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   BGH, 09.11.2006 - 1 StR 388/06   

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https://dejure.org/2006,5362
BGH, 09.11.2006 - 1 StR 388/06 (https://dejure.org/2006,5362)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2006 - 1 StR 388/06 (https://dejure.org/2006,5362)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2006 - 1 StR 388/06 (https://dejure.org/2006,5362)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 338 Nr. 7 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Urteilsabsetzungsfrist (absoluter Revisionsgrund; zu den Akten bringen des Urteils; Darlegungsanforderungen bei der Verfahrensrüge: Negativtatsachen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablauf der Urteilsabsetzungsfrist; Begriff "zu den Akten zu bringen"

  • Judicialis

    StPO § 275; ; StPO § 275 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 275 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 338 Nr. 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 275 Abs. 1 § 338 Nr. 7 § 344 Abs. 2
    Tatsachenvortrag und Glaubhaftmachung zu einer Verfahrensrüge; Einhaltung der Urteilsabsetzungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 53
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.07.1979 - 4 StR 272/79

    Revision wegen Verfahrensfehlern - Wahrung der Frist, innerhalb derer das von

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - 1 StR 388/06
    Es genügt, wenn das vollständige Urteil innerhalb der im Gesetz genannten Frist auf den Weg zur Geschäftsstelle gebracht ist (BGHSt 29, 43, 45).
  • BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06

    Inbegriffsrüge (Darlegungsanforderungen: keine Glaubhaftmachung, hier

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - 1 StR 388/06
    Auch unter diesem Gesichtspunkt ist daher etwa die Beifügung von Ablichtungen aus den Verfahrensakten regelmäßig nicht erforderlich (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 334 ; BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06 m. w. N.).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - 1 StR 388/06
    Dem konkreten Inhalt dieser Verfügungen kommt unter den gegebenen Umständen kein über diesen Revisionsvortrag hinausgehender Bedeutungsgehalt hinsichtlich der Wahrung der in Frage stehenden Frist zu; sein Vortrag war daher nicht erforderlich (vgl. BVerfG StV 2005, 369, 372).
  • BGH, 21.05.2003 - 4 StR 157/02

    Entbehrlichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Begründung der

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - 1 StR 388/06
    Auch unter diesem Gesichtspunkt ist daher etwa die Beifügung von Ablichtungen aus den Verfahrensakten regelmäßig nicht erforderlich (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 334 ; BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06 m. w. N.).
  • BGH, 01.04.2004 - 1 StR 101/04

    Darlegungsanforderungen bei der Rüge einer durch einen Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - 1 StR 388/06
    Grundsätzlich genügt es für die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge, dass die den Mangel begründenden Tatsachen vollständig vorgetragen werden; hierzu gehört auch der Vortrag zu Anhaltspunkten, die nach den konkreten Umständen des Falles gegen das Revisionsvorbringen sprechen (BGH NStZ 2005, 222, 223 m. w. N.; vgl. auch Widmaier StraFo 2006, 437, 438).
  • BGH, 13.02.2013 - 4 StR 246/12

    Keine Urteilszustellung vor Fertigstellung des Protokolls (Begriff der

    Es genügt vielmehr, dass es fristgerecht auf den Weg zur Geschäftsstelle gebracht wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2006 - 1 StR 388/06, NStZ-RR 2007, 53; vom 4. Oktober 1989 - 3 StR 155/89, BGHR StPO § 275 Abs. 1 Satz 1 Akten 1; Stuckenberg in Löwe/Rosenberg, aaO, § 275 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 23.09.2008 - 1 StR 484/08

    Indizielle Präklusion bei Beweisanträgen durch Fristsetzung zur Stellung von

    Für einen erschöpfenden Vortrag sind dabei auch - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 2005, 1999, 2002) - die Verfahrenstatsachen vorzutragen, die der erhobenen Rüge entgegenstehen könnten (vgl. zuletzt Senat NStZ-RR 2007, 53, 54).
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 1164/07

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde als unzulässig wegen Nichteinhaltung der

    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 9. November 2006 - 1 StR 388/06 -,.
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2022 - 1 Rb 34 Ss 122/22

    Geldwäschegesetz: Pflicht des Notars zur Überprüfung der Identität des

    Erforderlich ist hierbei nicht nur, dass der Beschwerdeführer die ihm nachteiligen Tatsachen nicht übergeht, sondern auch, dass er die Fakten vorträgt, die für das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes sprechen können, der seiner Rüge den Boden entzieht (BVerfG NJW 2005, 1999 (2001); BGH StV 1996, 530 (531); NStZ 2000, 49 (50); NStZ-RR 2007, 53 (54); KK-StPO/Gericke, 8. Aufl. 2019, StPO § 344 Rn. 38 mwN).
  • OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 1 OLG 53 Ss OWi 684/20

    Informationsanspruch des Betroffenen, rechtzeitige Geltendmachung, Messunterlagen

    Denn zu dem erforderlichen vollständigen Tatsachenvortrag nach § 344 Abs. 2 StPO iVm. § 79 Abs. 3 OWiG gehört auch, dass der Rechtsmittelführer die ihm nachteiligen Tatsachen nicht übergeht und auch Fakten vorträgt, die seiner Rüge den Boden entziehen können (statt vieler vgl. BVerfG NJW 2005, 1999, 2001; BGH NStZ-RR 2007, 53, 54; KK-Gericke, StPO, 8. Aufl., § 344 Rn. 38 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 22.06.2021 - 4 RVs 40/21

    Bezugnahme; Abbildung

    geeignet sind, dem Revisionsvortrag den Boden zu entziehen (zu vgl. BGH, Beschluss vom 09.11.2006 - 1 StR 388/06 - Urteil vom 05.06.1996 - 2 StR 70/96 - KK-StPO/Gericke, a.a.O., Rn. 38).
  • BGH, 15.07.2014 - 4 StR 34/14

    Darlegungsanforderungen an die Rüge der Abwesenheit einer Urkundsbeamtin

    Hierzu verhält sich das Revisionsvorbringen nicht, obgleich dazu nach den konkreten Umständen des Falles Anlass bestand (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2006 - 1 StR 388/06, NStZ 2007, 53, 54 mwN).
  • BGH, 05.08.2021 - 4 StR 143/21

    Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten (mangelnde Belehrung:

    Dies gilt aber nur dann, wenn sich aus dem von der Revision selbst vorgetragenen oder aus Protokoll und Akteninhalt ersichtlichen Verfahrensablauf konkrete Anhaltspunkte für einen Sachverhalt ergeben, welcher der erhobenen Rüge die Grundlage entziehen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2014 ? 1 StR 302/13, StV 2014, 518 Rn. 8; vom 8. August 2007 ? 2 StR 224/07, NStZ 2007, 717; vom 9. November 2006 ? 1 StR 388/06, NStZ-RR 2007, 53, 54; vom 1. April 2004 ? 1 StR 101/04, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 7; vom 29. Oktober 1997 ? 3 StR 481/97, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Abwesenheit 2; Urteil vom 28. November 1990 ? 3 StR 170/90, BGHSt 37, 245, 248; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. August 1999 ? 3 StR 277/99, NStZ 2000, 49, 50 f.).
  • OLG Bamberg, 07.08.2007 - 3 Ss OWi 764/07

    Voraussetzungen für die Pflicht des Gerichts zur positiven Verbescheidung eines

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  • OLG Stuttgart, 31.08.2017 - 1 Rv 24 Ss 652/17

    Strafverfahren: Fristgerechte Urteilsabsetzung nach Wegfall eines

    Für die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge ist es erforderlich, dass die den Mangel begründenden Tatsachen vollständig vorgetragen werden; hierzu gehört auch der Vortrag zu Anhaltspunkten, die nach den konkreten Umständen des Falles gegen das Revisionsvorbringen sprechen (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 53 m.w.N.).
  • KG, 10.06.2016 - 121 Ss 75/16

    Urteilsabsetzungsfrist bei Erkrankung des einzigen Berufsrichters

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