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BGH, 24.09.1991 - 1 StR 489/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einbeziehung eines rechtskräftigen Urteils - Anrechnung bereits verbüßten Jugendarrestes - Fehlen einer neuen einheitlichen Beurteilung aller abgeurteilten Taten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.01.1989 - 3 StR 553/88
Strafbemessung: Darstellung der Vorahndungen im Jugendstrafverfahren
Auszug aus BGH, 24.09.1991 - 1 StR 489/91
Sie sind vielmehr darüber hinaus im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zur Grundlage einer einheitlichen originären Sanktion zu machen (BGH StV 1989, 307; 1989, 545 f.; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 3 und Strafzumessung 1).Die Kostenentscheidung der Vorverurteilung verliert ihren Bestand, sie ist im neuen Urteil selbständig zu treffen (BGH, Beschluß vom 18. Januar 1989 - 3 StR 553/88 - bei Böhm in NStZ 1989, 522).
- BGH, 14.04.1988 - 1 StR 139/88
Erfordernis der einheitlichen Wertung der GEsamtheit der Straftaten - …
Auszug aus BGH, 24.09.1991 - 1 StR 489/91
Sie sind vielmehr darüber hinaus im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zur Grundlage einer einheitlichen originären Sanktion zu machen (BGH StV 1989, 307; 1989, 545 f.;… BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 3 und Strafzumessung 1). - BGH, 13.12.1961 - 2 StR 548/61
Auszug aus BGH, 24.09.1991 - 1 StR 489/91
Die neue Jugendstrafe ist zu bilden ohne Rücksicht darauf, daß bereits auf Grund des einzubeziehenden Urteils Jugendstrafe verbüßt ist (BGHSt 16, 335). - BGH, 15.08.1989 - 4 StR 360/89
Notwendigkeit der neuen Bewertung der Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung
Auszug aus BGH, 24.09.1991 - 1 StR 489/91
Sie sind vielmehr darüber hinaus im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zur Grundlage einer einheitlichen originären Sanktion zu machen (BGH StV 1989, 307; 1989, 545 f.;… BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 3 und Strafzumessung 1). - BGH, 05.07.1990 - 1 StR 320/90
Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen - Nichtwürdigung der Gesamtheit …
Auszug aus BGH, 24.09.1991 - 1 StR 489/91
Erforderlich ist deshalb eine neue, selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGH, Beschl. vom 5. Juli 1990 - 1 StR 320/90 - bei Böhm in NStZ 1990, 529).
- BGH, 14.11.1995 - 1 StR 483/95
Bildung einer Einheitsjugendstrafe unter Einbeziehung eines früheren Urteils …
Für nachträglich gebildete Einheitsjugendstrafe (§ 31 Abs. 2 JGG) gilt nichts anderes (so auch BGH, Beschl. vom 24. September 1991 - 1 StR 489/91). - BGH, 15.08.2000 - 4 StR 308/00
Einbeziehung einer Jugendstrafe; Darlegung zur Höhe der Jugendstrafe
"Durchgreifenden Bedenken begegnen jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (u.a. Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 24. September 1991 - 1 StR 489/91 - und des 3. Strafsenats vom 20. Juli 1994 3 StR 216/94 - sowie die Senatsentscheidungen vom 21. August 1997 - 4 StR 400/97 - und vom 20. August 1998 4 StR 387/98) die Darlegungen zur Höhe der Jugendstrafe, soweit das Landgericht gemäß § 31 Abs. 2 JGG das Urteil (nicht: die Jugendstrafe aus dem Urteil) des Amtsgerichts - Jugendschöffengerichts - Saarbrücken vom 16. Juli 1999 einbezogen hat. - BGH, 17.03.1992 - 5 StR 652/91
Berücksichtigung einer Strafrahmenmilderung bei der Strafzumessung im …
Bei der Einbeziehung früherer rechtskräftiger Urteile (§ 31 Abs. 2 JGG) muß sich die im Rahmen der Strafzumessung anzustellende Gesamtwürdigung auch auf die diesen zugrunde liegenden Straftaten erstrecken (…BGHR JGG § 31 II Strafzumessung 1 m.w.N.; BGH, Beschluß vom 24. September 1991 - 1 StR 489/91 -). - BGH, 24.03.1998 - 1 StR 113/98
Zur Gesamtstrafenbildung aus Geldstrafe und Geldbuße bzgl. versuchten Totschlags
Nach § 55 Abs. 1 StGB sind nicht die Urteile und Strafbefehle selbst, sondern nur die den Straferkenntnissen zugrundeliegenden Einzelstrafen zu berücksichtigen (BGH, Beschl. vom 24. September 1991 - 1 StR 489/91).