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   LAG Schleswig-Holstein, 12.12.2006 - 1 Ta 205/06   

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https://dejure.org/2006,14726
LAG Schleswig-Holstein, 12.12.2006 - 1 Ta 205/06 (https://dejure.org/2006,14726)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.12.2006 - 1 Ta 205/06 (https://dejure.org/2006,14726)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 1 Ta 205/06 (https://dejure.org/2006,14726)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Prozesskostenhilfe, Versagung, Bewilligungsverfahren, keine hinreichenden Erfolgsaussichten, Arbeitsunfall, Klage auf Schmerzensgeld, Arbeitgeber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgelds gegen den Arbeitgeber wegen Erleidens eines Arbeitsunfalls aufgrund fehlerhaften Arbeitsmaterials am Arbeitsplatz (hier: völlig instabiler Wischmob); Ausschluss der Haftung des Unternehmers wegen eines Personenschadens ...

  • Judicialis

    SGB VII § 52; ; SGB VII § 56; ; SGB VII § 104; ; RVO § 636 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe, Versagung, Bewilligungsverfahren, keine hinreichenden Erfolgsaussichten, Arbeitsunfall, Klage auf Schmerzensgeld, Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.02.1995 - 1 BvR 753/94

    Verfassungsmäßigkeit des Asschlusses von schmerzensgeld durch die gesetzliche

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.12.2006 - 1 Ta 205/06
    Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen vom 07.11.1972 (- 1 BvL 4/71 -, NJW 1973, 502) und vom 08.02.1995 (- 1 BvR 753/94 -, NJW 11607) zu der gleich lautenden Vorschrift des § 636 Abs. 1 Satz 1 RVO entschieden.
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.12.2006 - 1 Ta 205/06
    Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen vom 07.11.1972 (- 1 BvL 4/71 -, NJW 1973, 502) und vom 08.02.1995 (- 1 BvR 753/94 -, NJW 11607) zu der gleich lautenden Vorschrift des § 636 Abs. 1 Satz 1 RVO entschieden.
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