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   LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2008 - 1 Ta 66/08   

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LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2008 - 1 Ta 66/08 (https://dejure.org/2008,8197)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.05.2008 - 1 Ta 66/08 (https://dejure.org/2008,8197)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - 1 Ta 66/08 (https://dejure.org/2008,8197)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Veranschlagung eines Vergleichsmehrwerts bei Festsetzung eines Gegenstandswerts; Festsetzung eines höheren Gegenstandswerts im Zusammenhang mit einem Kündigungsschutzverfahren

  • Judicialis

    RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 9; ; GKG § 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Kein Vergleichsmehrwert bei fehlendem Hinweis auf Streit um qualifiziertes Zeugnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2008, 660
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Düsseldorf, 08.05.2007 - 6 Ta 99/07

    Streitwertfestsetzung für "Schleppnetzantrag" und Mehrvergleich in einem

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2008 - 1 Ta 66/08
    Nach ständiger Rechtsprechung der erkennenden Kammer setzt die Veranschlagung eines Vergleichsmehrwerts zwar nicht notwendigerweise einen gerichtlichen Streit der Parteien über den entsprechenden Punkt im vorherigen Verfahren voraus; sie kommt jedoch nur in Betracht, wenn durch die vergleichsweise Regelung Streit oder Ungewissheit der Parteien hinsichtlich des Regelungsgegenstandes beseitigt wird (vgl. zuletzt LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.12.2007 - 1 Ta 279/07; Beschluss vom 06.08.2007 - 1 Ta 181/07; ferner LAG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2007 - 6 Ta 99/07; LAG Hamm, Beschluss vom 17.04.2007 - 6 Ta 145/07).
  • LAG Hamm, 17.04.2007 - 6 Ta 145/07

    Gegenstandswert für Bestandsschutzverfahren und Prozessvergleich -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2008 - 1 Ta 66/08
    Nach ständiger Rechtsprechung der erkennenden Kammer setzt die Veranschlagung eines Vergleichsmehrwerts zwar nicht notwendigerweise einen gerichtlichen Streit der Parteien über den entsprechenden Punkt im vorherigen Verfahren voraus; sie kommt jedoch nur in Betracht, wenn durch die vergleichsweise Regelung Streit oder Ungewissheit der Parteien hinsichtlich des Regelungsgegenstandes beseitigt wird (vgl. zuletzt LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.12.2007 - 1 Ta 279/07; Beschluss vom 06.08.2007 - 1 Ta 181/07; ferner LAG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2007 - 6 Ta 99/07; LAG Hamm, Beschluss vom 17.04.2007 - 6 Ta 145/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.08.2007 - 1 Ta 181/07

    Gegenstandswert - mehrere Kündigungen - allgemeiner Feststellungsantrag - Zeugnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2008 - 1 Ta 66/08
    Nach ständiger Rechtsprechung der erkennenden Kammer setzt die Veranschlagung eines Vergleichsmehrwerts zwar nicht notwendigerweise einen gerichtlichen Streit der Parteien über den entsprechenden Punkt im vorherigen Verfahren voraus; sie kommt jedoch nur in Betracht, wenn durch die vergleichsweise Regelung Streit oder Ungewissheit der Parteien hinsichtlich des Regelungsgegenstandes beseitigt wird (vgl. zuletzt LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.12.2007 - 1 Ta 279/07; Beschluss vom 06.08.2007 - 1 Ta 181/07; ferner LAG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2007 - 6 Ta 99/07; LAG Hamm, Beschluss vom 17.04.2007 - 6 Ta 145/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2007 - 1 Ta 279/07

    Streitwertfestsetzung - Gegenstandswert - Vergleichsmehrwert - Erledigungsgebühr

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2008 - 1 Ta 66/08
    Nach ständiger Rechtsprechung der erkennenden Kammer setzt die Veranschlagung eines Vergleichsmehrwerts zwar nicht notwendigerweise einen gerichtlichen Streit der Parteien über den entsprechenden Punkt im vorherigen Verfahren voraus; sie kommt jedoch nur in Betracht, wenn durch die vergleichsweise Regelung Streit oder Ungewissheit der Parteien hinsichtlich des Regelungsgegenstandes beseitigt wird (vgl. zuletzt LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.12.2007 - 1 Ta 279/07; Beschluss vom 06.08.2007 - 1 Ta 181/07; ferner LAG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2007 - 6 Ta 99/07; LAG Hamm, Beschluss vom 17.04.2007 - 6 Ta 145/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.2009 - 1 Ta 190/09

    Wertfestsetzung - Beschwer der anwaltlich vertretenen Partei - Gegenstandswert

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts setzt die Veranschlagung eines Vergleichsmehrwerts zwar nicht notwendigerweise einen gerichtlichen Streit der Parteien über den entsprechenden Punkt im vorherigen Verfahren voraus; sie kommt aber gem. Nr. 1000 Abs. 1 der VV-RVG dennoch nur dann in Betracht, wenn durch die vergleichsweise Regelung ein Streit oder eine Ungewissheit der Parteien hinsichtlich des jeweiligen Regelungsgegenstandes beseitigt wird (vgl. beispielhaft LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 06.05.2008 - 1 Ta 66/08; ferner LAG Düsseldorf, Beschl. v. 08.05.2007 - 6 Ta 99/07; LAG Hamm, Beschl. v. 17.04.2007 - 6 Ta 145/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2009 - 1 Ta 170/09

    Gegenstandswert - wirtschaftliche Identität von Lohnzahlungs- und

    Nach ständiger Rechtsprechung der erkennenden Kammer setzt die Veranschlagung eines Vergleichsmehrwerts zwar nicht notwendigerweise einen gerichtlichen Streit der Parteien über den entsprechenden Punkt im vorherigen Verfahren voraus; sie kommt jedoch nur in Betracht, wenn durch die vergleichsweise Regelung nach Nr. 1000 VV RVG "ein Streit oder eine Ungewissheit der Parteien" hinsichtlich des Regelungsgegenstandes beseitigt wird (vgl. beispielhaft LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 06.05.2008 - 1 Ta 66/08; ferner LAG Düsseldorf, Beschl. v. 08.05.2007 - 6 Ta 99/07; LAG Hamm, Beschl. v. 17.04.2007 - 6 Ta 145/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2008 - 1 Ta 171/08

    Gegenstandswert - Mehrwert eines Vergleichs bei Abweichung von der geltenden

    Ein solcher setzt grundsätzlich voraus, dass durch die vergleichsweise Regelung ein Streit oder eine Ungewissheit der Parteien in Bezug auf den jeweiligen Regelungsgegenstand beseitigt wird, wenngleich es hierfür keiner vorangegangenen gerichtlichen Auseinandersetzung bedarf (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.12.2007 - 1 Ta 279/07; Beschluss vom 06.05.2008 - 1 Ta 66/08).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2011 - 1 Ta 111/11

    Wertfestsetzung - Vergleichsmehrwert

    Die Veranschlagung eines Vergleichsmehrwerts setzt nach Nr. 1000 VV RVG voraus, dass durch die vergleichsweise Regelung "ein Streit oder eine Ungewissheit" der Parteien hinsichtlich des Regelungsgegenstandes beseitigt wird (so auch die ständige Rechtsprechung des Beschwerdegerichts, vgl. etwa LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 06.05.2008 -1 Ta 66/08, Beschl. v. 11.08.2009 - 1 Ta 170/09).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2011 - 1 Ta 117/11

    Wertfestsetzung - Streit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses -

    Die Veranschlagung eines Vergleichsmehrwerts setzt zwar nicht notwendigerweise einen gerichtlichen Streit der Parteien über den entsprechenden Punkt im vorherigen Verfahren voraus; sie kommt jedoch nach Nr. 1000 RVG VV nur in Betracht, wenn durch die vergleichsweise Regelung "ein Streit oder eine Ungewissheit der Parteien" hinsichtlich des Regelungsgegenstandes beseitigt wird (vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 06.05.2008 - 1 Ta 66/08; ferner LAG Düsseldorf, Beschl. v. 08.05.2007 - 6 Ta 99/07; LAG Hamm, Beschl. v. 17.04.2007 - 6 Ta 145/07).
  • LAG Nürnberg, 22.10.2009 - 4 Ta 135/09

    Streitwertfestsetzung - Mehrvergleich - Erteilung eines Arbeitszeugnisses

    In solchen Fällen ist es ermessensfehlerfrei, von der Berücksichtigung eines Vergleichsmehrwerts gänzlich abzusehen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz vom 06.05.2008 - 1 Ta 66/08 - zitiert in Juris; LAG Nürnberg vom 27.11.2003 - 9 Ta 154/03 - AR-Blattei ES Nr. 256 zu 160.13).
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