur Vornahme einer vermögensschädigenden Handlung - Voraussetzungen für das Vorliegen der Tateinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 932
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61
    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 148/92
    Wer durch eine Handlung höchstpersönliche Rechtsgüter von mehreren Personen angreift, begeht dadurch die gleiche Tat mehrmals (vgl. BGHSt 16, 397, 398; Stree in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 52 Rdn. 26, 29 m.w.Nachw.).
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 223/86

    Unterbrechung der Hauptverhandlung; Ablauf der 10-Tages-Frist

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 148/92
    § 253 StGB schützt neben dem Vermögen auch das höchstpersönliche Rechtsgut der Willensfreiheit (vgl. BGH NJW 1987, 510; Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 253 Rdn. 1).
  • BGH, 26.06.1991 - 3 StR 186/91

    Hang zur Begehung von Straftaten bei Vorhandensein einer latenten

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 148/92
    Die damit verbundene Minderung der Abwehrmöglichkeiten der durch die Tat in Todesangst geratenen Geschädigten kennzeichnet das kriminelle Gewicht der Tat (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 3); daran ändert auch nichts, daß sich beide Tatopfer letztlich gemeinsam des Angeklagten erwehren konnten.
  • BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95

    Voraussetzungen einer "Dreieckserpressung"; Abgrenzung zwischen Raub und

    aa) Der Tatbestand der Erpressung schützt sowohl das Vermögen als auch die Willensfreiheit (BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 14.01.2021 - 4 StR 95/20

    Alternativvorsatz (Zulässigkeit der Annahme von zwei bedingten

    aa) In Rechtsprechung und Lehre ist anerkannt, dass von einer sogenannten gleichartigen Tateinheit (Idealkonkurrenz) auszugehen ist, wenn der Täter durch eine Handlung denselben Tatbestand mehrfach verwirklicht und dabei höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Rechtsgutsträger betroffen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, NStZ 2012, 389; Urteil vom 28. April 1992 - 1 StR 148/92, BGHR StGB § 253 Konkurrenzen 2 mwN).
  • BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11

    "Dracula-Fall"; Nötigung; Bedrohung; räuberische Erpressung; Anforderungen an

    Sollten dagegen auch Frau und Tochter zur Zahlung aufgefordert werden, wäre (versuchte) Erpressung mehrfach erfüllt, selbst wenn sich die Forderungen, jedenfalls wirtschaftlich, nur gegen ein Vermögen richtete, da § 253 StGB auch das höchstpersönliche Rechtsgut Willensfreiheit schützt (BGH, Urteil vom 28. April 1992 - 1 StR 148/92 mwN).
  • BGH, 27.01.2022 - 3 StR 245/21

    Jugendstrafrecht: Anordnung eines Zuchtmittels neben einer zur Bewährung

    Wer durch eine einheitliche Handlung höchstpersönliche Rechtsgüter mehrerer Menschen angreift, verwirklicht den Tatbestand mehrmals, mithin in gleichartiger Tateinheit (s. BGH, Urteil vom 28. April 1992 - 1 StR 148/92, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 2; Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Konkurrenzen 6; MüKoStGB/v. Heintschel-Heinegg, 4. Aufl., § 52 Rn. 105; LK/Rissing-van Saan, StGB, 13. Aufl., § 52 Rn. 42 mwN).
  • BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00

    Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten; Tatmehrheit; Warenumtauschbetrug;

    Das Landgericht hat bei der Zumessung der Einzelstrafen innerhalb des Strafrahmens für minder schwere Fälle gemäß § 152 a Abs. 3 Halbs. 2 StGB keineswegs nur zu Gunsten des Angeklagten sprechende Umstände aufgeführt, sondern - neben seinen Vorstrafen - rechtsfehlerfrei den jeweils tateinheitlich begangenen Betrug strafschärfend berücksichtigt (vgl. BGH, Urteile vom 24. Juli 1990 - 5 StR 218/90 und 28. April 1992 - 1 StR 148/92; Tröndle/Fischer aaO § 46 Rdn. 22, 38 a).
  • BGH, 08.11.2011 - 3 StR 316/11

    Schwerer Raub; besonders schwerer Raub (Wahrnehmung des Drohmittels durch das

    Wer durch eine Handlung höchstpersönliche Rechtsgüter von mehreren Personen angreift, begeht dadurch die gleiche Tat mehrmals (BGH, Urteil vom 28. April 1992 - 1 StR 148/92, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 2).
  • BayObLG, 07.09.2020 - 206 StRR 220/20

    Kollektive Beleidigung einer Polizeidienststelle

    Zutreffend ist auch, dass im Falle der Beleidigung mehrerer konkretisierbarer Personen durch eine einheitliche Handlung regelmäßig von gleichartiger Idealkonkurrenz auszugehen ist (Eisele/Schittenhelm in: Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 30. Aufl. 2019, § 185 Rn. 20), zumal das geschützte Rechtsgut höchstpersönlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 1992, 1 StR 148/92, MDR (Holtz) 1992, 932; Sternberg-Lieben/Bosch in: Schönke/Schröder § 52 Rn. 25/26).
  • BGH, 18.09.2019 - 2 StR 196/19

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Konkurrenzen: Widerstand gegen mehrere

    Ebenso wenig steht der Annahme von Tateinheit entgegen, dass durch die zugleich begangenen versuchten Körperverletzungen zum Nachteil der Beamten auch jeweils deren höchstpersönliches Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit angegriffen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 1992 - 1 StR 148/92, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 08.10.2002 - 4 StR 330/02

    Fehlerhaft unterbliebene Anordnung / Prüfung der Unterbringung in einer

    Hiervon darf nicht abgesehen werden, weil eine Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG ins Auge gefaßt ist (vgl. BGH bei Holtz MDR 1992, 932; BGH, Beschluß vom 16. Juni 1998 - 4 StR 235/98).
  • BGH, 29.10.2002 - 3 StR 326/02

    Zwingende Anordnung der Maßregel - unabhängig vom Vorliegen des § 21 StGB

    Hiervon darf nicht abgesehen werden, weil eine Entscheidung nach § 35 BtMG ins Auge gefaßt ist (vgl. BGH bei Holtz MDR 1992, 932; BGH, Beschl. vom 9. August 2001 - 3 StR 279/01).
  • BGH, 24.07.2018 - 3 StR 82/18

    Tateinheit zwischen erpresserischem Menschenraub und schwerer räuberischer

  • BGH, 02.06.2006 - 2 StR 146/06

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zu übermäßigem

  • BGH, 09.08.2001 - 3 StR 279/01

    Fehlerhaft unterbliebene Prüfung, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer

  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 465/95

    Vorrang - Eingewurzelte Neigung - Psychische Disposition - Übung - Rauschmittel

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