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BGH, 17.10.2000 - 1 StR 413/00 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 1 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
Verwerfung der Revision als unzulässig bei nichterhobener Sachrüge - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit - Revision - Verfahrensbeschwerde - Verfahrensrüge - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Gesamtfreiheitsstrafe - Mobiltelefon - Einzug
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 344 Abs. 2 S. 2, § 349 Abs. 1
Unzulässigkeit einer Verfahrensrüge, Unzulässigkeit der Revision - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95
Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche …
Auszug aus BGH, 17.10.2000 - 1 StR 413/00
Die Unzulässigkeit der Verfahrensrüge führt, da die Sachrüge nicht erhoben ist, zur Unzulässigkeit der Revision insgesamt (BGH NJW 1995, 2047).
- BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06
Verfahrenshindernis infolge der Beschränkung des Rechts auf konkrete und wirksame …
Die Unzulässigkeit der Verfahrensrüge führt bei Fehlen der Sachrüge zur Unzulässigkeit der Revision insgesamt (BGH NJW 1995, 2047; BGH, Beschluss vom 22. November 2005 - 1 StR 432/05 - und vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 413/00). - BGH, 22.11.2005 - 1 StR 432/05
Verwerfung der Revision als unzulässig
Die Unzulässigkeit der Verfahrensrüge führt bei Fehlen der Sachrüge zur Unzulässigkeit der Revision (BGH NJW 1995, 2047; BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 413/00).