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BGH, 14.07.1998 - 1 StR 272/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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StGB § 250
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.07.1998 - 1 StR 185/98
Gemeinschaftlich begangener schwerer Raub; Das mildere Gesetz im Verhältnis des …
Auszug aus BGH, 14.07.1998 - 1 StR 272/98
§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F. sieht ebenfalls einen Strafrahmen von nicht unter fünf Jahren Freiheitsstrafe vor, wenn der Täter bei der Tat "eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet" (vgl. BGH, Urt. v.1. Juli 1998 - 1 StR 185/98).
- BGH, 11.05.1999 - 4 StR 380/98
Waffe i.S.d. § 250 StGB
a) Bei der vom Angeklagten zur Tatbegehung eingesetzten geladenen Gaspistole, die Gas nach vorne verschießt und deswegen Schußwaffe nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F. ist (…vgl. BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Schußwaffe 1 und 3), handelt es sich um eine Waffe im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F. (BGH. Beschlüsse vom 21. April 1998 - 1 StR 165/98 -, vom 14. Juli 1998 - 1 StR 272/98 - und vom 19. Januar 1999 - 4 StR 668/98). - BGH, 03.12.1998 - 4 StR 380/98
Vorlagebeschluß; Schwerer Raub bei objektiv gefährlichem Tatmittel, vom dem keine …
a) Allerdings handelt es sich beider vom Angeklagten zur Tatbegehung eingesetzten geladenen Gaspistole, die Gas nach vorne verschießt und deswegen Schußwaffe nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F. ist (…vgl. BGHR StGB 5 250 Abs. 1 Nr. 1 Schußwaffe 1 und 3), um eine Waffe im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F. (BGH, Beschlüsse vom 21. April 1998 - 1 StR 165/98 - und vom 14. Juli 1998 - 1 StR 272/98). - BGH, 14.04.1999 - 3 StR 45/99
Minder schwerer Fall des Raubes; verminderte Schuldfähigkeit, Schuldunfähigkeit
Damit verwendete der Angeklagte eine Schußwaffe, so daß das Landgericht zutreffend § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB angewandt hat (vgl. BGH, Beschl. vom 14. Juli 1998 -1 StR 272/98; Beschl. vom 26. Februar 1999 - 3 ARs 1/99).