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BGH, 22.08.1995 - 1 StR 458/95 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verfahrensrüge - Verbotene Vernehmungsmethoden - Aussageverwertung - Widerspruch in der Hauptverhandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91
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Auszug aus BGH, 22.08.1995 - 1 StR 458/95
Die Verfahrensrüge, eine Aussage sei durch verbotene Vernehmungsmethoden zustandegekommen (§ 136 a Abs. 1 StPO), kann zwar auch dann zulässig erhoben werden, wenn der Angeklagte der Verwertung der Aussage in der Hauptverhandlung nicht widersprochen hat (vgl. § 136 a Abs. 3 StPO; BGHSt 38, 214, 225 betrifft einen Verstoß gegen § 163 a Abs. 4, § 136 StPO).
- BGH, 03.02.2016 - 4 StR 561/15
Verbotene Vernehmungsmethoden (revisionsrechtliche Rügbarkeit: kein Widerspruch …
Die Verfahrensrüge, eine Aussage sei durch verbotene Vernehmungsmethoden zustande gekommen (§ 136a Abs. 1 StPO), kann auch dann zulässig erhoben werden, wenn der Angeklagte der Verwertung der Aussage in der Hauptverhandlung nicht widersprochen hat (§ 136a Abs. 3 StPO; BGH, Beschluss vom 22. August 1995 - 1 StR 458/95;… SSW-StPO/Eschelbach, 2. Aufl., § 136a Rn. 58). - BGH, 16.09.2013 - 1 StR 264/13
Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge (disponible …
Die von der Revision für ihre abweichende Auffassung in Bezug genommene Entscheidung des Senats vom 22. August 1995 (1 StR 458/95) ist auf Fälle wie den vorliegenden nicht anwendbar.