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   BGH, 09.08.2006 - 1 StR 214/06   

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https://dejure.org/2006,11845
BGH, 09.08.2006 - 1 StR 214/06 (https://dejure.org/2006,11845)
BGH, Entscheidung vom 09.08.2006 - 1 StR 214/06 (https://dejure.org/2006,11845)
BGH, Entscheidung vom 09. August 2006 - 1 StR 214/06 (https://dejure.org/2006,11845)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die rechtswidrige Ablehnung eines Beweisantrages gemäß § 244 Abs. 3 S. 2 Strafprozessordnung (StPO); Voraussetzungen und Folgen der Differenzierung zwischen einem Beweisantrag und einem Beweisermittlungsantrag

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Alt. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2, Abs. 3
    Beweisermittlungsantrag trotz ausdrücklich gestelltem "Beweisantrag"

  • rechtsportal.de

    StPO § 244 Abs. 2, Abs. 3
    Beweisermittlungsantrag trotz ausdrücklich gestelltem "Beweisantrag"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.05.1996 - 1 StR 131/96

    Rüge einer unterlassenen Nachforschung über den Aufenthaltsort eines wichtigen

    Auszug aus BGH, 09.08.2006 - 1 StR 214/06
    Der Bewertung als Beweisermittlungsantrag steht nicht entgegen, dass die Strafkammer den Antrag als Beweisantrag behandelte (vgl. BGH StV 1996, 581 f.) und unter dieser - aber eben unzutreffenden - Sicht rechtsfehlerhaft, nämlich nur mit dem Gesetzeswortlaut des § 244 Abs. 3 Satz 2 Alt. 2 StPO ("für die Entscheidung ohne Bedeutung") beschied (vgl. Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 244 Rdn. 43a m.w.N.).
  • BayObLG, 12.04.2023 - 207 StRR 80/23

    Zu den Voraussetzungen für die Ablehnung von (Hilfs-)Beweisanträgen und zur

    Der Bewertung als Beweisermittlungsantrag steht auch nicht entgegen, dass die Strafkammer den Antrag als Beweisantrag behandelt und unter dieser (hier aber nicht maßgeblichen) Sicht ggf. rechtsfehlerhaft verbeschieden hat (vgl. BGH-Beschlüsse vom 09.08.2006, 1 StR 214/06, und vom 15.05.1996, 1 StR 131/96, je zitiert nach juris; KK-StPO/Krehl aaO § 244 Rdn. 237).
  • OLG Schleswig, 01.12.2020 - 2 OLG 4 Ss 79/20
    Da es sich nicht um einen zulässigen Beweisantrag im Sinne des § 244 Abs. 3 StPO handelte, kommt es auf die Rüge der unzureichenden Begründung des Ablehnungsbeschlusses nicht an (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. August 2006 ­ 1 StR 214/06 ­).
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