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   FG Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 1 V 52/03   

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FG Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 1 V 52/03 (https://dejure.org/2003,28665)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.09.2003 - 1 V 52/03 (https://dejure.org/2003,28665)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. September 2003 - 1 V 52/03 (https://dejure.org/2003,28665)
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Baden-Württemberg, 04.05.2006 - 14 K 29/04

    Rückforderung eines abgetretenen Steuererstattungsanspruchs vom Zessionar

    Ergänzend ist weiterhin auf die Entscheidung des 1. Senates des Finanzgerichts Baden - Württemberg 1 V 52/03 vom 17. September 2003, DStRE 2005, 292 zu verweisen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.05.2010 - 7 K 42/05

    Keine vorrangige Inanspruchnahme des Zessionars - Begründung der

    Eine regelmäßig vorrangige Inanspruchnahme des Abtretungsempfängers vor dem Abtretenden ist nach Auffassung des Senats schließlich nicht dadurch geboten, dass § 37 Abs. 2 Satz 3 AO Ausnahmecharakter zukommen (so aber: Brockmeyer/Ratschow, in: Klein, AO, 10. Aufl. 2009, § 37 AO Rn. 31) oder aber § 37 Abs. 2 Satz 3 AO als eine Art (verkappte) Haftungsvorschrift Anlass geben sollte, den Abtretenden erst nachrangig in Anspruch zu nehmen (so aber: Finanzgericht - FG - Berlin, Urteil vom 21. Dezember 1999 - 7 K 7262/98 - Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 403, 404; grundsätzlich [wohl] ebenso: FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. September 2003 - 1 V 52/03 - Deutsches Steuerrecht - DStR - 2005, 292, 293).
  • FG Düsseldorf, 02.03.2007 - 18 K 4115/06

    Richtiger Rückforderungsschuldner für die Rückforderung eines gepfändeten

    Allerdings wird eine grundsätzlich nur subsidiäre Inanspruchnahme des nach § 37 Abs. 2 Satz 3 AO Verpflichteten in der Literatur teilweise mit der Begründung vertreten, dass es sich bei der durch das Jahressteuergesetz 1996 eingeführten Regelung des § 37 Abs. 2 Satz 3 AO um einen (vom Gesetzgeber nicht erkannten) Haftungstatbestand handle (vgl. hierzu Drüen in Tipke/Kruse, AO, § 37 Rn. 119; Seer/Drüen, Steuer und Wirtschaft - StuW - 1988, 208, 210; ähnlich Schmieszek in Beermann/Gosch, AO/FGO-Kommentar - § 37 AO Rn. 77 ff. m.w.N.; zustimmend auch FG Berlin, Urteil vom 21.12.1999 7 K 7262/98, EFG 2000, 403 sowie FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.9.2003 1 V 52/03, DStRE 2005, 292).
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