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BGH, 06.12.2000 - 1 StR 518/00 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revisionsbegründungsfrist - Revision - Begründung - Frist - Zustellung - Urteil - Verschulden - Wiedereinsetzung
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 27.03.2018 - 4 StR 612/17
Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bzgl. Versäumung der Frist …
Da der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift hilfsweise ausgeführt hat, dass er das Rechtsmittel für unbegründet hält, konnte der Senat in der Sache gemäß § 349 Abs. 2 StPO verfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 1 StR 518/00).