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   BGH, 13.06.2013 - 1 StR 207/13   

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https://dejure.org/2013,15286
BGH, 13.06.2013 - 1 StR 207/13 (https://dejure.org/2013,15286)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2013 - 1 StR 207/13 (https://dejure.org/2013,15286)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - 1 StR 207/13 (https://dejure.org/2013,15286)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Kostentragung für die notwendigen Auflagen des Angeklagten bei Einstellung des Verfahrens gemäß § 206a StPO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 206a
    Kostentragung für die notwendigen Auflagen des Angeklagten bei Einstellung des Verfahrens gemäß § 206a StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97

    Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BGH, 13.06.2013 - 1 StR 207/13
    Das Verfahren ist nach § 206a StPO einzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 1999 - 4 StR 595/97, BGHSt 45, 108).
  • BGH, 05.08.1999 - 4 StR 640/98

    Entschädigung; Einstellungsbeschluß; Tod des Angeklagten; Beschränkung des

    Auszug aus BGH, 13.06.2013 - 1 StR 207/13
    Das angefochtene Urteil ist damit gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (BGH, Beschluss vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2).
  • BGH, 14.02.2024 - 4 StR 147/23

    Einstellung eines strafrechtlichen Verfahrens wegen des inzwischen eingetretenen

    Auch eine Entschädigung für erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen kommt nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2023 - 3 StR 465/22, juris Rn. 3; Beschluss vom 13. Juni 2013 - 1 StR 207/13 Rn. 4).
  • BGH, 27.10.2015 - 1 StR 162/15

    Einstellung des Verfahrens wegen Tods des Angeklagten

    Das angefochtene Urteil ist damit - soweit es den Angeklagten betrifft - gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2013 - 1 StR 207/13; BGH, Beschluss vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2).

    Auch eine Entschädigung für erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen kommt nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2013 - 1 StR 207/13).

  • BGH, 31.05.2023 - 3 StR 465/22

    Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses (hier: Tod des

    Das angefochtene Urteil ist damit gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 342/15, juris Rn. 2; vom 13. Juni 2013 - 1 StR 207/13, juris Rn. 2; vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2).

    Auch eine Entschädigung für erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen kommt nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2015 - 1 StR 162/15, BGHR StPO § 206a Abs. 1 Verfahrenshindernis 11, Rn. 3; vom 13. Juni 2013 - 1 StR 207/13, Rn. 4).

  • KG, 18.04.2017 - 3 Ws (B) 560/16

    Bußgeldverfahren: Einstellung des Verfahrens nach Verwerfung der Rechtsbeschwerde

    Das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 18. August 2016 ist damit gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (BGH, Beschluss vom 13. Juni 2013 - 1 StR 207/13 - juris).
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