Strafgesetzbuch
| Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
| 3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
| 3. Titel - Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen (§§ 52 - 55) |
(1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals, so wird nur auf eine Strafe erkannt.
(2) Sind mehrere Strafgesetze verletzt, so wird die Strafe nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht. Sie darf nicht milder sein, als die anderen anwendbaren Gesetze es zulassen.
(3) Geldstrafe kann das Gericht unter den Voraussetzungen des § 41 neben Freiheitsstrafe gesondert verhängen.
(4) Läßt eines der anwendbaren Gesetze die Vermögensstrafe zu, so kann das Gericht auf sie neben einer lebenslangen oder einer zeitigen Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren gesondert erkennen. Im übrigen muß oder kann auf Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) erkannt werden, wenn eines der anwendbaren Gesetze sie vorschreibt oder zuläßt.
Rechtsprechung zu § 52 StGB
1.795 Entscheidungen zu § 52 StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03
Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug; ...
- BGH, 20.12.2012 - 4 StR 458/12
Konkurrenzen bei Skimming (bandenmäßiges und gewerbsmäßiges Nachmachen von ...
- BGH, 29.04.2008 - 4 StR 125/08
Konkurrenzen bei gewerbsmäßigem Bandenbetrug (Tatmehrheit; Tateinheit; gesonderte ...
- BGH, 19.07.2001 - 4 StR 457/00
Betrug; Berufsverbot (Ausübung des Berufs); Konkurrenzen, Handlungsmehrheit bei ...
- BGH, 07.12.2010 - 3 StR 434/10
Mittäterschaft; Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit; Betrug (Vermögensschaden; ...
- BGH, 15.01.2013 - 4 StR 258/12
Unerlaubtes Handeltreiben mit Schusswaffen (Tateinheit: Klammerwirkung durch das ...
- BGH, 13.12.2012 - 4 StR 99/12
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beihilfe zum ...
- BGH, 01.04.2008 - 5 StR 90/08
Tateinheit beim Betrug auf Grund eines Organisationsdelikts ...
- BGH, 22.11.2012 - 4 StR 302/12
Unerlaubter Besitz von Schusswaffen; unerlaubtes Handeltreiben mit ...
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Literatur im Internet zu § 52 StGB
- Geldwäsche, Verjährung und Bewertungseinheit, wie passt das zusammen?
von Thomas Fuchs (Aufsatz, PDF-Format)
Der Beitrag legt dar, daß der Tatbestand der Geldwäsche (§ 261 StGB) weitgehend ein Anwendungsfall der Konkurrenzfigur der Bewertungseinheit im engeren und im weiteren Sinn ist, mit Auswirkungen auf die Verfolgungsverjährung.
über lexetius.com - § 52 StGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Konkurrenz (Recht)
Absorptionsprinzip (Recht) - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- StGB
- Allgemeiner Teil
- Rechtsfolgen der Tat
- Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen
- § 53 (Tatmehrheit)