Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 31.03.2003 - 1 U 95/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 106 Abs 3 Alt 3 SGB 7
Haftungsausschluss bei Arbeitsunfall: Gemeinsame Betriebsstätte bei Gleisbauarbeiten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen Tötung des Ehepartners; Unzureichende Sicherung von Bauarbeitern gegen Gefahren aus laufendem Zugbetrieb; Inhalt des Bauauftrags; Gestörter Gesamtschuldnerausgleich; Gesetzlicher Übergang von Ansprüchen auf den Sozialversicherungsträger; Auslegung ...
- Judicialis
SGB VII § 106 III
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VII § 106 III
Zum Eingreifen des Haftungsausschlusses nach § 106 III 3. Alt. SGB VII bei einem Unfall mit Todesfolge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 11 (Kurzinformation)
Voraussetzungen des Haftungsausschlusses nach § 106 III, 3. Alt. SGB VII bei Gleisarbeiten
Verfahrensgang
- LG Hanau, 06.02.2002 - 4 O 1296/01
- OLG Frankfurt, 31.03.2003 - 1 U 95/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.10.2000 - VI ZR 67/00
Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2003 - 1 U 95/02
Die Haftungsfreistellung umfasst damit über eine Arbeitsgemeinschaft hinaus betriebliche Aktivitäten von Versicherten mehrerer Unternehmen, die bewusst und gewollt bei einzelnen Maßnahmen ineinander greifen, miteinander verknüpft sind, sich ergänzen oder unterstützen, wobei es ausreicht, dass die gegenseitige Verständigung stillschweigend durch bloßes Tun erfolgt (BGH r+s 2001, 149; MDR 2001, 155, 156). - BGH, 23.01.2001 - VI ZR 70/00
Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2003 - 1 U 95/02
Die Haftungsfreistellung umfasst damit über eine Arbeitsgemeinschaft hinaus betriebliche Aktivitäten von Versicherten mehrerer Unternehmen, die bewusst und gewollt bei einzelnen Maßnahmen ineinander greifen, miteinander verknüpft sind, sich ergänzen oder unterstützen, wobei es ausreicht, dass die gegenseitige Verständigung stillschweigend durch bloßes Tun erfolgt (BGH r+s 2001, 149; MDR 2001, 155, 156). - BGH, 29.10.2002 - VI ZR 283/01
Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte; Umfang der Haftungsprivilegierung
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2003 - 1 U 95/02
SGB VII stehen entgegen der Auffassung der Klägerin nicht die von ihr zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 29.10.2002 (VI ZR 283/01) und vom 25.06.2002 (VI ZR 279/01) entgegen. - BGH, 25.06.2002 - VI ZR 279/01
Haftungsprivilegierung bei gemeinsamer Betriebsstätte
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2003 - 1 U 95/02
SGB VII stehen entgegen der Auffassung der Klägerin nicht die von ihr zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 29.10.2002 (VI ZR 283/01) und vom 25.06.2002 (VI ZR 279/01) entgegen. - BGH, 02.03.1971 - VI ZR 146/69
Dienstfahrt - Arbeitskollege - Mitnahme - Eigener PKW
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2003 - 1 U 95/02
Denn die schädigende Handlung, die Nichtvornahme einer Warnung des Getöteten vor dem sich nähernden Zug, welche eine Verletzung seiner fortbestehenden Pflicht zur Sicherung der Arbeiter, solange deren Arbeiten noch nicht abgeschlossen waren, darstellte, hing unmittelbar mit den Betriebszwecken seines Arbeitgebers, der Firma P. S. GmbH zusammen, wie es für eine betriebliche Tätigkeit erforderlich ist (BGH VersR 1971, 564).
- OLG Hamm, 27.11.2006 - 13 U 57/05
Organisationsverschulden bei der Wahl der Sicherungsmaßnahmen bei …
Denn gemeinsames Ziel der Tätigkeiten ist dann die sichere Durchführung der Tätigkeit des anderen (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 2003, 441).