Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.08.2002 - 1 U 15/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9931
OLG Celle, 26.08.2002 - 1 U 15/02 (https://dejure.org/2002,9931)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.08.2002 - 1 U 15/02 (https://dejure.org/2002,9931)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. August 2002 - 1 U 15/02 (https://dejure.org/2002,9931)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,9931) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1357 Abs. 1 BGB
    Behandlungsvertrag; Mitverpflichtung des Ehegatten; Vertretung des Ehegatten beim Vertragsabschluß; Bindungswirkung on Krankenhausverträgen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Behandlungsvertrag; Mitverpflichtung des Ehegatten; Vertretung des Ehegatten beim Vertragsabschluß; Bindungswirkung on Krankenhausverträgen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bremen, 25.10.1971 - 4 U 84/71
    Auszug aus OLG Celle, 26.08.2002 - 1 U 15/02
    Wie der BGH (NJW 1972, S. 910) entschieden hat, ist eine medizinisch gebotene ärztliche Behandlung ohne Inanspruchnahme von Sonderleistungen unabhängig von den sonstigen bei der Anwendung des § 1357 BGB zu beachtenden einschränkenden Kriterien grundsätzlich eine Maßnahme zur angemessenen Deckung des Bedarfs der Familie.
  • BGH, 13.02.1985 - IVb ZR 72/83

    Arztbehandlungsvertrag und Schlüsselgewalt

    Auszug aus OLG Celle, 26.08.2002 - 1 U 15/02
    Folglich ist davon auszugehen, dass § 1357 BGB nicht nur die Mitverpflichtung und Berechtigung des nicht handelnden Ehegatten aus solchen Verträgen beinhaltet, die der andere Ehegatte im eigenen Namen abgeschlossen hat, sondern auch ein gesetzliches Vertretungsrecht enthält, im Anwendungsbereich von § 1357 BGB Verträge im Namen des jeweils anderen Ehegatten abschließen zu können (in diesem Sinne auch BGH JZ 1985, 680; Käppler AcP 179 (1979), S. 244, 276).
  • BGH, 27.11.1991 - XII ZR 226/90

    Angemessenen Deckung des Lebensbedarfs bei unaufschiebbarer ärztlicher Behandlung

    Auszug aus OLG Celle, 26.08.2002 - 1 U 15/02
    Zwar ist richtig, dass der BGH aus dem unterhaltsrechtlichen Gepräge von § 1357 BGB abgeleitet hat, dass eine Mitverpflichtung selbst bei medizinisch indizierten unaufschiebbaren ärztlichen Behandlungen nicht gegeben sei, wenn die hierdurch verursachten Kosten die finanzielle Leistungsfähigkeit des in Anspruch genommenen mitverpflichteten Ehegatten überschreiten; die finanzielle Leistungsfähigkeit des mitverpflichteten Ehegatten gehöre zu den Umständen im Sinne von § 1357 Abs. 1 Satz 2 BGB (BGH NJW 92, 909, 910).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht