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   BGH, 20.09.2005 - 1 StR 288/05   

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https://dejure.org/2005,7383
BGH, 20.09.2005 - 1 StR 288/05 (https://dejure.org/2005,7383)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2005 - 1 StR 288/05 (https://dejure.org/2005,7383)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2005 - 1 StR 288/05 (https://dejure.org/2005,7383)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 10
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.06.2005 - 1 StR 178/05

    Zulässigkeit der Verweisung einer Sache an das Landgericht

    Auszug aus BGH, 20.09.2005 - 1 StR 288/05
    Die Strafkammer konnte sich von der - nahe liegenden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 1 StR 178/05) - Möglichkeit eines auch nur bedingten Tötungsvorsatzes bei den Tritten nicht überzeugen und führt hinsichtlich des späteren Geschehens aus: "Ein vorsätzliches Tötungsdelikt kam auch nicht im Sinne einer Unterlassungstat für den Fall in Betracht, dass der Angeklagte ...., als er T. wegschleifte und dann liegen ließ, billigend in Kauf genommen hätte, dass dieser versterben würde, da ... das Leben des Verletzten ... nicht mehr zu retten war".
  • BGH, 23.10.2018 - 1 StR 234/17

    Untreue (Pflichtverletzung: Voraussetzungen eines tatbestandsauschließenden

    Wird ein Urteil aufgehoben, weil eine möglicherweise gebotene Verurteilung wegen einer Tat unterblieben ist, die gegebenenfalls mit einer abgeurteilten Tat in Tateinheit stehen kann, kann das Urteil auch hinsichtlich der abgeurteilten Tat keinen Bestand haben (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2005 - 1 StR 288/05, NStZ-RR 2006, 10, 11 mwN).
  • BGH, 26.04.2016 - 2 StR 484/14

    Tötungsvorsatz (Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung und die

    Dabei hat das Schwurgericht, das sich für seine Rechtsauffassung auf das Urteil des 1. Strafsenats vom 20. September 2005 (1 StR 288/05, NStZ-RR 2006, 10 f.) gestützt hat, nicht dargelegt, aufgrund welcher konkreten Tatsachen der Angeklagte H. annahm, der Schwerverletzte A. hätte - am Tatort zurückgelassen - durch das Eingreifen Dritter gerettet werden können.
  • BGH, 23.08.2011 - 1 StR 153/11

    Recht auf Beschwerde; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Individualbeschwerde;

    Die Annahme, dass insbesondere bei Tritten gegen den Kopf eines am Boden liegenden Menschen ein Tötungsvorsatz in Betracht kommen kann, liegt im Grundsatz nicht fern (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2005 - 1 StR 288/05, NStZ-RR 2006, 10, 11; Beschluss vom 28. Juni 2005 - 1 StR 178/05).
  • BGH, 10.08.2022 - 6 StR 519/21

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern; Urkundenfälschung; gewerbsmäßiges

    Die Aufhebung der Verurteilung des Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen erfasst auch den für sich genommen rechtsfehlerfreien tateinheitlichen Schuldspruch wegen gewerbsmäßiger Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2005 - 1 StR 288/05, NStZ-RR 2006, 10, 11; Beschluss vom 13. September 2011 ? 3 StR 231/11, NJW 2012, 325, 328).
  • BGH, 04.12.2008 - 4 StR 371/08

    Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger (Überzeugungsbildung: überspannte

    Der Senat hebt das Urteil insgesamt auf, um dem neuen Tatrichter Feststellungen dazu zu ermöglichen, ob der Angeklagte der Nebenklägerin möglicherweise gezielt Substanzen (Betäubungsmittel) überlassen oder verabreicht hat, um gegen ihren Willen sexuelle Handlungen an ihr vornehmen zu können, das Betäubungsmittel-Delikt also gegebenenfalls in Tateinheit mit dem Folgedelikt steht (vgl. hierzu BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 9, 14; Fischer, StGB 55. Aufl. § 177 Rdn. 7 sowie BGH NStZ-RR 2006, 10, 11; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 353 Rdn. 6 a).
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