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   VGH Hessen, 12.08.1992 - 1 UE 1496/87   

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https://dejure.org/1992,5855
VGH Hessen, 12.08.1992 - 1 UE 1496/87 (https://dejure.org/1992,5855)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.08.1992 - 1 UE 1496/87 (https://dejure.org/1992,5855)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. August 1992 - 1 UE 1496/87 (https://dejure.org/1992,5855)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 113 Abs 1 S 4 VwGO
    (Zur Frage der Anwendbarkeit des VwGO § 113 Abs 1 S 4 auf allgemeine Leistungsklagen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 277
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus VGH Hessen, 12.08.1992 - 1 UE 1496/87
    Daß eine Umsetzung nur mit der allgemeinen Leistungsklage angegriffen werden kann, hat der angerufene Senat in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.5.1980 (BVerwGE 60, 144) in ständiger Rechtsprechung entschieden.
  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 65.67

    Zulässigkeit von Anträgen auf Ergänzung der Verhandlungsniederschrift -

    Auszug aus VGH Hessen, 12.08.1992 - 1 UE 1496/87
    Die entsprechende Anwendbarkeit des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auf Fälle der allgemeinen Leistungsklage wird von Redeker/von Oertzen (Verwaltungsgerichtsordnung, 10. Aufl. 1991, § 113 RdNr. 36 m.w.N.) bejaht, während das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 25.2.1969 <BVerwGE 31, 301>) diese Frage wohl verneint.
  • BVerwG, 02.10.1986 - 2 C 31.85

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Ermessensentscheidung - Rechtsschutzinteresse -

    Auszug aus VGH Hessen, 12.08.1992 - 1 UE 1496/87
    Für den Fall, daß einer Behörde eine Ermessensermächtigung eingeräumt worden ist und ihr Ermessen nicht auf Null geschrumpft ist, schließt der Senat nunmehr in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 2.10.1986 -- 2 C 31.85 --, NVwZ 1987, 229) die Möglichkeit aus, im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach (anderer) Erledigung der allgemeinen Leistungsklage die gerichtliche Entscheidung herbeizuführen, daß die Behörde zu der begehrten Amtshandlung verpflichtet gewesen wäre (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15.11.1984, NVwZ 1985, 265, 266 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 28.9.1982 -- 2 B 72.82 --).
  • BVerwG, 03.03.1988 - 2 B 25.88

    Beamtenversorgung - Überzahlte Versorgungsbezüge - Rückforderung -

    Auszug aus VGH Hessen, 12.08.1992 - 1 UE 1496/87
    Der angerufene Senat hat diese Frage in seiner bisherigen Rechtsprechung offengelassen (vgl. etwa Senatsurteil vom 16.12.1987 -- I OE 27/83 --, DÖD 1988, 121).
  • BVerwG, 28.09.1982 - 2 B 72.82

    Voraussetzungen für die Bejahung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus VGH Hessen, 12.08.1992 - 1 UE 1496/87
    Für den Fall, daß einer Behörde eine Ermessensermächtigung eingeräumt worden ist und ihr Ermessen nicht auf Null geschrumpft ist, schließt der Senat nunmehr in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 2.10.1986 -- 2 C 31.85 --, NVwZ 1987, 229) die Möglichkeit aus, im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach (anderer) Erledigung der allgemeinen Leistungsklage die gerichtliche Entscheidung herbeizuführen, daß die Behörde zu der begehrten Amtshandlung verpflichtet gewesen wäre (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15.11.1984, NVwZ 1985, 265, 266 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 28.9.1982 -- 2 B 72.82 --).
  • OVG Niedersachsen, 17.08.2006 - 2 LA 1192/04

    Anfechtung einer innerbehördlichen Umsetzung; Erledigung der Klage wegen Eintritt

    Die wohl überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur verneint die entsprechende Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auf allgemeine Leistungsklagen (vgl. etwa VGH Kassel, Urt. v. 12.8.1992 - 1 UE 1496/87 -, NVwZ-RR 1993, 277, 278; OVG Münster, Urt. v. 13.1.1976 - VI A 273/74 -, RiA 1976, 137; Kopp/Schenke, a.a.O., § 113 RdNr. 116; Sodann/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 42 RdNr. 71 m.w.Nachw.).
  • VG Regensburg, 18.03.2010 - RO 5 K 09.295

    Zulassung zu einem Volksfest; Fortsetzungsfeststellungsklage

    b) Ist der Behörde, wie hier, ein Ermessensspielraum eingeräumt, so kann im Rahmen der Fortsetzungsfeststellungsklage die gerichtliche Entscheidung, dass der Ablehnungsbescheid rechtswidrig ist, weil die Behörde zu der begehrten Amtshandlung verpflichtet gewesen wäre, nur herbeigeführt werden, wenn das Ermessen auf Null reduziert war (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 12.8.1992, Az. 1 UE 1496/87).
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