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   BGH, 22.11.2023 - 4 StR 4/23   

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https://dejure.org/2023,43901
BGH, 22.11.2023 - 4 StR 4/23 (https://dejure.org/2023,43901)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2023 - 4 StR 4/23 (https://dejure.org/2023,43901)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2023 - 4 StR 4/23 (https://dejure.org/2023,43901)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 22.11.2023 - 4 StR 4/23
    d) Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit sieht der Senat davon ab, das Vorliegen gleichartiger Tateinheit in drei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen (Fälle B.I.5. bis B.I.7), jeweils zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen (B.I.10. und B.I.11. sowie B.II.13. und B.II.14.) sowie in sechs tateinheitlich zusammentreffenden Fällen (B.II.20. bis B.II.25.) im Schuldspruch zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, juris Rn. 22 mwN).
  • BGH, 07.12.2010 - 3 StR 434/10

    Mittäterschaft; Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit; Betrug (Vermögensschaden;

    Auszug aus BGH, 22.11.2023 - 4 StR 4/23
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 4 StR 582/19, juris Rn. 3; Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11, juris Rn. 3; Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10 - jeweils mwN).
  • BGH, 18.10.2011 - 4 StR 346/11

    Konkurrenzverhältnisse beim Betrug (Täterschaft und Teilnahme bei einer

    Auszug aus BGH, 22.11.2023 - 4 StR 4/23
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 4 StR 582/19, juris Rn. 3; Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11, juris Rn. 3; Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10 - jeweils mwN).
  • BGH, 18.12.2019 - 4 StR 582/19

    Tateinheit (Deliktsserie unter Beteiligung mehrerer Personen)

    Auszug aus BGH, 22.11.2023 - 4 StR 4/23
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 4 StR 582/19, juris Rn. 3; Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11, juris Rn. 3; Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10 - jeweils mwN).
  • BGH, 06.10.2009 - 3 StR 373/09

    Beihilfe zu mehreren Straftaten durch eine Handlung (Tateinheit); Konkurrenzen

    Auszug aus BGH, 22.11.2023 - 4 StR 4/23
    Daher sind diese Fälle zu einer Betrugstat in sechs rechtlich zusammentreffenden Fällen zusammenzufassen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 373/09 Rn. 4).
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