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   BGH, 14.03.1985 - 1 StR 775/84   

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https://dejure.org/1985,2598
BGH, 14.03.1985 - 1 StR 775/84 (https://dejure.org/1985,2598)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1985 - 1 StR 775/84 (https://dejure.org/1985,2598)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1985 - 1 StR 775/84 (https://dejure.org/1985,2598)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit versuchten Betrugs in Tateinheit mit Urkundenunterdrückung und Falschbeurkundung im Amt - Strafbarkeit wegen falscher Versicherung an Eides Statt - Anforderungen an einen Hilfsbeweisantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 324
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 14.03.1985 - 1 StR 775/84
    Die Revisionsgerichte entscheiden - so wird häufig gesagt - darüber, ob die aus den Akten und dem Verfahrensablauf erkennbaren Umstände zum Gebrauch eines weiteren Beweismittels drängten oder den Gebrauch nahelegten, weil wenigstens die entfernte Möglichkeit einer Änderung der durch die bisherige Beweisaufnahme begründeten Vorstellungen von dem zu beurteilenden Sachverhalt in Betracht kam (vgl. BGHSt 23, 176, 188; KK § 244 Rdn. 23 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.09.1977 - 4 StR 230/77

    Werner Weinhold

    Auszug aus BGH, 14.03.1985 - 1 StR 775/84
    Die Revisionsgerichte prüfen die tatsächliche Erheblichkeit einer vom Tatgericht nicht vorgenommenen Beweisergänzung und die Möglichkeit dazu aus ihrer Sicht der Dinge (vgl. BGH NJW 1978, 113, 114; BGH NStZ 1983, 34; BGH StrVert 1983, 90; BGH, Urt. v. 12.2.1981 - 4 StR 714/80 - bei Holtz MDR 1981, 455; BGH, Urt. v. 23.8.1983 - 1 StR 141/83).
  • BGH, 12.02.1981 - 4 StR 714/80

    Reichweite der Pflicht des Gerichts zu umfassender Sachverhaltsaufklärung -

    Auszug aus BGH, 14.03.1985 - 1 StR 775/84
    Die Revisionsgerichte prüfen die tatsächliche Erheblichkeit einer vom Tatgericht nicht vorgenommenen Beweisergänzung und die Möglichkeit dazu aus ihrer Sicht der Dinge (vgl. BGH NJW 1978, 113, 114; BGH NStZ 1983, 34; BGH StrVert 1983, 90; BGH, Urt. v. 12.2.1981 - 4 StR 714/80 - bei Holtz MDR 1981, 455; BGH, Urt. v. 23.8.1983 - 1 StR 141/83).
  • BGH, 23.08.1983 - 1 StR 141/83

    Verurteilung wegen Totschlags - Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 14.03.1985 - 1 StR 775/84
    Die Revisionsgerichte prüfen die tatsächliche Erheblichkeit einer vom Tatgericht nicht vorgenommenen Beweisergänzung und die Möglichkeit dazu aus ihrer Sicht der Dinge (vgl. BGH NJW 1978, 113, 114; BGH NStZ 1983, 34; BGH StrVert 1983, 90; BGH, Urt. v. 12.2.1981 - 4 StR 714/80 - bei Holtz MDR 1981, 455; BGH, Urt. v. 23.8.1983 - 1 StR 141/83).
  • BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10

    Fall Schreiber muss neu verhandelt werden

    Ob das Tatgericht seine Aufklärungspflicht verletzt hat, prüft das Revisionsgericht dabei aus seiner Sicht der Dinge (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 1985 - 1 StR 775/84, NStZ 1985, 324, 325 mwN).
  • BGH, 23.11.2004 - KRB 23/04

    Abhängigkeit der Aufklärungspflicht im Bußgeldverfahren von der Bedeutung der

    Ob dies der Fall ist und der Tatrichter zum Gebrauch eines weiteren Beweismittels gedrängt war, entscheidet das Gericht, das über die Rechtsbeschwerde zu befinden hat (BGH, Urt. v. 14.3.1985 - 1 StR 775/84, NStZ 1985, 324 f.).
  • BGH, 17.03.2006 - 1 StR 577/05

    Aufklärungspflicht (Aufklärungsrüge: zulässige Einbeziehung der Akten; Verbot der

    Zwar kann sich die Verletzung der Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO auch aus Hinweisen in den Akten ergeben (BGH NStZ 1985, 324, 325), sodass die Aufklärungsrüge dem Revisionsgericht gleichsam den Blick in die Akten eröffnet.
  • BGH, 15.05.1996 - 1 StR 131/96

    Rüge einer unterlassenen Nachforschung über den Aufenthaltsort eines wichtigen

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß durch den (unzutreffenden) Inhalt der Begründung hinsichtlich der Bedeutung der Beweisbehauptung eine "irreführende Prozeßlage" geschaffen worden sein kann, die auf das Verteidigungsverhalten Einfluß gehabt haben kann (BGH NStZ 1985, 324, 325).
  • BGH, 09.05.1996 - 1 StR 175/96

    Aufklärungspflicht - Beweiserhebung

    Ob das der Fall ist und der Tatrichter zum Gebrauch eines weiteren Beweismittels gedrängt war, entscheidet das Revisionsgericht (BGH NStZ 1985, 324 f.).
  • BGH, 24.03.1988 - 4 StR 18/88

    Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht zur inneren Tatseite; Tötungsvorsatz

    Bei dieser Beweislage mußte das Landgericht sich gedrängt sehen, die angebotene Möglichkeit zur weiteren Beweiserhebung durch Vernehmung des Operateurs aus Karlsruhe zu nutzen (vgl. BGH NStZ 1985, 324, 325).
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