Rechtsprechung
OLG München, 25.09.2003 - 1 U 4436/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- verkehrslexikon.de
Zum Zusammenstoß eines PKW mit einem Zug auf einem unbeschränkten Bahnübergang
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beweis des ersten Anscheins; Feststellung grober Fahrlässigkeit; Erfordernis verkehrssichernder Maßnahmen; Unfall am unbeschrankten Bahnübergang zwischen einem Zug und einem Kraftfahrzeug; Vorliegen von höherer Gewalt
- Judicialis
HPflG § 1 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Haftung des Bahnbetreibers für Kollissionsschaden mit Zug an unbeschranktem Bahnübergang - Zulässigkeit des Anscheinsbeweises für Feststellung subjektiv grober Fahrlässigkeit?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München II, 23.07.2002 - 1 O 7034/97
- OLG München, 25.09.2003 - 1 U 4436/02
- OLG München, 25.09.2005 - 1 U 4436/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- ArbG Brandenburg, 10.07.2002 - 4 Ca 143/02
Schadensersatzanspruch des Kaskoversicherers gegen den berechtigten Fahrer aus …
Auszug aus OLG München, 25.09.2003 - 1 U 4436/02
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 74, 593; VersR 03, 365) sind die Grundsätze des Beweises des ersten Anscheins für die Feststellung der personalen Seite der groben Fahrlässigkeit nicht anwendbar.Allerdings kann vom äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit geschlossen werden (BGH VersR 03, 365).
- BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01
Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung
Auszug aus OLG München, 25.09.2003 - 1 U 4436/02
Es muss sich um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß des Verschuldens erheblich übersteigt (BGH VersR 03, 364). - BGH, 15.03.1988 - VI ZR 115/87
Begriff der höheren Gewalt
Auszug aus OLG München, 25.09.2003 - 1 U 4436/02
Höhere Gewalt im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 HPflG a. F. kommt nicht in Betracht, da insoweit ein "betriebsfremdes, von aussen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äusserste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsunternehmen in Kauf zu nehmen ist" verlangt wird (BGH NJW-RR 1988, 986). - BGH, 05.02.1974 - VI ZR 52/72
Beurteilung eines Einnickens am Steuer als "Grobe Fahrlässigkeit" im Sinne des § …
Auszug aus OLG München, 25.09.2003 - 1 U 4436/02
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 74, 593; VersR 03, 365) sind die Grundsätze des Beweises des ersten Anscheins für die Feststellung der personalen Seite der groben Fahrlässigkeit nicht anwendbar.
Rechtsprechung
OLG München, 25.09.2005 - 1 U 4436/02 |
Verfahrensgang
- LG München II, 23.07.2002 - 1 O 7034/97
- OLG München, 25.09.2003 - 1 U 4436/02
- OLG München, 25.09.2005 - 1 U 4436/02