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   BGH, 24.09.1991 - 1 StR 489/91   

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https://dejure.org/1991,6369
BGH, 24.09.1991 - 1 StR 489/91 (https://dejure.org/1991,6369)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1991 - 1 StR 489/91 (https://dejure.org/1991,6369)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1991 - 1 StR 489/91 (https://dejure.org/1991,6369)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung eines rechtskräftigen Urteils - Anrechnung bereits verbüßten Jugendarrestes - Fehlen einer neuen einheitlichen Beurteilung aller abgeurteilten Taten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.01.1989 - 3 StR 553/88

    Strafbemessung: Darstellung der Vorahndungen im Jugendstrafverfahren

    Auszug aus BGH, 24.09.1991 - 1 StR 489/91
    Sie sind vielmehr darüber hinaus im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zur Grundlage einer einheitlichen originären Sanktion zu machen (BGH StV 1989, 307; 1989, 545 f.; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 3 und Strafzumessung 1).

    Die Kostenentscheidung der Vorverurteilung verliert ihren Bestand, sie ist im neuen Urteil selbständig zu treffen (BGH, Beschluß vom 18. Januar 1989 - 3 StR 553/88 - bei Böhm in NStZ 1989, 522).

  • BGH, 14.04.1988 - 1 StR 139/88

    Erfordernis der einheitlichen Wertung der GEsamtheit der Straftaten -

    Auszug aus BGH, 24.09.1991 - 1 StR 489/91
    Sie sind vielmehr darüber hinaus im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zur Grundlage einer einheitlichen originären Sanktion zu machen (BGH StV 1989, 307; 1989, 545 f.; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 3 und Strafzumessung 1).
  • BGH, 13.12.1961 - 2 StR 548/61
    Auszug aus BGH, 24.09.1991 - 1 StR 489/91
    Die neue Jugendstrafe ist zu bilden ohne Rücksicht darauf, daß bereits auf Grund des einzubeziehenden Urteils Jugendstrafe verbüßt ist (BGHSt 16, 335).
  • BGH, 15.08.1989 - 4 StR 360/89

    Notwendigkeit der neuen Bewertung der Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung

    Auszug aus BGH, 24.09.1991 - 1 StR 489/91
    Sie sind vielmehr darüber hinaus im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zur Grundlage einer einheitlichen originären Sanktion zu machen (BGH StV 1989, 307; 1989, 545 f.; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 3 und Strafzumessung 1).
  • BGH, 05.07.1990 - 1 StR 320/90

    Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen - Nichtwürdigung der Gesamtheit

    Auszug aus BGH, 24.09.1991 - 1 StR 489/91
    Erforderlich ist deshalb eine neue, selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGH, Beschl. vom 5. Juli 1990 - 1 StR 320/90 - bei Böhm in NStZ 1990, 529).
  • BGH, 14.11.1995 - 1 StR 483/95

    Bildung einer Einheitsjugendstrafe unter Einbeziehung eines früheren Urteils

    Für nachträglich gebildete Einheitsjugendstrafe (§ 31 Abs. 2 JGG) gilt nichts anderes (so auch BGH, Beschl. vom 24. September 1991 - 1 StR 489/91).
  • BGH, 15.08.2000 - 4 StR 308/00

    Einbeziehung einer Jugendstrafe; Darlegung zur Höhe der Jugendstrafe

    "Durchgreifenden Bedenken begegnen jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (u.a. Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 24. September 1991 - 1 StR 489/91 - und des 3. Strafsenats vom 20. Juli 1994 3 StR 216/94 - sowie die Senatsentscheidungen vom 21. August 1997 - 4 StR 400/97 - und vom 20. August 1998 4 StR 387/98) die Darlegungen zur Höhe der Jugendstrafe, soweit das Landgericht gemäß § 31 Abs. 2 JGG das Urteil (nicht: die Jugendstrafe aus dem Urteil) des Amtsgerichts - Jugendschöffengerichts - Saarbrücken vom 16. Juli 1999 einbezogen hat.
  • BGH, 17.03.1992 - 5 StR 652/91

    Berücksichtigung einer Strafrahmenmilderung bei der Strafzumessung im

    Bei der Einbeziehung früherer rechtskräftiger Urteile (§ 31 Abs. 2 JGG) muß sich die im Rahmen der Strafzumessung anzustellende Gesamtwürdigung auch auf die diesen zugrunde liegenden Straftaten erstrecken (BGHR JGG § 31 II Strafzumessung 1 m.w.N.; BGH, Beschluß vom 24. September 1991 - 1 StR 489/91 -).
  • BGH, 24.03.1998 - 1 StR 113/98

    Zur Gesamtstrafenbildung aus Geldstrafe und Geldbuße bzgl. versuchten Totschlags

    Nach § 55 Abs. 1 StGB sind nicht die Urteile und Strafbefehle selbst, sondern nur die den Straferkenntnissen zugrundeliegenden Einzelstrafen zu berücksichtigen (BGH, Beschl. vom 24. September 1991 - 1 StR 489/91).
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