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   VGH Hessen, 29.10.1996 - 1 TG 2729/96   

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https://dejure.org/1996,11095
VGH Hessen, 29.10.1996 - 1 TG 2729/96 (https://dejure.org/1996,11095)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.10.1996 - 1 TG 2729/96 (https://dejure.org/1996,11095)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. Oktober 1996 - 1 TG 2729/96 (https://dejure.org/1996,11095)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 18 Abs 1 BBesG
    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit: Besetzung von Beförderungsdienstposten für Polizeivollzugsbeamte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus VGH Hessen, 29.10.1996 - 1 TG 2729/96
    Der Antragsteller ist durch die Art und Weise des vom Antragsgegner durchgeführten Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende Auswahlentscheidung in seinem von Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen-)gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. September 1989, DVBl. 1989, 1247; HessStGH, Urteil vom 13. Mai 1992, NVwZ-RR 1993, 201, 202) verletzt worden.
  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

    Auszug aus VGH Hessen, 29.10.1996 - 1 TG 2729/96
    Das ist weder mit allgemeinen Beurteilungsgrundsätzen noch mit dem Gebot der Bestenauslese vereinbar (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 24. November 1994, ZBR 1995, 145 f.; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 28. November 1995 - 1 TG 1633/95 -, vom 25. Juni 1996 - 1 TG 731/96 und 1 TG 732/96 - sowie zuletzt vom 4. September 1996 - 1 TG 1768/96 -).
  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VGH Hessen, 29.10.1996 - 1 TG 2729/96
    Die Auswahlentscheidung hält einer gerichtlichen Überprüfung anhand der vom Senat bei Konkurrentenverfahren in ständiger Rechtsprechung entwickelten Maßstäbe (vgl. zusammenfassend Beschluss des Senats vom 25. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 -, DVBl. 1994, 593 m.w.N.) nicht stand.
  • StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126

    Ausleseverfahren zur Einstellung von Lehramtsbewerbern in den Schuldienst Hessen

    Auszug aus VGH Hessen, 29.10.1996 - 1 TG 2729/96
    Der Antragsteller ist durch die Art und Weise des vom Antragsgegner durchgeführten Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende Auswahlentscheidung in seinem von Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen-)gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. September 1989, DVBl. 1989, 1247; HessStGH, Urteil vom 13. Mai 1992, NVwZ-RR 1993, 201, 202) verletzt worden.
  • VGH Hessen, 09.03.2010 - 1 A 286/09

    Beförderungspraxis mittels Ranglisten nach der Gesamtnote; keine vorrangige

    Aus diesem Grund ist der Dienstherr verpflichtet, dienstliche Beurteilungen inhaltlich auszuschöpfen; er darf sich nicht auf einen Vergleich der Gesamturteile beschränken, sondern er hat zu prüfen, ob Einzelbewertungen in den aktuellen dienstlichen Beurteilungen eine differenzierende Prognose über die künftige Bewährung in einem Beförderungsamt ermöglichen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteile vom 27.02.2003 - 2 C 16/02 - NVwZ 2003, 1397 und vom 24.11.1994 - 2 C 21.93 - BVerwGE 97, 128 = ZBR 1995, 145; Beschlüsse des Senats vom 29.10.1996 - 1 TG 2729/96 - HessVGRspr.
  • VGH Hessen, 18.10.2005 - 1 TG 2140/05

    Bonusregelung für Polizeivollzugsbeamte in Südosthessen

    Wie das Verwaltungsgericht Darmstadt zutreffend in dem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 15. November 2004 - 1 G 2407/04 (3) - ausführt, entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass eine sachgerechte, an Leistungs- und Eignungsmerkmalen orientierte Auswahlentscheidung berücksichtigen muss, ob der Bewerber durch Ablegung der II. Fachprüfung nach einem entsprechenden Studium die Befähigung für die höherwertige Laufbahn erlangt hat oder ob er (lediglich) aufgrund einer leistungsunabhängigen Überleitung in die Laufbahn des gehobenen Dienstes gekommen ist (Senatsbeschlüsse vom 29. Oktober 1996 - 1 TG 2729/96 - HessVGRspr. 1998, 17; vom 6. Februar 1998 - 1 TZ 3467/97 - und vom 9. März 2005 - 1 TG 356/05 -).
  • VGH Hessen, 20.02.2002 - 1 UZ 2881/99

    Benachteiligungsverbot  - negative Schlüsse des Dienstherrn aus der Tätigkeit als

    Leistungs- und Beurteilungsbewertungen im Punktsystem werden in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats regelmäßig gebilligt, wenn die auf ihnen beruhenden Gesamturteile erkennen lassen, dass der Dienstherr nicht lediglich das arithmetische Mittel der Einzelnoten gebildet, sondern die unterschiedliche Bedeutung der einzelnen Beurteilungsmerkmale berücksichtigt und gewichtet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - 2 C 21.93 - BVerwGE 97, 128 = ZBR 1995, 145; Beschlüsse des Senats vom 28. November 1995 - 1 TG 1633/95 -, vom 25. Juni 1996 - 1 TG 731 und 732/96 -, vom 29. Oktober 1996 - 1 TG 2729/96 - HessVGRspr.
  • VG Darmstadt, 16.10.2014 - 1 K 1381/12

    Dienstliche Beurteilung von Polizeibeamten

    Richtig ist allerdings, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 29.10.1996 (- 1 TG 2729/96 -, abgedruckt in juris) ausgeführt hat, bei einer Beförderungsauswahlentscheidung sei zu berücksichtigen, dass ein Bewerber die II. Fachprüfung erfolgreich abgelegt habe und nach Leistungsgesichtspunkten zum Polizeioberkommissar befördert worden sei, während die Beförderung des Mitbewerbers im Wege der Überleitung nicht auf einer Auswahl nach Leistungsgesichtspunkten beruhe, sondern auf einer Entscheidung des Landesgesetzgebers.
  • VG Darmstadt, 15.11.2004 - 1 G 2407/04

    Rechtmäßigkeit eines Beförderungsauswahlverfahrens

    Der Hessische VGH hat bereits in seinem Beschluss vom 29.10.1996 (1 TG 2729/96) ausgeführt, dass eine sachgerechte, an Leistungs- und Eignungsmerkmalen orientierte Auswahlentscheidung berücksichtigen muss, ob der Bewerber durch Ablegung der II. Fachprüfung nach einem entsprechenden Studium die Befähigung für die höherwertige Laufbahn erlangt hat oder ob er (lediglich) aufgrund einer leistungsunabhängigen Überleitung in die Laufbahn des gehobenen Dienstes gelangt ist.
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