Rechtsprechung
BGH, 04.07.1961 - 1 StR 183/61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bewertung einer Aufklärungsrüge als unzulässige Angriffe gegen die von Rechtsfehlern freie Beweiswürdigung des Gerichts - Anforderungen an die Darstellung von Urteilsgründen - Strafbarkeit der Einwirkung auf eine zur Anzeige entschlossene Privatperson bei einem ...
Verfahrensgang
- BGH, 04.07.1961 - 1 StR 183/61
- BGH, 04.07.1962 - 1 StR 183/61
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52
Begünstigungsabsicht bei Handeln in Absicht der Erlangung des Fahrlohns - …
Auszug aus BGH, 04.07.1961 - 1 StR 183/61
Mit Recht hat die Strafkammer ferner zum Merkmal der Begünstigungsabsicht für unerheblich erachtet, daß S. mit seinen auf die - sei es auch nur zeitweise - Vereitelung der Strafverfolgung von Frau V. gerichteten Handlungen zugleich das Endziel verfolgte, "sich Frau V. als mögliche Geldquelle zu erhalten" (u.a. BGHSt 4, 107). - BGH, 18.10.1957 - 5 StR 383/57
Qualifizierung einer Empfehlung der Wahrnehmung eines Zeugnisverweigerungsrechts …
Auszug aus BGH, 04.07.1961 - 1 StR 183/61
Jedenfalls wird die Einflußnahme dann aber zur strafbaren Beistandsleistung im Sinne des § 257 Abs. 1 Satz 1 StGB, wenn sich der Täter dabei unlauterer Mittel, wie im vorliegenden Falle des Mittels der Täuschung bedient (vgl. u.a. RGSt 40, 393 betr. Einwirkung auf Antragsberechtigten bei Antragsdelikten, von dem beabsichtigten Strafantrag abzusehen; BGHSt 10, 393 betr. Einwirkung auf Angehörigen des Angeklagten, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen). - RG, 06.04.1886 - 625/86
Kann darin, daß jemand den zur Anzeige einer von Amts wegen zu verfolgenden …
Auszug aus BGH, 04.07.1961 - 1 StR 183/61
Zwar wird die bloße Einwirkung auf eine zur Anzeige entschlossene Privatperson, von der Anzeige abzusehen, schwerlich schon als ein Vergehen der persönlichen Begünstigung angesehen werden können (so: RGSt 14, 88). - RG, 25.11.1907 - III 704/07
Kann darin, daß jemand den Antragsberechtigten zu bestimmen sucht, die Stellung …
Auszug aus BGH, 04.07.1961 - 1 StR 183/61
Jedenfalls wird die Einflußnahme dann aber zur strafbaren Beistandsleistung im Sinne des § 257 Abs. 1 Satz 1 StGB, wenn sich der Täter dabei unlauterer Mittel, wie im vorliegenden Falle des Mittels der Täuschung bedient (vgl. u.a. RGSt 40, 393 betr. Einwirkung auf Antragsberechtigten bei Antragsdelikten, von dem beabsichtigten Strafantrag abzusehen; BGHSt 10, 393 betr. Einwirkung auf Angehörigen des Angeklagten, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen).
- BGH, 30.04.1997 - 2 StR 670/96
Strafvereitelung durch Unterlassen (Garantenpflicht von Strafvollzugsbeamten, …
Weiter ist zu bedenken, daß, wer einen selbst nicht anzeigepflichtigen, jedoch zur Strafanzeige entschlossenen Tatzeugen von seinem Entschluß abbringt, dadurch Strafvereitelung nur begeht, wenn er sich hierzu unlauterer Mittel - wie etwa einer Täuschung oder Drohung - bedient (BGH, Urt. v. 4. Juli 1961 - 1 StR 183/61; Tröndle a.a.O.; Stree a.a.O. Rdn. 18; Ruß a.a.0.
Rechtsprechung
BGH, 04.07.1962 - 1 StR 183/61 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 04.07.1961 - 1 StR 183/61
- BGH, 04.07.1962 - 1 StR 183/61