Rechtsprechung
   BGH, 26.07.1977 - 1 StR 348/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,762
BGH, 26.07.1977 - 1 StR 348/77 (https://dejure.org/1977,762)
BGH, Entscheidung vom 26.07.1977 - 1 StR 348/77 (https://dejure.org/1977,762)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 1977 - 1 StR 348/77 (https://dejure.org/1977,762)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,762) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    StGB 1975 § 52 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Tatbestandshandlungen des Angeklagten als natürliche Handlungseinheit - Voraussetzungen für eine natürliche Handlungseinheit - Beispiele für das Vorliegen eines einheitlichen Willens - Einheitliche, gegen beide Opfer zugleich gerichtete Tötungshandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 2321
  • MDR 1977, 941
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.03.1952 - 1 StR 786/51

    Anforderungen an die tateinheitliche Begehung einer Straftat - Zusammenfassen

    Auszug aus BGH, 26.07.1977 - 1 StR 348/77
    Tötungshandlungen, die sich jeweils gegen eine einzelne Person allein richten, ergeben auch dann keine natürliche Handlungseinheit, wenn der Töter die Tötung des einen Opfers vorübergehend unterbricht, um inzwischen die Tötung des anderen zu vollenden (vgl BGHSt 2, 246, 247).
  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 565/56

    Einheitliche Handlung im natürlichen Sinn durch die gesamte auf Diebstahl

    Auszug aus BGH, 26.07.1977 - 1 StR 348/77
    Natürliche Handlungseinheit, die das Tatgeschehen als gleichartige Tateinheit und damit als eine Tat im Rechtssinne erscheinen läßt, setzt außer dem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen den strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen (BGHSt 4, 219, 220; 10, 230, 231; BGH, Urteil vom 9. November 1971 - 1 StR 519/71) voraus, daß diese Ausdruck eines einheitlichen Tatwillens sind (BGHSt 16, 397, 398; 22, 67, 76).
  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Auszug aus BGH, 26.07.1977 - 1 StR 348/77
    Natürliche Handlungseinheit, die das Tatgeschehen als gleichartige Tateinheit und damit als eine Tat im Rechtssinne erscheinen läßt, setzt außer dem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen den strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen (BGHSt 4, 219, 220; 10, 230, 231; BGH, Urteil vom 9. November 1971 - 1 StR 519/71) voraus, daß diese Ausdruck eines einheitlichen Tatwillens sind (BGHSt 16, 397, 398; 22, 67, 76).
  • BGH, 09.11.1971 - 1 StR 519/71

    Gesetzeseinheit zwischen Erwerb von Betäunungsmitteln und Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 26.07.1977 - 1 StR 348/77
    Natürliche Handlungseinheit, die das Tatgeschehen als gleichartige Tateinheit und damit als eine Tat im Rechtssinne erscheinen läßt, setzt außer dem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen den strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen (BGHSt 4, 219, 220; 10, 230, 231; BGH, Urteil vom 9. November 1971 - 1 StR 519/71) voraus, daß diese Ausdruck eines einheitlichen Tatwillens sind (BGHSt 16, 397, 398; 22, 67, 76).
  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61
    Auszug aus BGH, 26.07.1977 - 1 StR 348/77
    Natürliche Handlungseinheit, die das Tatgeschehen als gleichartige Tateinheit und damit als eine Tat im Rechtssinne erscheinen läßt, setzt außer dem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen den strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen (BGHSt 4, 219, 220; 10, 230, 231; BGH, Urteil vom 9. November 1971 - 1 StR 519/71) voraus, daß diese Ausdruck eines einheitlichen Tatwillens sind (BGHSt 16, 397, 398; 22, 67, 76).
  • RG, 07.01.1911 - IV 1257/10

    Ist es rechtlich denkbar, daß eine und dieselbe Handlung im Sinne des § 73

    Auszug aus BGH, 26.07.1977 - 1 StR 348/77
    Aber auch sie muß auf einer einzigen Entschließung beruhen (RGSt 44, 223, 227).
  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

    Auszug aus BGH, 26.07.1977 - 1 StR 348/77
    Natürliche Handlungseinheit, die das Tatgeschehen als gleichartige Tateinheit und damit als eine Tat im Rechtssinne erscheinen läßt, setzt außer dem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen den strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen (BGHSt 4, 219, 220; 10, 230, 231; BGH, Urteil vom 9. November 1971 - 1 StR 519/71) voraus, daß diese Ausdruck eines einheitlichen Tatwillens sind (BGHSt 16, 397, 398; 22, 67, 76).
  • OLG Hamm, 28.10.2013 - 5 RVs 104/13

    Festes Würgen am Hals als eine das Leben gefährdende Behandlung im Sinne einer

    Darüber hinaus müssen die strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen des Täters Ausdruck eines einheitlichen Täterwillens sein (BGHSt 16, 397, 398; BGHSt 22, 67, 76; vgl. auch: BGH, Urteil vom 26. Juli 1977 zu 1 StR 348/77, zitiert nach juris Rn. 7).

    Daraus folgt, dass eine Mehrheit von Tathandlungen die Annahme der natürlichen Handlungseinheit begründen kann, wenn sie auf einer einzigen Entschließung beruhen (BGHSt 44, 223, 227; BGH, Beschluss vom 26. Juli 1977 zu 1 StR 348/77, zitiert nach juris Rn. 7).

    Der Wille, durch eine Mehrheit von Handlungen einen bestimmten Erfolg zu erzielen, bewirkt zusammen mit den anderen Voraussetzungen in diesem Fall die Handlungseinheit (BGH, Urteil vom 26. Juli 1977 zu 1 StR 348/77, zitiert nach juris Rn. 7).

  • BGH, 29.11.1984 - 4 StR 661/84

    Verurteilung wegen eines versuchten und eines vollendeten Diebstahls - Verbindung

    Zwischen den gleichgearteten, strafrechtlich erheblichen Betätigungen des Angeklagten bestand nämlich ein derart unmittelbarer, enger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang, daß sich sein gesamtes Verhalten an sich (objektiv) auch für einen Dritten als ein einheitliches zusammengehöriges Tun darstellte (vgl. BGHSt 4, 219, 220 [BGH 27.03.1953 - 2 StR 801/52]; 10, 230, 231) [BGH 23.01.1957 - 2 StR 565/56]; die einzelnen Handlungen, die nach der Lebensauffassung als ein Ganzes erscheinen, gingen auch auf einen einheitlichen Willensentschluß zurück und waren damit Ausdruck eines einheitlichen Willens (vgl. BGH NJW 1977, 2321; NStZ 1984, 214, 215; NJW 1984, 1568).
  • BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84

    Natürliche Handlungseinheit bei Abgabe mehrerer Schüsse

    Die Rechtsprechung erkennt eine natürliche Handlungseinheit an, wenn mehrere Verhaltensweisen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so miteinander verbunden sind, daß das gesamte Tätigwerden äußerlich (objektiv) für einen Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. RGSt 27, 19, 21; 58, 113, 116; BGHSt 4, 219, 220; 22, 206, 209; BGH NJW 1977, 2321; BGH NStZ 1984, 214, 215).

    Weist das Tatgeschehen diese Merkmale auf, kann das Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit nicht deshalb verneint werden, weil die von einem einheitlichen Willen getragenen Verhaltensweisen des Täters sich gegen höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Rechtsgutsträger richten (vgl. RGSt 27, 19; 44, 223, 227; BGH NJW 1977, 2321).

  • BGH, 26.08.1986 - 1 StR 351/86

    Aufbrechen der Tür - §§ 211, 22, 23 StGB, unmittelbares Ansetzen; § 52 StGB; § 21

    Es lagen insoweit getrennte Willensbetätigungen, d.h. getrennte Handlungen im natürlichen Sinne vor, die sich, weil sie sich jeweils gegen das Leben einer anderen Person, also gegen höchstpersönliche Rechtsgüter richteten, unter keinem Gesichtspunkt rechtlich zu einer Einheit verbinden lassen (BGHSt 16, 397, 398 [BGH 16.01.1962 - 1 StR 524/61]; vgl. BGH NJW 1977, 2321).
  • BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82

    Überprüfbarkeit des Ersetzungsvermerks, dass ein Richter "aus dienstlichen

    In beiden Fällen beruht die Verletzung mehrerer Personen auf einer einzigen Tathandlung, nämlich dem Vorsetzen des vergifteten Getränks, so daß jeweils gleichartige Tateinheit im Sinn von § 52 Abs. 1 StGB gegeben ist (vgl. RG HRR 1934 Nr. 764; BGHSt 1, 20; 6, 81; 16, 397; BGH NJW 1977, 2321; Stree in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. Rdn. 11 vor § 52).
  • BGH, 03.11.1977 - 1 StR 570/77

    Abgabe von gezielten Schüssen in Verletzungsabsicht zur Verpassung eines

    Natürliche Handlungseinheit, die das Tatgeschehen als gleichartige Tateinheit und damit als eine Tat im Rechtssinne erscheinen läßt, setzt einen unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen den strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen voraus (BGHSt 4, 219, 220; 10, 230, 231; BGH, Urteile vom 27. Mai 1975 - 1 StR 658/74; vom 26. Juli 1977 - 1 StR 348/77).

    Eine Mehrheit von Tathandlungen kann die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit begründen, wenn sie auf einer einzigen Entschließung beruht (RGSt 44, 223, 227; BGH, Urteil vom 26. Juli 1977 - 1 StR 348/77).

  • BGH, 21.09.1983 - 2 StR 19/83

    Zwei selbstständige Taten bei gefährlicher Körperverletzung und zeitlich

    Dabei kann offen bleiben, ob die Annahme von Handlungseinheit in diesem Sinne (weiter) voraussetzt, daß beide Taten auf einen einheitlichen Willensentschluß zurückgehen (vgl. BGHSt 1, 168; 10, 230; 16, 397; BGH GA 1970, 84; BGH NJW 1977, 2321; BGH, Beschlüsse vom 30. April 1981 - 4 StR 205/81 und 30. November 1982 - 1 StR 553/82) oder ob auch ein in beiden Fällen gleichartiger Handlungswille (vgl. BGH NJW 1967, 60) oder die Verfolgung eines einheitlichen Zieles (vgl. BGH, Beschluß vom 26. September 1974 - 4 StR 390/74; BGHSt 4, 219) ausreicht.
  • OLG Frankfurt, 12.01.2004 - 3 Ws 1106/02

    Untreue des Parteifunktionsträgers durch eigenmächtige Parteifinanzierung mittels

    Von daher liegt auch die erforderliche Einheitlichkeit und Gleichartigkeit des Handlungswillens vor (BGH, NJW 1977, 2321 und Rissing - van Saan, a.a.O. Rdnr. 8 - jeweils zur natürlichen Handlungseinheit).
  • BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Neugeborene - Triebverhalten - Psychische

    Da die Taten jedesmal auf einer einzigen Entschließung des Angeklagten beruhten, liegen insoweit nur sechs Fälle - jeweils dreimal tateinheitlich begangen (§ 52 Abs. 1 StGB) - vor (vgl. BGHSt 1, 20, 21; 6, 81; BGH NJW 1977, 2321; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. vor § 52 Rdn. 2 c, 6).
  • BGH, 22.12.1983 - 3 StR 394/83

    Vorliegen des Tatvorsatzes im Zeitpunkt der Handlung für eine Verwirklichung des

    Die einzelnen Handlungen, die nach der Lebensauffassung als ein Ganzes erscheinen, müssen Ausdruck eines einheitlichen Willens - wenn auch nicht eines Gesamtvorsatzes - sein (BGH NJW 1977, 2321; vgl. Vogler in LK 10. Aufl. vor § 52 Rdn. 9 ff.).
  • BGH, 25.10.1977 - 1 StR 303/77

    Verletzung der Buchführungspflicht - Vertrauen auf die ordnungsgemäße Erledigung

  • BGH, 28.08.1984 - 1 StR 427/84

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung und Totschlags - Anforderungen

  • BGH, 04.11.1981 - 2 StR 318/81

    Voraussetzungen des rechtzeitigen Bringens eines Urteils zu den Akten -

  • BGH, 24.09.1980 - 3 StR 309/80

    Unterlassene Führung von Handelsbüchern - Mehrfache Verstöße gegen die

  • BGH, 10.03.1993 - 2 StR 56/93

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes, versuchten Diebstahls mit Waffen,

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 681/85

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung

  • BGH, 14.12.1978 - 4 StR 582/78

    Erfordernis der hinreichenden Bestimmung von Vorstrafenakten als Beweismittel

  • BGH, 20.06.1978 - 1 StR 194/78

    Annahme von Tatmehrheit zwischen der versuchten räuberischen Erpressung und der

  • BGH, 10.07.1979 - 5 StR 307/79

    Verwerfung einer Revision

  • BGH, 19.02.1981 - 1 StR 638/80

    Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht